Rodau 237
Friedhofftraße I. Zweiftöckiges Giebelfachwerkhaus auf maffivem Sockel mit
Ziegelfatteldach. Die Giebelwand ift teilweife verfchindelt. Der Hauseingang liegt
aufgetreppt annähernd in der Mitte einer Langfeite. Das Fachwerk hat im Unterftock
nur Rahmenftreben. Im Oberftock tritt der wilde Mann, in der für die Lindenfelfer
Gegend bezeichnenden Abwandlung (befchrieben Schlierbach, römifcher Kaifer und
Balkhaufen 9) auf.
Hauptftraße 15 und 17. Die beiden originellen, einftöckigen Fachwerkhäufer
ftehen mit der Trauflinie an der Straße; die ungefähre Mitte der Straßenwand nimmt
der des maffiven Sockels wegen aufgetreppte Hauseingang ein. Das Fachwerk, fchwarz
auf weiß, hat zwei Binnenfchwellen; die Streben am Ständer find derart angeordnet,
daß die Fußftreben am Schnittpunkt der oberen Schwelle mit dem Ständer anfegen.
Auf den Fußftreben, vom Schnittpunkt mit der unteren Binnenfchwelle an, figt eine
Oberftrebe bis zur oberen Binnenfchwelle. Oberhalb diefer fezt am gleichen Punkt
nochmals eine Strebe an, die ihrerfeits der Fußftrebe annähernd parallel gerichtet ift.
Schema Balkhaufen Nr. 9, nur wird die oberfte Strebe rückwärts geneigt. Ebenfo
Raidelbach Nr. 1. Das Haus Nr. 15 hat über der Haustür die Infchrift: JOHANN
MICHAEL HELFRICH | DEN 8TEN JUNI 1769; Satteldach mit Ziegeln. Haus
Nr. 17 hat eine Ziegelmanfarde.
Eine nicht gerade fchöne Eigentümlichkeit des Dorfes find die vielfach vorkommen-
den eifernen Vordächer über den Podeften der Freitreppen.
am
RODAU
964 Rod (C.L. 1,77). — Rotaha (Hubenverz. C.L. III, Nr. 3679). — 1238 Rode (Bulle Gre-
gors IX. Religiosam vitam).
N der Nähe des Schwanheimer Waldes fanden fich Flachgräber mit Knochen- und
Steingeräten fowie Scherben von Tongefäßen; ihre Zeitftellung ift nicht mehr zu
beftimmen.
Im Jahre 964 erhält ein gewiffer Adalhoch vom Klofter Lorfch deffen Befigungen
inSuenheim und Rod als Lehen auf Lebenszeit (C.L.1, 77).
Rod oder Rodau ift ebenfo wie Schwanheim eine fpätere Gründung in der marca
Hurfeldern, die von Karl dem Großen dem Klofter gefchenkt worden war (C.L.I, 228).
Mit Lorfch ging auch Rodau 1232 an das Erzbistum Mainz über; es erfcheint in der
Bulle Gregors IX. vom Jahre 1238 unter deffen Befitungen als Rode.
Schon in alter Zeit war es dem Amt Gernsheim zugeteilt worden und wurde mit
diefem, wie auch Wattenheim, vom Erzbifchof Adolf von Naffau 1465 an den Grafen
Philipp von Kagenelnbogen verpfändet, fiel nach deffen Tod 1479 an die Landgrafen
von Heffen, wurde unter Landgraf Philipp dem Großmütigen 1521 durch den Kur-
fürften Albrecht von Mainz wieder eingelöft und blieb nun bei dem Erzftift bis 1803.
In kirchlicher Hinficht war Rodau ftets ein Filial von Schwanheim. Über beide erhielt
1430 vom Erzbifthof Konrad von Mainz das Klofter Lorfch das Patronatrecht. Infolge
des Filialverhältniffes zu Schwanheim wurde auch in Rodau, obgleich es kurmainzifcher
Befit war, unter den Landgrafen von Heffen als Territorialherren von Schwanheim
die Reformation eingeführt, aber das Patronatrecht des Klofters oder der Propftei
Lorfch blieb fortbeftehen. Von Lorfch trugen fchon frühe die Herren von Schauen-
burg, die Ruckelin von Starkenburg und die Freiherrn von Gemmingen Güter in
Rodau zu Lehen. Die der beiden erfteren wurden bereits 1275 an das Klofter
Bürger-
häufer
Funde
Gefchicht-
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