Full text: Ehemaliger Kreis Wimpfen (A, [3])

          
  
  
  
   
    
    
   
   
    
  
   
    
  
  
  
  
  
   
    
    
   
   
    
   
   
     
     
    
    
    
     
    
WIMPFEN A. B. 165 
Allein schon ein von dem nämlichen Burgmann Wilhelmus im Jahre 1250 zum Vor- 
theil des Hospizes ausgestelltes testamentarisches V ermächtniss enthält die Bezeichnung 
Hospitium Sancti Spiritus und berechtigt zu der Annahme, dass erst um die Mitte 
des 13. Jahrhunderts ein Besitzwechsel zu Gunsten des Ordens vom h. Geist stattfand 
“ und dass fortan die Niederlassung dem Ordensmeister zu Rom unterstellt war. Dieses 
: z Verhältniss zum römischen Mutterhause wird u. a. durch eine im Wimpfener Archiv 
en befindliche Urkunde des Frater Egidius, Generalmeister sämmtlicher Tochteranstalten 
des St. Spiritus-Hospizes zu Rom vom Jahre 1736 bestätigt. Das dem Schriftstück 
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angefügte Siegel zeigt ein von den Häuptern der zwölf Apostel umgebenes Doppel- 
kreuz, sogen. Patriarchenkreuz und die Umschrift: Sigillum Capituli hospitalis Sct. 
Spir. in Saxia de Urbe.*) Diese Beziehungen blieben über ein halbes Jahrtausend 
hindurch bestehen und endeten mit der Aufhebung des Stiftes zu Anfang des 19. Jahr- 
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hunderts. In dieser langen Zeit wurde das Hospital, dessen Brüder auch Kreuzherren 
vom h. Geist genannt wurden, verschiedene Male mit kaiserlichen Schenkungs- und 
Bestätigungsbriefen sowie mit päpstlichen Erlassen bedacht, von denen einige älteren 
Ursprunges erwähnt sein mögen. Nach einem 1631 abgefassten Verzeichniss fällt die 
Bestätigung der Ordensprivilegien durch Papst Gregor IX in das Jahr 1228. Die 
Schenkung des Patronatsrechts nebst Zehnten der Kirche zu Flein in der Diözese 
Würzburg durch Kaiser Heinrich VII fand im Jahre 1233 statt. Ein schon oben er- 
wähnter Schutzbrief des Kaisers Friedrich II datirt von 1238, und im Jahre 1255 
stellte der Gegenkönig Wilhelm von Holland eine ähnliche Urkunde aus. Päpstliche 
Erlasse zu Gunsten des Klosters vom 13. bis in’s 15. Jahrhundert gehen auf Clemens IV, 
Urban V, Innocenz VIII und Alexander VI zurück. **) 
Aeltere baugeschichtliche Quellen fliessen spärlich. Die Schenkungsurkunde 
Kaiser Heinrich’s VII aus dem Jahre 1233 spricht zwar von einem neu gegründeten 
Hospital, Hospitium noviter fundatum. In kritischem Licht betrachtet reicht jedoch 
diese Stelle nicht hin, um auf eine Neugründung in tektonischem Sinn mit voller 
Gewissheit schliessen zu lassen. Eine solche Annahme aber auch zugegeben, dürfte 
fodpiz das Zeitverhältniss kaum mehr als die Hypothese gestatten, dass die Stilbeschaffenheit 
ippe des Gebäudes innerhalb des Ueberganges von der Romantik zur Gothik sich bewegt 
haben wird. Die Wohlhabenheit der Stiftung war im 13. Jahrhundert infolge von 
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dal Schenkungen und Vermächtnissen nicht gering, gerieth aber während der zweiten 
ihınte Hälfte des 14. Jahrhunderts durch Vernachlässigung in Rückgang. Im Beginn des 
Krabbe 15. Säkulums gestaltete sich die Vermögenslage wieder günstiger, so dass die 
fodeli Religiosen zur Errichtung zweier Neubauten schreiten konnten: eines Hospitals und 
Yeten eines Konventsgebäudes, mit denen das bürgerliche Krankenhaus verbunden wurde. 
dire Diese Gebäudegruppe bildete noch im Jahre 1421 ein ungetheiltes Ganzes. Schon 
a längere Zeit vorher hatte sich jedoch das Verlangen nach einer Scheidung geltend 
De gemacht, das immer wieder von Neuem auftauchte und im Laufe der Jahrhunderte 
= Schritt um Schritt zu vollständiger Trennung führte. — Die bewegenden Ursachen 
Sn des Beginnes dieser schon gegen Ende des 14. Jahrhunderts zwischen Konvent und 
pital. 
*) Vergl. v. Lorent, S. 262. 
*#) Veral, v, Loörent, 9.203. 
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