166 EHEMALIGER KREIS WIMPFEN
Stadt angebahnten Scheidung sind noch nicht allseitig aufgehellt. Bestimmtere Gestalt
nahm die Bewegung gegen die Vereinigung des geistlichen Hospitals und des
städtischen Krankenhauses zu einer einzigen Körperschaft im Jahre 1376 an. Auch
der Ordensmeister zu Rom empfand die Nothwendigkeit einer Trennung der beiden
Anstalten. Im 15. Jahrhundert kam es — anscheinend infolge von Streitigkeiten über
einige dem geistlichen Hospital schenkungsweise zugewendete bürgerliche Besitzungen
— zu einem Ausgleich. Am St. Franziskustag (4. Oktober) des Jahres 1471 — nach
vorgängiger Einholung der Zustimmung des römischen Mutterhauses — erfolgte die
durchgreifende Theilung in eine klösterliche und eine vom Konvent fast ganz unab-
hängige städtische Anstalt. Im 16. Jahrhundert setzte sich die Stadt durch mehrere
Verträge mit dem geistlichen Hospital völlig auseinander und letzteres begab sich in
den Schutz des reichsstädtischen Gemeinwesens. (Vergl. Frohnhäuser S. 151 u. 234.)
Später verzichtete der Konvent auch auf die Hospital-Seelsorge, welche von 1732 an
durch die Dominikaner ausgeübt wurde.*)
In das Dunkel der Baugeschichte des h. Geisthospitals fällt der erste helle
Lichtstrahl nicht früher als gegen den Schluss des vorigen Jahrhunderts, mithin zu
einer Zeit, wo mit dem drohenden Untergang des selbstständigen Gemeinwesens der
alten Reichsstadt Wimpfen auch die Tage ihrer klösterlichen Niederlassungen gezählt
waren. Wenn wir vernehmen, dass das Konventsgebäude im Jahre 1773 und das
Langhaus der Kirche sogar noch im Jahre 1788, also kurz vor dem Ausbruch der
französischen Staats- und Gesellschaftsumwälzung umgebaut wurden, so stellt sich in
diesem Vorgehen, wie in so manchen Erscheinungen auf anderen Gebieten des öffent-
lichen Daseins, ein Spiegelbild jener leichtlebigen, vertrauensseligen Zeit dar, die
weder Auge noch Ohr für das Herannahen des über Europa hereinbrechenden poli-
tischen Gewittersturmes hatte, der in seinen Wirkungen die Grundvesten alles Be-
stehenden aufwühlte und vieles davon vernichtete.
Die Bauveränderungen gegen den Schluss des vorigen Jahrhunderts erstreckten
sich im Wesentlichen auf eine Pilastrirung des Langhauses der Kirche und des
Konventsgebäudes. Anstatt aber den lobenswerthen, wenn auch nicht immer glück-
lichen Versuchen der damaligen Architektur zu folgen, durch Erneuerung eines ächten
*) In diesem Zusammenhang dürfte nachstehende, von Hrn. Reallehrer J. Eck zu Wimpfen
uns mitgetheilte Stelle aus dem 2. Bande des Werkes »Geographisches Statistisch-Typographisches
Lexikon von Schwaben, Ulm 1791 und 1792« von Interesse sein. Die Stelle besagt zunächst,
dass in Memmingen ein Kloster vom Orden S. Spiritus de Roma in Sassia bestanden und
dass die Geistlichen dieses Ordens wegen des weissen Kreuzes auf ihrem Gewande Kreuzherren
genannt wurden. Dann heisst es weiter: »In der Reichsstadt Wimpfen auf dem Berge besitzen
die Memminger Kreuzherren ein Spital oder ein Haus mit ansehnlichen Gütern, welches 1675
erworben worden. Desswegen sind immer dort ein Pater Pfleger mit einigen Ordensmännern auf-
gestellt, welche die Güter und Einkünfte besorgen. « Vorausgesetzt dass der Verfasser des ge-
nannten Lexikons quellenmässig berichtet, geht aus der Stelle abgesehen von der zweifelhaften
Erwerbung — mindestens so viel hervor, dass die Neubesiedelung des Wimpfener h. Geistklosters
bei Vakanzen von Memmingen aus geschah, — Auch in politischer Hinsicht verdient die Stelle
Beachtung, insofern dieselbe — nachdem die Reichsstadt Memmingen 1803 an die Krone Baiern
gefallen war — die baierischen Ansprüche auf das Hospital und dessen vorübergehenden Besitz
erklären hilft.
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