Bauliches
148 EHEMALIGER KREIS WIMPFEN
Urkundlich beglaubigt sind beispielsweise ein » Steinhaus« am Markt und ein » Steinhaus«
in der Langgasse. Auch zu Wimpfen im Thal gab es ein »Sieinhaus« und einen
dem Ritterstift St. Peter gehörigen »Sieinhof«, mit welchem das noch vorhandene
ehemalige Stiftskellereigebäude vielleicht identisch ist. Hiernach erscheint es bedenk-
lich, jede in Wimpfener Urkunden enthaltene Bezeichnung »Sieinhaus« auf das in
Rede stehende Palatialgebäude zu beziehen. Ein 1368 von dem Kanoniker Gottfried
von Nydeck bewohntes » Steinhaus« und das 1391 beglaubigte »Marpach’s steinhus«
standen allerdings im Burggebiet. Mit kaum anzuzweifelnder Sicherheit dürfte jedoch
nur das in einer Urkunde von 1471 erwähnte »Sieinhuss so diesseit der Mauer« auf
das im Bereich der Hohenstaufenpfalz noch jetzt bestehende monumentale Stein-
haus zu beziehen sein.
Wie dem auch sei, ein viel höheres Alter als alles Geschriebene künden und
verbürgen die wenn auch noch so schlichten Bauformen des Steinhauses selbst, vor-
nehmlich seine leider nur geringen romanischen Bestandtheile. Wir betonen: seine
geringen romanischen Bestandtheile. Denn eine ernsthafte Prüfung der Struktur
und der Einzelformen kann unmöglich der Meinung derjenigen modernen Publika-
tionen beipflichten, die das »ganze« Steinhaus für die romanische Epoche beanspruchen,
»seine Bauweise und den Stil der Fensterformen«, »welche alle in der romanischen
Zeit gebräuchlich gewesenen Formen zeigen«, »auf das 12. Jahrhundert« zurück-
führen und das Gebäude als den »wielleicht besterhaltenen Rest der alten Hohen-
staufenpfalz« ausgeben möchten. Das heisst über’s Ziel hinausschiessen.
Hinsichtlich seines Ursprunges hat das Steinhaus allerdings die gleiche Zeit-
stellung mit den übrigen Kaiserpfalzbauten gemein. Allein wie über diese letzteren
ist auch über das hohenstaufische Steinhaus das Schicksal des Verfalles und der
Baumaterial-Ausbeute hereingebrochen, so dass schliesslich wie der Augenschein
lehrt — nur noch ein Theil der Nordfront und von den sonstigen Umfassungsmauern
nur noch mässige Ueberreste vorhanden sind, die im Laufe des späteren Mittelalters
als Substrukturtheile eines Neubaues vernützt wurden und dieses auf die Gegenwart
gekommene gothische Steinhaus wie mit einem vorspringenden Sockel umgürten.
Die unterschiedenen Entstehungs- und Stilmomente sollen in der nachfolgenden Be-
schreibung des Bauwerkes genauer dargelegt werden.
Das Steinhaus bildet im Grundriss ein Rechteck und ragt mit den statt-
lichen, achtfach gestuften Treppengiebeln seiner beiden Schmalseiten burgenartig in
die Lüfte. Durch seine beträchtlichen Abmessungen 22 m Länge, 12,05 m Breite
— wirkt das Gebäude so imponirend, dass die zu seinen Füssen kauernden Wohn-
häuser, meist Fachwerkbauten, zwerghaft dagegen sich ausnehmen. In seiner wuch-
tigen Struktur, Mauertechnik, Giebelung und Einrichtung erinnert das als reichs-
städtischer Getreidespeicher errichtete Gebäude unwillkürlich an die massenschweren
gothischen Lagerhäuser der freien Reichsstädte Schwabens, insbesondere an das ge-
waltige Vorrathshaus zu Hall. Die Uebereinstimmung kann nicht befremden. Denn
als Bestandtheil des schwäbischen Kreises des alten deutschen Reiches wurde Wimpfen
vom 14. Jahrhundert an bis auf die neuere Zeit zu Schwaben gerechnet, infolgedessen
wechselseitige Einwirkungen auch in baulichen Dingen nicht ausbleiben konnten. Diesem
Kreisverbande entsprechend hat denn auch die Beschreibung der Stadt Wimpfen in
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