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Glanzzeit ihrer mehrhundertjährigen reichsunmittelbaren Selbstständigkeit zurück-
blicken, von welcher ihre kunstmächtigen Baudenkmäler rühmliches Zeugniss geben.
Beginnen wir die Inventarisirung und beschreibende Darstellung dieser hochbedeut-
samen AÄArchitekturwerke mit den
SAKRALBAUTEN.
EVANGELISCHE PFARRKIRCHE
Die evangelische Pfarrkirche oder Stadtkirche, in vorreformatorischer
Zeit der h. Jungfrau Maria geweiht und darum auch Marienkirche und Liebfrauen-
kirche genannt, erhebt sich am Markt auf ummauerter Terrasse und ragt in doppel-
thürmiger Pracht, vereint mit wirkungsvoller Monumentalität hoch über die benach-
barten Häusergruppen empor. (Fig. 4).
Der das Gebäude umgebende ehemalige Friedhof ist als freier Platz eingeebnet,
so dass die Kirche dem Beschauer auf allen Seiten ungehemmt anschaubar wird.
Das Werk stellt sich als eine charaktervolle Bauschöpfung dar, ungeachtet es in
seiner (Gresammtheit nicht aus einem Guss hervorgegangen, sondern in verschiedenen
Stilepochen entstanden ist. Die Kunst des romanischen Stiles und die Gothik haben
Theil daran, und zwar ist letztere durch zwei Stadien ihrer Entwickelung vertreten,
nämlich durch den frühen edelgothischen Stil und durch den späten dekorativgothischen
Stil, welcher den grösseren Bestand der Baugruppe beherrscht.
In der Plananlage (vergl. Grundriss Fig. 5, Längsschnitt Fig. 6, Querschnitt
Fig. 7) zeigt das Gebäude ein dreischiffiges Langhaus nach den Gesetzen des Hallen-
baues nebst zwei transseptartig anliegenden Kapellen, einen polygonal abschliessenden
Chor mit Sakristei und zwei flankirende Thürme, die in den Ecken zwischen Lang-
haus und Chor sich aufbauen.
Kine chronologisch geordnete Betrachtung dieser Bautheile führt zunächst zu
den beiden sechsgeschossigen, im Grundriss quadratischen 44,50 m hohen Thürm en”)
deren untere Stockwerke in ihren Einzelformen unzweifelhaft frühmittelaltrige Ent-
stehung verrathen. Diese Untergeschosse sind als letzte Ueberreste der ursprünglich
romanischen Marienkirche anzusehen, die in einer 1234 ausgestellten Urkunde, wodurch
der Wormser Dompropst Niebelung seine sämmtlichen Rechte an diese Kirche auf
den bischöflichen Stuhl von Worms übertrug, zum ersten Male quellenmässige
Erwähnung findet, mithin zu einer Zeit, wo die Baukunst in Wimpfen am Berg durch
die Errichtung der Kaiserpfalz bereits zu hoher Blüthe gediehen war. In der genannten
Rechtsübertragung wurzelte denn auch die Baupflicht des Wormser Kapitels, welche
1517 auf den Chor und die Hälfte der Thürme normirt wurde und 1803 infolge der
Säkularisation auf den Staat überging. Unter den das Zeit- und Stilverhältniss
bestimmenden Einzelformen sind zu nennen: die karniesförmigen Simszüge der beiden
Untergeschosse des Thurmpaares; die auf der Mittagseite des Südthurmes in der
*) Die architektonischen und sonstigen Maassbezeichnungen beruhen theils auf Angaben des
Herrn Architekten C. Bronner, theils auf eigenen Messungen des Verfassers,
WIMPFEN A. B. 17
Plananlage
Thürme
Baugeschicht-
liches u. Bau-
technisches