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Anhang 295
und eine villa regia, die villa Heppenheim, gegründet, reich ausgeftattet mit Feld und Wiefen,
Wald und Weide, Weinbergen, Mühlen und allem Zubehör. Diefe villa mit allen Gerecht-
famen, Land und Leuten fchenkte in ihrem ganzen Umfang Karl der Große 773 dem Klofter
Lorfch. Wie weit fich aber ihre Grenzen erftreckten, läßt fich nicht mehr feftftellen. Sicherlich
hatte fie bei weitem nicht den Umfang, wie er in der Grenzbefchreibung der marcha Hephenheim
vom Jahre 795 angegeben wird. Denn zahlreiche innere und äußere Gründe fprechen da-
für, daß diefe eine weit fpätere gefchickte Fälfchung ift, die den Zweck hatte, den Anfprüchen
eiferfüchtiger Nachbarn der Abtei Lorfch, namentlich des Bistums Worms, gegenüber den
erft allmählich angewachfenen und mehrfach umftrittenen Befitftand des Klofters in jener
Gegend auf eine verbriefte Schenkung keines Geringeren als Karls des Großen felbft zu-
rückzuführen. In jener Grenzbefchreibung wird auch die ganze Mark Bensheim einfach zur
Mark Heppenheim gefchlagen, in der Weife, daß die Nordgrenze der beiden Marken zu-
fammenfällt. Welche Ausdehnung aber auch die von Karl dem Großen gefchenkte villa
Heppenheim und ihre Mark gehabt haben mag, foviel fteht feft, daß der König innerhalb
derfelben nur dasjenige verfchenken konnte, was ad opus regis, zu feinem Domanialbefig,
gehörte, nicht aber etwa auch die darin liegenden Güter der freien Leute. Von Königsgut
ift aber in der marca und villa Bafinsheim nichts bekannt. Demnach muß fie auf andere
Weife in den Befig des Klofters gekommen fein als durch königliche Schenkung. Es ge-
fehah durch die zahlreichen urkundlich beglaubigten Schenkungen freier Grundbefiger oder
durch Kauf. Durch Kauf und Schenkungen kam der Ort mit feiner Mark fpäter in den
Befig des benachbarten Klofters Lorfch. Weit über 40 Schenkungen und Verkäufe zählt
der Lorfcher Kodex aus dem 8. und 9. Jahrhundert auf, vom einfachen Bifang, einer Wiefe,
einem Weinberg oder Acker an bis zum Gefamtbefig einer Familie, beftehend aus mehreren
Manfen mit allem Zubehör an Eigenleuten, Ländereien, Wäldern, Wiefen und Weiden.
2. Der eine Schenker, der Presbyter Altramnus, ift wohl derfelbe, der auch in Altolfes-
bach (Alsbach) im Dienfte der Kirche und der Verbreitung der Kultur tätig war und das
ihm vom Abt Helmerich dort übertragene Gut mit allen Neuerwerbungen und Rodungen
im angrenzenden Waldgebiet im Jahre 779 an das Klofter zurückvermachte (C.L. 1, 317 Nr. 221)
alfo ein um die Kirche und die ganze Gegend hochverdienter Mann.
3. Nach dem Wortlaut der Urkunde — in quadam eiusdem coenobii villa, quae Bafines-
heim dicitur, publicas mereationes fieri — war die Anzahl und Zeit der Märkte
nicht näher beftimmt und offenbar dem Abt überlaffen. Wir dürfen aber annehmen, daß
damals der ältefte Markt Bensheims, der Georgimarkt, und zugleich ein Wochenmarkt
eingeführt wurden. Den zweiten Jahrmarkt, den Ägidimarkt, erhielt die Stadt erft 1619
durch Pfalzgraf Friedrich V., noch in demfelben Jahrhundert den Martinsmarkt und erft
um 1830 den jüngften, den Faftnachtsmarkt.
4. Vor dem Übergang der Abtei an Mainz befaßen die Pfalzgrafen bei Rhein das Vogtei-
recht in Bensheim als Lorfcher Lehen. 1129 verpfändete Pfalzgraf Ludwig I. und deffen
Sohn Otto dem Erzbifchof Siegfried II. von Mainz außer der civitas Walehufen (Wallhaufen
bei Miltenberg, ein ausgegangener Ort), auch advocatiam in Befensheim, lettere für 150 Mark
(Böhmer, A. J. S., 1145; Winkelmann, A. J. Il, 894; Böhmer-Will, Reg. d. Erzb. von Mainz II,
XXXII, 590; Wörner, Reg. 23; Ztfchr. f. G. d. O. XVI, 19. Or. Germ. Muf. Nürnberg). In
den Urkunden über die fpäteren Streitigkeiten wegen diefer Pfandfchaft (Quellen zur bay-
rifehen und deutfchen Gefchichte V, Nr. 19; Böhmer-Will II, XXXIII, 6 und XXX, 282; Reg,
d. Pfalzgr. 344 und 431; Potthart, Reg. Pont. 10549; Baur, Urk. III, 1519; Wörner, Reg. 29),
wird Walehufen 1231 oppidum genannt, Bensheim nur advocatia. Hieraus kann man wohl
fehließen, daß damals Bensheim noch nicht befeftigt war, fonft wäre es doch ebenfalls als
oppidum — advocatia in oppido Bensheim — bezeichnet worden. Ja felbft im Jahre 1255
wird Bensheim urkundlich noch villa genannt (Schneider, Urk. S. 17 Nr. 3).
5. Was die reformierten Bürger Bensheims damals ihres Glaubens wegen zu erdulden
hatten und wie fie trog ihres Widerftrebens fchließlich unterliegen mußten, findet man
ausführlich bei Diehl, Der Untergang der alten reformierten Gemeinden im Pfälzer Amt
Starkenburg 1623—1650, Hirfchhorn 1904. Am 20. November 1644 bemächtigten fich Fran-
zofen und proteftantifche Truppen unter dem fchwedifchen Generalmajor von Rofa nach furcht-
barem Blutvergießen der Stadt. Am 2. Dezember kamen dann die Bayern unter dem Feld-
marf[chall de Mercy und Johann von Werth, belagerten und befchoffen fie von dem füdöft-
lichen Hügel, dem Griefel, aus mit vier Stücken und drangen endlich in die Mauern ein,
nachdem fie das Zwingertörchen zwifchen den zwei Toren der Mittelbrücke mit einem
Fäßchen Pulver gefprengt hatten. Sie drangen dann zum Propfthof und Kirchhof vor und
hieben dort das ganze Rofafche Volk erbärmlich nieder. So war der Hergang nach dem
gleichzeitigen Bericht des Pfarrers P. Gualteri (1635 —1658) in den katholifchen Pfarrakten
und nach dem Hausmanual des ehemaligen Bürgermeifters J. M. Blefinger im Stadtarchiv.
Erft viel fpäter bildete fich die Sage — wohl eine Übertragung von der Stadt Bentheim —,
daß den Bayern von einer alten Frau der Weg in die Stadt durch den Mühlgraben unter
dem Propfthof hindurch gezeigt worden fei. Hierauf bezieht fich dann wiederum die erft
um die Mitte des 19. Jahrhunderts nachweisbare fprichwörtliche Redensart: „Hinne erum
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