Full text: Die Kunstdenkmäler des Kreises Bensheim (A, [4])

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172 Lindenfels 
dem herrlich gelegenen Schloffe nahmen, fondern auch indem fie Angehörige der 
vornehmften Familien zu Burgmännern von Lindenfels ernannten. 
Am Fuße der Burg hatten fich fChon frühe Anfiedler niedergelaffen, die als Hand- 
werker und Bauern ihren Unterhalt fanden. Auch diefen wandten die Pfalzgrafen 
ihre Fürforge zu. 1336 erteilt König Ludwig der Bayer dem unter der Burg Linden- 
fels gelegenen Ort gleichen Namens ftädtifche Freiheit und einen Wochenmarkt, und 
im nächften Jahre erklären die Pfalzgrafen Rudolf und Ruprecht, alle Bürger, die auf 
den Berg gehören, bei ihren Rechten und Freiheiten [&hügen zu wollen (Widder I, 491). 
Da zu dem Wefen einer Stadt aber nicht nur Freiheit und Marktgerechtigkeit, 
fondern auch Mauern und Türme gehörten, fo ift anzunehmen, daß um jene Zeit auch 
die Stadtbefeftigung entftanden war, die die Bürger in den Schuß der Burg mit- 
einbezog. Offenbar war aber die BürgerfChaft gering an Zahl und wenig wohlhabend, 
fodaß ihr die Unterhaltung der Mauern, Türme und Tore fchwerfiel. Daher ge- 
ftattete ihnen Pfalzgraf Ruprecht Il. auf ihre Vorftellung hin im Jahre 1392, in der 
Stadt und Talzent von jedermann, „pfaffen, burgern und gebuwren“, ein Ungeld auf 
den Wein, wie es zu Weinheim üblich war, zu erheben (Baur I, 712). König 
Ruprecht, als Pfalzgraf Ruprecht Ill., geftattete ferner 1404, „allerley Leute, fie feyen 
Edel oder nicht, burgern oder gebauren, zu burgern dafelbft zu Lindenfels anzunehmen, 
zu empfahen und zu behalten, ausgenohmen folche Leute, die nachfolgenden Krieg 
hätten oder eines Herrn unverrechnete ambtleuthe währen“, und verfprach ihnen 
außerdem, daß fie vor keinerlei auswärtiges Gericht geladen werden könnten. Pfalz- 
graf Ludwig Ill. erweiterte bei einem Aufenthalt zu Lindenfels im Jahre 1410 die 
Rechte der Bürger noch mehr, befreite fie von aller Bede, Steuern und Schaßgungen !) 
und verficherte fie ebenfalls, daß fie ewiglich bei den Pfalzgrafen bei Rhein und Kur- 
fürften verbleiben und nicht davon gefChieden werden, auch nie einem Pfalzgrafen 
huldigen oder f£hwören follten, der ihnen ihre Rechte vorher nicht verfprochen und 
befiegelt hätte.?2) Diefe Rechte und Freiheiten wurden denn auch von den fpäteren 
Pfalzgrafen wiederholt beftätigt und den Bürgern von Lindenfels noch mancherlei 
Beweife von der Gunft ihrer Landesherrn gegeben. Solche zeigten fich namentlich 
in der Verleihung von Jahrmärkten. Schon durch Kaifer Ludwig den Bayer erhielt 
die Stadt deren zwei, einen auf Petri Kettenfeier, den anderen auf Jakobitag. Diefen 
fügten Kurfürft Philipp Wilhelm (1685—1690) einen weiteren auf Simon und Judae 
und Kurfürft Karl Philipp (1716—1742) einen vierten auf Donnerstag vor Johannes 
des Täufers Tag hinzu. So wurde das Städtchen zum wirtfChaftlichen Mittelpunkt einer 
weiteren Umgebung und brachte es zu einem gewiffen Wohlftand. Allerdings blieben 
ihm auch fchwere Schickfalsfchläge nicht erfpart, befonders wurde es von mehreren 
Bränden heimgefucht, die bei dem Waffermangel eine große Ausdehnung annahmen. 
Namentlich eine Feuersbrunft im Jahre 1563 fcheint verheerend gewirkt zu haben. 
Eine gewiffe Berühmtheit erhielt das Städtchen und die Burg durch den allerdings 
zwangsweifen Aufenthalt zweier fürftlicher Perfönlichkeiten, der Clara Dot, der 
Gemahlin des Kurfürften Friedrich I., und des Herzogs Eberhard Il. von Württemberg. 
Die Burg Lindenfels ift niemals durch die ftürmende Hand eines Feindes zerftört 
worden und wurde infolge ihrer von der Hauptftraße entfernten Lage von fchweren 
Kriegsdrangfalen mehr verfChont als z. B. die benachbarte Bergftraße. Zwar wurde 
fie in der pfälzifchen Fehde von Landgraf Wilhelm Il. von Heffen genommen, ent- 
ging aber der Zerftörung. Im dreißigjährigen Kriege fah fie mehrmals bayerifche, 
ı) Diefe Befreiung wurde allerdings [päter wieder aufgehoben. 
2) Die drei legten Urkunden finden fich im Kopialbuch des ftädtifchen Archivs zu Lindenfels. 
       
  
  
  
    
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
    
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