ANHANG
Auerbach. 1. Daß das in den Traditionen (C. L. II, 235 Nr. 1539) aus dem Jahre 781
erwähnte Urbach identifch ift mit dem unfrigen, ift möglich, aber nicht erweislich. Ein
anderer Ort gleichen Namens — villa Urbach und Urbacher marca —, der im Gau Wingar-
teiba lag, wird aus dem Ende des 8. und Anfang des 9. Jahrhunderts mehrfach erwähnt
(C. L. II, 598 ff. Nr. 2863, 2864, 2878).
2. Nach dem Verzeichnis (Kopialbuch) der Lorfcher und Mainzer Lehen in der Bergftraße
von 1420 — 1461 (Dahl, Lorfch. Urk. S. 146f. Nr. 1, 16, 29) hatten zeitweife auch Henne von
Zwingenberg, Wilhelm Judde vom Stein und die Herren von Helmftedt Teil am Zehnten
zu Urbach, doch waren diefe ohne Zweifel Burgmänner der Katenelnbogener.
3. Das Wappen wurde (wie alle Ortswappen diefes Bandes mit Ausnahme der Bensheimer
Siegel) nach Siegeln und Stempeln, die fich teils im Haus- und Staatsarchiv, teils im Denkmal-
archiv zu Darmftadt, teils noch bei den betreffenden Gemeinden befinden, gezeichnet und
in natürlicher Größe abgebildet. Unter mehreren ähnlichen Vorbildern wurde das deutlichfte,
demnächft das heraldifch befte gewählt, alfo mehr Wert auf die etwaige moderne Wieder-
verwendung als auf das Gefchichtsalter gelegt. Tinkturen laffen fich in den meiften Fällen
nicht angeben. Das Ortswappen von Auerbach zeigt auf befterntem Grunde die Figur eines
gekrönten Bifchofs, der in der Rechten den Krummftab trägt und mit der Linken einen auf
den Boden geftügteg Schild vor fich hält, auf dem ein nach rechts aufgerichteter gekrönter
Löwe zu erkennen ift. Rechts von dem Bifchof eine rechteckige, mit vier Bällen ornamentierte
Figur (Buch?), links die Zahl 1638.
Bensheim. 1. Die alte, in den Urkunden fchon vom Jahre 767 an viel genannte Bafins-
heimer marcha (C.L.I Nr. 238, 242, 245, 254, 255, 261, 265) umfaßte ein weites Gebiet,
deffen Grenzen fich aus Urkunden fpäterer Zeit noch feftftellen laffen. Danach zog die
nördliche Grenze von der Langwadener Gemarkung „im Bufchacker“ öftlich, die Bergftraße
[chneidend, im Orbistal aufwärts zum Malchen (Melibocus), deffen Kuppe noch zur Bens-
heimer Mark gehörte, vom Malchen auf der Wafferfcheide über den Felsberg bis an die
Gemarkung von Beedenkirchen und an den ausgegangenen Orten Graulbach und Atenrod
(Wagner, Wüftungen I, 8 und 22f.) vorüber bis ans Brandauer Eck am Nordweftabhang der
Neunkircher Höhe. Von dort führte fie füdlich in der Richtung auf Breitenwiefen und das
Seidenbuch. (Das Seidenbuch war in früherer Zeit nur ein Waldbezirk. Das Dorf ent-
ftand erft am Ende des 18. Jahrhunderts), dann füdweftlich, ungefähr der heutigen Kreis-
grenze und der Heppenheimer Gemarkungsgrenze entfprechend, bis fie zum zweitenmale
die Bergftraße etwas füdlich vom Hemsberg fchnitt. Von da zog fie weftlich durch die
Ebene bis zur Wefchnig ungefähr bei der Einmündung der Meerbach, dann der Wefchnit
entlang bis Klein- und Groß-Haufen und nördlich bis zum Ausgangspunkt. (Quellen:
vor allem ein altes Märkergeding von 1417, eingerückt in das Zeugenbehör wegen
dem Steinfurter Prozeß in der Zügelbach 1545/1570 (B. A.: U 5); ferner mehrere
Notariatsinftrumente über den Streit um das Obermärkerrecht auf dem Felsberg aus
den Jahren 1431, 1476 und 1477 (B. A.: Pergamenturk. Nr. 11, 24, 27; Dahl, Urk. S. 93 und 95),
das Jurisdiktionalbuch des Oberamts Starkenburg vom Jahre 1668 und die Ge-
markungsbefchreibung des Oberamts Starkenburg vom Jahre 1676, die beiden letzteren
im Staatsarch. Darmftadt). In diefer anfehnlichen Gemarkung lagen bei ihrer fpäteren Feft-
ftellung die Orte Zwingenberg, Auerbach, Hochftädten, Reichenbach, Lautern, Gadernheim,
Raidelbach, Breitenwiefen, Knoden, Schannenbach, Gronau, Zell, Groß- und Klein-Haufen,
Rodau, Schwanheim und Fehlheim. Im Laufe der Zeit lockerte fich der Markverband, die
einzelnen Orte entwickelten fich zur Selbftändigkeit und bildeten felbftändige Gemeinden mit
eigner Feldmark, während Wald und Weide gemeinfames Gut (Almende) der einftigen Mark-
genoffen blieben. Hieraus erklären fich die zahllofen, langwierigen Streitigkeiten Bensheims
mit Schwanheim, Rodau, Zell, Knoden, Gronau, Schannenbach und Breitenwiefen um das
Wald- und Weiderecht, die zum Teil bis in die neuefte Zeit fortdauerten, und die Bildung
eines Märkergerichtes, für das vom Pfalzgrafen Friedrich V. im Jahre 1615 eine befondere
Märkergerichtsordnung erlaffen wurde. Wie aus den zahlreichen Schenkungen an das Klofter
Lorfch hervorgeht, bot die Mark Bensheim in ihrem weftlichen Teil, dem alten Kulturland
an den Abhängen der Bergftraße und in der Ebene, fchon in ihrer früheften Zeit das Bild
eines blühenden, gefegneten Landftriches, wo fich Äcker, Wiefen, Gärten und Weinberge die
Hand reichten, während das Hinterland meift mit Wald bedeckt war. Wohl gleichzeitig mit
oder bald nach der Befitergreifung von unferer Gegend durch die Franken wurde eine Weg-
ftunde füdlich von Bafinesheim am Fuß eines mächtigen, die Gegend beherrfchenden und
ficherlich [chon frühe befeftigten Bergkegels auf königlichem Boden ein Königshof (curtis)