EHEMALIGER KREIS WIMPFEN
stritten, dass das Wormser Hochstift um die Mitte des 10. Jahrhunderts wichtige
Freiheiten und königliche Rechte, u. a. den Königsbann in den Wimpfener Waldungen
besass und vom Beginn des 11. Säkulums an zwei Jahrhunderte lang die Territorial-
hoheit über die Stadt ausübte.
Der Zerstörung des Ortes durch die Ungarn im Jahre 906 ist schon in der
Einleitung gedacht worden. Die Wirkungen dieser grauenvollen Katastrophe müssen
von langer Dauer gewesen sein; denn erst im Jahre 1142 tritt Wimpfen als oppidum,
d. i. als Stadt auf den Plan. Von da ab knüpft sich die Wimpfener Geschichte
dauernd an Kaiser und Reich. Mehrere Herrscher weilten mit Vorliebe in der Stadt
und die Kaiser aus dem Hause Hohenstaufen schlugen daselbst öfter ihr Hoflager
auf. Kaiser Friedrich II strebte eifrig nach dem Besitz Wimpfens und wusste es
dahin zu bringen, dass das Hochstift Worms um’s Jahr 1220 dem Kaiser die Stadt
zu Lehen gab, unter Vorbehalt des Schutzes der Stiftsbesitzungen. Die fortan nicht
mehr bischöfliche sondern königliche Stadt erhielt von Heinrich VII als huldvolle
Schenkung einen ausgedehnten Waldbezirk, den Forst von Wollenberg, der noch
heute unter dem Namen Wimpfener Wald städtisches Eigenthum ist. Der Lehens-
verband mit Worms gerieth nach und nach in Vergessenheit zu Gunsten der könig-
lichen Herrschaft.
Da die Entwickelung der Kultur eines Gemeinwesens zweifellos in seinen
Kunstdenkmälern, insbesondere in seiner Architektur sich spiegelt, so sind die in der
Hohenstaufenära zu Wimpfen am Berg entstandenen Bauten — die später gothisch
umgebaute romanische Stadtkirche, deren Thürme jedoch erhalten geblieben, sowie
die Ruinen der romanischen Kaiserpfalz, die uns wie ein versteinertes Echo ver-
klungener Kunstherrlichkeit anmuthen — als monumentale Zeugen für die Glanzzeit
anzusehen, deren die Stadt damals sich erfreute.
Wie an zahlreichen anderen Orten des deutschen Reiches hatte im Mittelalter
auch zu Wimpfen ein Organismus Wurzel geschlagen, der sämmtlichen in der Stadt
vertretenen Ständen — Edelleuten, Patriziern, Bürgern, zünftigen Gewerbtreibenden
— eine entsprechende Betheiligung an der Verwaltung des Gemeinwesens zuerkannte
und im Laufe des 13. Jahrhunderts durch harmonisches Zusammenwirken ein neues
Stadium der Wohlfahrt im Interesse Aller eröffnete. Zur Hohenstaufenzeit hatte
die Stadt zu demjenigen Theil Rheinfrankens gehört, der unmittelbar unter dem
Reiche stand, nämlich zur Rheinpfalz; während des 14. Jahrhunderts rückte die
Grenze Schwabens gen Nord vor und infolgedessen wurde Wimpfen Niederschwaben
zugetheilt.
Im Streite des Herzogs Ludwig von Baiern mit Friedrich dem Schönen von
Oesterreich um die deutsche Herrscherkrone schlug sich die Stadt auf die Seite des
Königs Ludwig. Diesem Fürsten, der in den Reichsstädten seine wichtigsten Stützen
erkannte, ist die eigentliche Begründung der reichsstädtischen Selbstständigkeit
Wimpfens beizumessen, mochte immerhin die Stadt bereits unter den Hohenstaufen
eine bevorzugte Stellung eingenommen haben. Schon damals befand sich Wimpfen
im Besitz ansehnlicher Privilegien, die nunmehr erneuert und erweitert wurden. Die
Stadt war Sitz eines kaiserlichen Landgerichts und auch ein Justiz-Oberhof soll daselbst
schon früh — fast vil länger denn in menschlicher gedächtnusse gesin kan -
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