Full text: Die Kunstdenkmäler des Kreises Bensheim (A, [4])

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
    
  
Alte Kapelle 
     
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des Lorfcher Chroniften trogdem Billung nicht dem Zorn des Himmels und fand 
ein klägliches Ende. 
Noch vor dem Untergang der Abtei war außer anderen Befigungen auch Zell in 
andere Hände übergegangen. Es erfcheint fpäter als pfälzifches Lehen der Herren 
von Erbach, ohne daß das Erzbistum Mainz als Rechtsnachfolger des Klofters Lorfch 
darauf Anfprüche erhebt. Von dem Haufe Erbach kommt es 1806 an Heffen. 
Die hohe Gerichtsbarkeit über Zell ftand bis zu diefer Zeit dem Zentgericht auf 
dem Landberg bei Heppenheim zu, die niedere den Herren und Grafen von Erbach, 
die auch einen Teil des Zehnten und verfchiedene Gefälle befaßen. Von ihnen trugen 
wieder die Herren von Habern einen Teil des Zehnten zu Lehen und die Herren 
von Rofenbach und die Haberkorne von Zellingen ein Höfchen (Simon, 
S. 143 und Urk. Nr. 216). 
Ein anderer Teil des Zehnten ftand Kurpfalz zu. Von Ruprecht (1398 —1400) er- 
hält ein Werner Gauwer von Heppenheim Teile am Zehnten zu Zelle bei Bensheim 
(Reichsarch. München, Reg. d. Pfalzgr. 6376). Im 18. Jahrhundert gehörte fogar der 
ganze Zehnte der Pfalz. 
Aber auch Mainz, bezw. der Propft von Lorfch, hatte dort noch Befigungen. Erwähnt 
wird ein Kapellhof bei Zell — offenbar der Hof, mit dem einft Billung die Kapelle 
dotiert hatte —, dem 1454 von der Pfalz Zehntfreiheit zugefichert wird (Scriba, 
Reg. 1763; Dahl, Lorfch. Urk. S. 49 Nr. 9). 
In kirchlicher Hinficht gehörte Zell, wie auch Elmshaufen, Wilmshaufen und das 
Dorf Schönberg, zur Pfarrei Bensheim, und dies blieb fo felbft nach der Einführung 
der Reformation und bis in den Anfang des 19. Jahrhunderts. 
Dadurch wurden Zuftände gefchaffen, die heute für uns unbegreiflich find. Aller- 
dings trat Zell mit der Einführung der Reformation in ein Filialverhältnis zu Gronau, 
aber dies war nur ein fehr kümmerliches. Denn hier fowohl wie in den Filialen Schön- 
berg und Wilmshaufen blieben mit Ausnahme des Schulhaufes alle Einwohner troß 
ihres lutherifchen Glaubens in die katholifche Pfarrei Bensheim eingepfarrt. Allewurden 
von dem katholifchen Geiftlichen getauft, kopuliert und im Alter von fechs Wochen 
bis zu elf Jahren von dem katholifchen Priefter, von dem elften Jahre an aber von dem 
Zeller Schullehrer auf dem katholifchen Friedhof in Bensheim beerdigt, während fie 
für Predigt, Konfirmation und Abendmahl Gronau zugewiefen waren. Diefen un- 
glaublichen Zuftänden wurde erft 1825 ein Ende gemacht (Chronik der Pfarrei 
Gronau; vgl. auch Dahl, Lorfch S. 39 und 198). 
Aber bis in die dreißiger Jahre des vorigen Jahrhunderts veranftaltete der Pfarrer 
zu Bensheim zur Wahrung des alten Pfarr- und Kirchenbefiges alljährlich am Tage 
St. Peter und Paul (29. Juni) eine feierliche Prozeffion zu den Ruinen des alten Kirch- 
leins. Der löbliche Gemeinderat von Zell pflegte dann der Prozeffion bis an die Gemar- 
kungsgrenze entgegenzuziehen und die feierliche Erklärung abzugeben: „Wir prote- 
fiieren!“ Darauf antwortete der katholifche Geiftliche: „Und wir bleiben bei unferem 
Recht!“ Damit war der Form genügt, der Gemeinderat fchloß fich nun der Prozeffion 
an, und der Priefter hielt an der verfallenen Kapelle einen Gottesdienft mit Predigt ab. 
DIE ALTE KAPELLE in Zell war nach einem Eintrag im Necrol. Lauresh. dem 
heiligen Michael geweiht und ftand hinter dem jegigen Rathaus. Seit der Reformation 
eing fie ihrem Verfall entgegen, im Jahre 1842 wurde fie abgebrochen, die legten 
Refte 1855 entfernt. Heute find von der ehemaligen Kapelle nur noch einige nicht 
deutbare Mauerrefte vorhanden. Taufftein: fiehe Bensheim.
	        
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