BEN EEBEESETS ER ETSEHESTEES ONE ESS TE SER R EERRERETERRREFEFERHHRENBER
10 Gefchichtliche Einleitung
dem Stift zur Hälfte verpfändeten Städte Ladenburg und die Fefte zum Stein wieder
auszulöfen fuchte, aber auf den Widerftand des Pfalzgrafen Karl Ludwig ftieß und
daß die Verhandlungen vor dem Reichskammergericht vom Jahre 1661—1673 ohne
Erfolg waren.
Die Vertreter des Bifchofs verlangen ferner am 29. Juni 1701, daß der Schaden
wegen der von dem Pfalzgrafen Karl Ludwig (1632—1680) „abgebrochenen
Stattmauern und totaleverßion der Vefte zum Stein erfett oder in der That
felbften reparirt werden möge“. Die Wormfer behaupteten: „Von den Spanifthen
ift zwar das Pfandgemeinfchaftliche Schloß zum Stein etwas ruinirt, doch noch in
folchem Stand gelaffen worden, daß es wieder hätte können reparirt werden. Kur-
pfalz aber hat die noch geftandenen Thürme und mawern aigenthetig und einfeitig
ausdem Grund rafirt, auch alle da herumb in großer Anzahl geftandene frucht-
und ohnfruchtbare Bäume abhauen laffen.“
Dagegen erklärte Kurpfalz, daß diefe Behauptung der Wormfer ganz irrig fei. Die
Zerftörung der Burg fei durch den dreißigjährigen Krieg erfolgt.
Aber felbft angenommen, jedoch nicht zugegeben, daß der Pfalzgraf die Fefte ab-
gebrochen habe, fo fei er nicht fChuldig, den Schaden zu erfegen.
Wie dem auch fei, fo viel geht aus den Verhandlungen hervor, daß die Fefte zum
Stein im Laufe des dreißigjährigen Krieges ihren Untergang gefunden hatte und der
Pfalzgraf die wertlofen Trümmer völlig niederlegte. Irrig dagegen ift die Annahme,
daß das Schloß erft 1688 von den Franzofen zerftört worden fei (Wagner,
Wüftungen I, 41).
Wäre dies der Fall gewefen, fo wäre es in den Verhandlungen des Jahres 1701
ficher nicht unerwähnt geblieben.
Endlich kam im Jahre 1705 zwifchen dem Pfalzgrafen Johann Wilhelm und feinem
Bruder Franz Ludwig, Bifchof von Worms, ein Vergleich zuftande, wonach die pfäl-
zifche Hälfte des Amtes Stein gegen die Kellerei Hemsbach an das Bistum Worms
überlaffen wurde.
Die ehemalige Kellerei Stein wurde nun Amt Lampertheim genannt und
fiel als folches 1803 an Heffen.
Nach der Abbildung bei Merian, Topogr. Pal. Rheni 1645 S. 58, war die Fefte
Stein eine inmitten von Sümpfen gelegene, von einem breiten Graben umgebene,
faft kreisrunde Feftungsanlage, alfo eine Wafferburg. Die Zwingermauer fihloß außer
dem hohen Turm nur wenige Gebäude ein.
7. Die früheste Geschichte der Herren und späteren Grafen von Erbach
liegt im Dunkeln. Die Ahnherren des Haufes laffen fich urkundlich nicht weiter als
bis in die Mitte des 12. Jahrhunderts verfolgen. Man darf annehmen, daß fie einem
alten, freien Gefchlechte angehörten, das feine Stammgüter im Plumgau befaß und
wegen feines Anfehens fthon fehr frühe in den Befit der hohen Gerichtsbarkeit in
den Zenten Reichelsheim, Michelftadt und Beerfelden kam, in der erfteren durch das
Reich, in den beiden legteren wohl durch das Klofter Lorfch (Simon, Gefchichte der
Dynaften und Grafen zu Erbach. Frankfurt a. M. 1858. S. 263).
Als das Gefchlecht durch das frühzeitige Erblichwerden diefer Ämter und der damit
verbundenen Lehengüter, durch feinen ausgedehnten Grundbefig und zunehmenden
Einfluß fich zur Herrfchaft entwickelt hatte, nahm es von einem feiner Schlöffer den
Namen von Erbach an.
Cod
eine
Kaif
er V
Cpb
Pfal
Sche
Rhe
Schi
Ben
und
Lor;
Mai
[pru
Kaij
Wei
Viel
des
heir
geri
zu.
fie :
fiel
gan;
Gra
inde
pfäl
Schi
bad
beic
heir
hatt
lei |
bac
Fü
gefa
Erp:
ift o
die
der