Full text: Die Kunstdenkmäler des Kreises Bensheim (A, [4])

   
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Stein am Rhein 269 
Das Großherzogliche Haus- und Staatsarchiv in Darmftadt befigt ein paar ältere 
Zeichnungen, Fluraufnahmen, Baufituationen ufw., die über Stein am Rhein Auf- 
f[&hluß geben. 
Da ift zunächft: 1. ein Blatt von 1709 (Nr. 375) mit der Auffchrift: Plan und Zu- 
behör des wüften Schloffes zum Stein, Gemarkung Nordheim. Die Arbeit zeigt fich 
als ein Fauftriß gröbfter Art, angefertigt von einem des Zeichnens gänzlich Un- 
kundigen als Situationsüberficht zur Aufzählung der umliegenden Flurmaße. Die in 
Betracht kommende Beifchrift lautet ad A: Daß Wüfte Schloß zum Stein. Der aldorten 
wohnente Mann bauet umb das Schloß 11/, Morg. 6 Ruthen. Der Wefchniglauf ift 
auf der Zeichnung in freihändigen Kurven angegeben; auf einer Halbinfel, die von 
diefen Kurven gebildet wird, ift das Schloß als ein mandelförmiger Fleck, in dem an- 
[c&heinend Mauern mit Zinnen und Fenftern erfcheinen, bezeichnet. 
2. 1715, (Nr. 378). Carte Particulier des bords du Rhein depuis le Stein Schloß 
jusqu’ä Manheim avec la ville de Wormbs et ses environs y compris les Foret, 
Prayriees et Etans de Lampertheim et de Lorche avec leurs bornes, tels qu’ils se 
voient presentement. Lev& avec Exactitude au mois de xbre 1715 par le Sieur de la 
Fosse, Major ingenieur, premier architecte et intendans des bätimens de S. A. S. Mgr. 
le Landgrave de Hesse Darmstadt etc. Mit langer Schrift über den Gemarkungsver- 
lauf. Die Situation des Schloffes, mit Graben und Mauerreften, in einer Wefchnig- 
halbinfel, ift die bereits bekannte. Aber die Grundform des Schloffes und der Doppel- 
grabenzitadelle ift ganz unzweideutig rechteckig, regelmäßig! 
3. 1792, (Nr. 849). Entwurf zu einem Jägerhausneubau. Das alte Jägerhaus lag 
nordweftlich außerhalb des Schloßgebietes und follte nach diefem Entwurf auf das 
Schloßgebiet verlegt werden. Für diefe Unterfuchung wichtig ift der Lageplan des 
alten, damals wirklich beftehenden Zuftandes: „Geometrifcher Grundriß von der Lage 
des Steiner jägerhaufes, wie es fich dermalen befindet“. Auch diefe Aufnahme läßt 
deutlich Refte eines regelmäßig rechteckig angelegten Grabens erkennen. 
Der Vergleich mit diefen, wenn auch fehr unzulänglichen praktifchen Aufnahmen, 
läßt erkennen, daß die Meriananficht der Fefte Stein nicht nach der Natur gearbeitet 
ift, fondern nach offenbar flüchtigen Notizen (vielleicht nur in Worten) fpäter fhematifch, 
im Sinne einer Normalanlage konftruiert wurde. 
Wohl ficher war die mittelalterliche, fteinerne Wafferburg viereckig, nicht kreisrund. 
Daß auch auf der Flurkarte von 1709 ein rundlicher Fleck das Schloßgebiet bezeichnet, 
beweift garnichts. Denn hier ift das Schloß nur eben feiner Lage nach markiert, wie 
man eine Stadt auf der Landkarte durch einen kleinen Kreis, d. i. durch einen ma- 
teriellen Punkt, angibt. 
Über das nähere Alter des doch wohl mittelalterlichen Baues ift nichts ficheres zu 
fagen. Denn felbft wenn die Merianfche Zeichnung geftattete, von einer „gotifchen“ 
Burg zu reden, fo wäre damit nichts gewonnen, weil der Stich nach dem oben Gefagten 
in feinen Einzelheiten als Phantafiearbeit gelten muß. 
Heute läßt das oft überfehwemmte Wiefenland an der Wefchnigmündung von der 
alten Anlage nichts mehr erkennen. Ob Ausgrabungen bedeutende Auffchlüffe liefern 
würden, ift nach Lage der Dinge zweifelhaft. 
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