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dem herrlich gelegenen Schloffe nahmen, fondern auch indem fie Angehörige der
vornehmften Familien zu Burgmännern von Lindenfels ernannten.
Am Fuße der Burg hatten fich fChon frühe Anfiedler niedergelaffen, die als Hand-
werker und Bauern ihren Unterhalt fanden. Auch diefen wandten die Pfalzgrafen
ihre Fürforge zu. 1336 erteilt König Ludwig der Bayer dem unter der Burg Linden-
fels gelegenen Ort gleichen Namens ftädtifche Freiheit und einen Wochenmarkt, und
im nächften Jahre erklären die Pfalzgrafen Rudolf und Ruprecht, alle Bürger, die auf
den Berg gehören, bei ihren Rechten und Freiheiten [&hügen zu wollen (Widder I, 491).
Da zu dem Wefen einer Stadt aber nicht nur Freiheit und Marktgerechtigkeit,
fondern auch Mauern und Türme gehörten, fo ift anzunehmen, daß um jene Zeit auch
die Stadtbefeftigung entftanden war, die die Bürger in den Schuß der Burg mit-
einbezog. Offenbar war aber die BürgerfChaft gering an Zahl und wenig wohlhabend,
fodaß ihr die Unterhaltung der Mauern, Türme und Tore fchwerfiel. Daher ge-
ftattete ihnen Pfalzgraf Ruprecht Il. auf ihre Vorftellung hin im Jahre 1392, in der
Stadt und Talzent von jedermann, „pfaffen, burgern und gebuwren“, ein Ungeld auf
den Wein, wie es zu Weinheim üblich war, zu erheben (Baur I, 712). König
Ruprecht, als Pfalzgraf Ruprecht Ill., geftattete ferner 1404, „allerley Leute, fie feyen
Edel oder nicht, burgern oder gebauren, zu burgern dafelbft zu Lindenfels anzunehmen,
zu empfahen und zu behalten, ausgenohmen folche Leute, die nachfolgenden Krieg
hätten oder eines Herrn unverrechnete ambtleuthe währen“, und verfprach ihnen
außerdem, daß fie vor keinerlei auswärtiges Gericht geladen werden könnten. Pfalz-
graf Ludwig Ill. erweiterte bei einem Aufenthalt zu Lindenfels im Jahre 1410 die
Rechte der Bürger noch mehr, befreite fie von aller Bede, Steuern und Schaßgungen !)
und verficherte fie ebenfalls, daß fie ewiglich bei den Pfalzgrafen bei Rhein und Kur-
fürften verbleiben und nicht davon gefChieden werden, auch nie einem Pfalzgrafen
huldigen oder f£hwören follten, der ihnen ihre Rechte vorher nicht verfprochen und
befiegelt hätte.?2) Diefe Rechte und Freiheiten wurden denn auch von den fpäteren
Pfalzgrafen wiederholt beftätigt und den Bürgern von Lindenfels noch mancherlei
Beweife von der Gunft ihrer Landesherrn gegeben. Solche zeigten fich namentlich
in der Verleihung von Jahrmärkten. Schon durch Kaifer Ludwig den Bayer erhielt
die Stadt deren zwei, einen auf Petri Kettenfeier, den anderen auf Jakobitag. Diefen
fügten Kurfürft Philipp Wilhelm (1685—1690) einen weiteren auf Simon und Judae
und Kurfürft Karl Philipp (1716—1742) einen vierten auf Donnerstag vor Johannes
des Täufers Tag hinzu. So wurde das Städtchen zum wirtfChaftlichen Mittelpunkt einer
weiteren Umgebung und brachte es zu einem gewiffen Wohlftand. Allerdings blieben
ihm auch fchwere Schickfalsfchläge nicht erfpart, befonders wurde es von mehreren
Bränden heimgefucht, die bei dem Waffermangel eine große Ausdehnung annahmen.
Namentlich eine Feuersbrunft im Jahre 1563 fcheint verheerend gewirkt zu haben.
Eine gewiffe Berühmtheit erhielt das Städtchen und die Burg durch den allerdings
zwangsweifen Aufenthalt zweier fürftlicher Perfönlichkeiten, der Clara Dot, der
Gemahlin des Kurfürften Friedrich I., und des Herzogs Eberhard Il. von Württemberg.
Die Burg Lindenfels ift niemals durch die ftürmende Hand eines Feindes zerftört
worden und wurde infolge ihrer von der Hauptftraße entfernten Lage von fchweren
Kriegsdrangfalen mehr verfChont als z. B. die benachbarte Bergftraße. Zwar wurde
fie in der pfälzifchen Fehde von Landgraf Wilhelm Il. von Heffen genommen, ent-
ging aber der Zerftörung. Im dreißigjährigen Kriege fah fie mehrmals bayerifche,
ı) Diefe Befreiung wurde allerdings [päter wieder aufgehoben.
2) Die drei legten Urkunden finden fich im Kopialbuch des ftädtifchen Archivs zu Lindenfels.
Bmie. aa