Full text: Die Kunstdenkmäler des Kreises Bensheim (A, [4])

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
     
GESCHICHTLICHE EINLEITUNG 
IE Orte des Kreifes Bensheim, foweit fie nicht jüngere Gründungen find, gehörten 
mit wenigen Ausnahmen einft zum Klofter Lorfch. Aber fühon während des 
Verfalls der Abtei vor ihrem Übergang an das Erzbistum Mainz (1232) waren zahl- 
reiche Gebiete in andere Hände gelangt. 
Nach ihrer territorialen Zugehörigkeit vor ihrer Vereinigung mit der Land- 
oraffchaft und dem fpäteren Großherzogtum Heffen können wir folgende Gruppen 
unterfCheiden: 
1. Die zu der Obergraffchaft Kagenelnbogen bei ihrem Anfall an Heffen 
(1479) gehörigen Orte Auerbach mitdem Auerbacher Schloß, Hochftädten, 
Zwingenberg, Shwanheim und Groß-Haufen. 
2. Die ehemalige Herrfchaft Bickenbach mit den Orten Alsbach, Bicken- 
bach, Jugenheim, Seeheim, Balkhaufen mit Quattelbach, Staffel, Beeden- 
kirchen mit Wurzelbach, Hähnlein, Langwaden, Groß-Rohrheim und den 
Ruinen der Burgen Bickenbach (Alsbacher Schloß), Tannenberg und Daxberg 
oder Joffa. 
3. Die ehemaligen von Frankenfteinifchen Befigungen Oberbeerbad mit 
Schmalbeerbach und Stettbach, die 1662 durch Kauf an Heffen kamen. 
4. Die vormals Kurmainzifchen, 1803 an Heffen gefallenen Orte Bensheim 
mit Fehlheim, Lorfch, Klein-Haufen, Rodau, Biblis, Wattenheim, 
Bürftadt, Klein-Rohrheim und Kolmbach. 
5. Die ehemaligen pfälzifchen, 1803 an Heffen gefallenen Orte Lindenfels, 
Glattbach, Knoden, Breitenwiefen, Schannenbac, Schlierbach,, 
Seidenbac, Seidenbucd, Winkel. 
6. Die ehemaligen Wormfifchen Orte Lampertheim, Hofheim, N ord- 
heim und Bobftadt, die ebenfalls 1803 an Heffen fielen. 
7. Die im Jahre 1806 infolge der Rheinbundakte an Heffen gekommenen ehemaligen 
Erbachifchen Orte Schönberg, Elmshaufen und Wilmshaufen, Gadern- 
heim, Gronau,Lautern, Raidelbach,Reichenbac, Laudenau, Winter- 
kaften und Zell. 
Um ftörende Wiederholungen zu vermeiden, werden wir die Territorialgefchichte 
nach diefen Gruppen im Überblick geben und nur foweit fie für unfer Gebiet in Be- 
tracht kommt. Ausführlicher wird fie im zweiten Teil der Gefchichte der Provinz 
Starkenburg (Territorial- und Verfaffungsgefchichte) behandelt werden. 
Auch die weltgefchichtlichen Ereigniffe werden in der Gefchichte der Provinz Starken- 
burg im Zufammenhang eine ausführlichere Darftellung finden, hier aber nur, foweit 
erforderlich, kurz erwähnt werden.
	        
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