Full text: Die Kunstdenkmäler des Kreises Bensheim (A, [4])

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10 Gefchichtliche Einleitung 
dem Stift zur Hälfte verpfändeten Städte Ladenburg und die Fefte zum Stein wieder 
auszulöfen fuchte, aber auf den Widerftand des Pfalzgrafen Karl Ludwig ftieß und 
daß die Verhandlungen vor dem Reichskammergericht vom Jahre 1661—1673 ohne 
Erfolg waren. 
Die Vertreter des Bifchofs verlangen ferner am 29. Juni 1701, daß der Schaden 
wegen der von dem Pfalzgrafen Karl Ludwig (1632—1680) „abgebrochenen 
Stattmauern und totaleverßion der Vefte zum Stein erfett oder in der That 
felbften reparirt werden möge“. Die Wormfer behaupteten: „Von den Spanifthen 
ift zwar das Pfandgemeinfchaftliche Schloß zum Stein etwas ruinirt, doch noch in 
folchem Stand gelaffen worden, daß es wieder hätte können reparirt werden. Kur- 
pfalz aber hat die noch geftandenen Thürme und mawern aigenthetig und einfeitig 
ausdem Grund rafirt, auch alle da herumb in großer Anzahl geftandene frucht- 
und ohnfruchtbare Bäume abhauen laffen.“ 
Dagegen erklärte Kurpfalz, daß diefe Behauptung der Wormfer ganz irrig fei. Die 
Zerftörung der Burg fei durch den dreißigjährigen Krieg erfolgt. 
Aber felbft angenommen, jedoch nicht zugegeben, daß der Pfalzgraf die Fefte ab- 
gebrochen habe, fo fei er nicht fChuldig, den Schaden zu erfegen. 
Wie dem auch fei, fo viel geht aus den Verhandlungen hervor, daß die Fefte zum 
Stein im Laufe des dreißigjährigen Krieges ihren Untergang gefunden hatte und der 
Pfalzgraf die wertlofen Trümmer völlig niederlegte. Irrig dagegen ift die Annahme, 
daß das Schloß erft 1688 von den Franzofen zerftört worden fei (Wagner, 
Wüftungen I, 41). 
Wäre dies der Fall gewefen, fo wäre es in den Verhandlungen des Jahres 1701 
ficher nicht unerwähnt geblieben. 
Endlich kam im Jahre 1705 zwifchen dem Pfalzgrafen Johann Wilhelm und feinem 
Bruder Franz Ludwig, Bifchof von Worms, ein Vergleich zuftande, wonach die pfäl- 
zifche Hälfte des Amtes Stein gegen die Kellerei Hemsbach an das Bistum Worms 
überlaffen wurde. 
Die ehemalige Kellerei Stein wurde nun Amt Lampertheim genannt und 
fiel als folches 1803 an Heffen. 
Nach der Abbildung bei Merian, Topogr. Pal. Rheni 1645 S. 58, war die Fefte 
Stein eine inmitten von Sümpfen gelegene, von einem breiten Graben umgebene, 
faft kreisrunde Feftungsanlage, alfo eine Wafferburg. Die Zwingermauer fihloß außer 
dem hohen Turm nur wenige Gebäude ein. 
7. Die früheste Geschichte der Herren und späteren Grafen von Erbach 
liegt im Dunkeln. Die Ahnherren des Haufes laffen fich urkundlich nicht weiter als 
bis in die Mitte des 12. Jahrhunderts verfolgen. Man darf annehmen, daß fie einem 
alten, freien Gefchlechte angehörten, das feine Stammgüter im Plumgau befaß und 
wegen feines Anfehens fthon fehr frühe in den Befit der hohen Gerichtsbarkeit in 
den Zenten Reichelsheim, Michelftadt und Beerfelden kam, in der erfteren durch das 
Reich, in den beiden legteren wohl durch das Klofter Lorfch (Simon, Gefchichte der 
Dynaften und Grafen zu Erbach. Frankfurt a. M. 1858. S. 263). 
Als das Gefchlecht durch das frühzeitige Erblichwerden diefer Ämter und der damit 
verbundenen Lehengüter, durch feinen ausgedehnten Grundbefig und zunehmenden 
Einfluß fich zur Herrfchaft entwickelt hatte, nahm es von einem feiner Schlöffer den 
Namen von Erbach an. 
    
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
    
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