EHEMALIGER KREIS WIMPFEN
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Fig. 81. Wimpfen a. B. Wormser Hof. Nordfront und Schnitt.
WORMSER HOF
Allgemeines In ähnlicher Weise wie die Entstehungszeit der Kaiserpfalz aus Mangel an
quellenmässigen Schriftstücken durch die Beschaffenheit der Bauformen zu ergründen
war, verhält es sich auch mit den älteren Bestandtheilen des Wormser Hofes, an
denen ebenfalls verlässige Stilmerkmale in Stein die Stelle geschriebener chronolo-
gischer Daten vertreten.
Die bis in’s 9. Jahrhundert zurückreichenden, auf stetem Diöcesanverband, be-
trächtlichem Grundbesitz, ausgedehnten Hoheitsrechten und anderen Gerechtsamen
beruhenden Beziehungen des Episkopal-Hochstifts Worms zur Stadt Wimpfen machen
allein schon die Errichtung eines bischöflichen Kurialgebäudes daselbst erklärlich.
1 Die Baulust der Hohenstaufen mag zur Nacheiferung angeregt haben, und so ent-
stand unfern der Kaiserpfalz auf dem westlichen Theil des Plateaus der Neckarhälde
die Bischofspfalz, deren erhaltene Nordfront im Wesentlichen ebenfalls dem romani-
schen Gesetz folgt, in manchen Einzelformen aber auch schon den beginnenden
Uebergangstil und damit die ersten Regungen der Gothik ankündigt. Dieser letzteren
Erscheinung ungeachtet besteht gleichwohl keine namhafte Zeitspanne zwischen der
‘rbauung der beiden Schlösser. Denn gleichzeitig mit der reichen Entfaltung der
Hohenstaufischen Bauthätigkeit zu Wimpfen gedieh auch die Architektur des Hoch- fo
stifts Worms zu grossartiger Blüthe und überraschend schneller Fortentwicklung. it
Bischof Konrad von Sternberg hatte schon gegen Ende des 12. Jahrhunderts den dr
| Neubau des Wormser Domes begonnen, dessen Vollendung in das Jahr 1234 fällt. S|
Es ist nicht zu viel behauptet, das nämliche Zeitverhältniss sowie die unmittelbare