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Anhang 301
Empfangen Vor das Obs in Sallen zu Kleinhaufen.“ Und noch heute heift der Pla& un-
mittelbar am linken Wefchnigufer gegenüber Groß-Haufen, auf dem jett das Schulgebäude
von Klein-Haufen und Wohnhäufer mit Gärten ftehen, „die Sallen“. Mit der Einführung
der Reformation in Heffen wurde auch Groß-Haufen proteftantifch; fchon vorher war es
ein Filial von Schwanheim und blieb es bis heute. Das kurmainzifche Klein-Haufen da-
gegen, das mit der Zeit Groß-Haufen an Ausdehnung und Einwohnerzahl überflügelte und
gegenwärtig 1452 Seelen zählt, blieb katholifch. Einen eigenen Friedhof erhielt Groß-
Haufen erft im Jahre 1840. Vorher fanden die Beerdigungen in Schwanheim ftatt. Mit
welchen Schwierigkeiten diefe in der Zeit der Peft während des dreißigjährigen Krieges
verbunden waren, davon weiß eine Urkunde im Darmft. Staatsarchiv (Abt. IV, 1 Conv. 38)
zu berichten. Aus diefer erfahren wir, daß die Einwohner von Groß-Haufen, von der
fchweren Strafe der Peftilenz heimgefucht, die Leichen auf Karren nach Schwanheim brachten.
Dort mußten diefe folange auf der Straße ftehen, bis das Grab gemacht war. Daher ent-
ftand große Furcht unter dem Volk, fonderlich dem jungen, fodaß auch der Kirchgang
merklich Mangel litt. Deshalb bat die Gemeinde Schwanheim den Landgrafen, den Groß-
Häufern zu geftatten, die Leichen bei ihrem Ort zu begraben. In Groß-Haufen waren
zeitweife einige adelige Familien anfäffig. So in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts
eine Familie von Maltit (gewöhnlich Malthis oder Maldiß gefchrieben). Sie hatte ein
eigenes Haus, jett noch „das Herrenhaus“ genannt, und eine Gruft in der Kirche von
Schwanheim, in der Maria Elifabeth von Malthis, geb. von Dachröder, 1773 beigefegt wurde.
Ein Türpfoften am Eingang des Haufes Hauptftraße 10 erinnert an die Familie. Ob die
von Maltit als landgräfliche Beamte, etwa als Forftmeifter, ihren Sig in Groß-Haufen hatten,
ließ fich nicht ermitteln. Im Anfang des vorigen Jahrhunderts verzog die Familie aus dem
Dorfe. Zu diefer Zeit lebte dort auch ein Freiherr von Schuler, der ein eigenes
Gut befaß und 1862 auf dem Friedhof beftattet wurde, wo fein Grabmal noch zu fehen ift.
Hofheim. Karl Lohmeyer weift in feinem „Joh. Seiz“ (Heidelberger kunftgefchicht-
liche Abhandlungen I, S. 200 f.) auf die Ähnlichkeit der Hofheimer Kirche mit den Seizfchen
Plänen für die Dorfkirche in Leiwen hin. Da fchon Georg Dehio (Handbuch der deut-
[ehen Kunftdenkmäler) auf die Beziehungen der Hofheimer Kirche zur Richtung Joh. Balth.
Neumanns hingewiefen hatte, war nach Lohmeyer, „Stengel“ die Urheberfchaft Seizens
für die Hofheimer Kirche wahrfcheinlich. Der Umftand, daß Johann Seiz der hauptbe-
fehäftigte Architekt des Kurfürften Franz Georg von Schönborn in jener Zeit war, erhebt
die Zufchreibung der Hofheimer Kirche an Seiz zur Gewißheit. Die Ähnlichkeit mit den
Plänen für Leiwen ift in bezug auf die Faffaden und die allgemeine Grundrißhaltung fehr
groß. Im einzelnen ift der Bau von Hofheim beffer als das Leiwenprojekt von 1746. Die
in Hofheim [chön gefchwungene Turmwand verläuft in Leiwen noch in gradlinigen Schrägen.
In Leiwen ftehen die Seitenaltäre diagonal in ihren Ecken; die [chöne Zufammenwirkung der
drei Altäre, die in Hofheim erreicht wurde, fcheint in Leiwen noch nicht beabfichtigt zu fein.
Jugenheim. Wagner (Stifte I, 166) nennt die Nonnen Benediktinerinnen. Da aber die
Benediktiner in Lorfch kurz nach 1232 aufgehoben, vorübergehend durch Zifterzienfer und
feit 1244 durch Praemonftratenfer erfegt wurden, ift es wahrfcheinlicher, daß das erft 1263
auf dem Heiligenberg gegründete Klofter fich, wie das Klofter Lorfch felbft, zum Praemon-
ftratenfer Orden bekannte (Dahl, Lorfch S. 104 Anm. I). Falk (Lorfch S. 102) erklärt zwar,
daß die Nonnen auf dem Heiligenberg die Regel des heiligen Franz von Affifi gehabt hätten.
Daher kommt es wohl, daß fie von andern (Quartalbl. IV. Bd. S.5 und 60) als Klariffen
bezeichnet werden. Doch ift diefe Annahme wenig begründet, zumal da in der erwähnten
Urkunde vom Jahre 1264 das Klofter auf dem Heiligenberg ausdrücklich als das Lorfcher
Klofter bezeichnet wird. Die Stiftungsurkunde der von Konrad von Tannenberg 1263 zu
Ehren Jefu Chrifti, feiner Mutter Maria und der heiligen Perpetua und Felicitas erbauten
Klofterkirche ift in der Pfarrkirche zu Jugenheim eingemauert. Sie gehört allerdings nach
Form und Faffung der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts an, büft aber dadurch an Beweis-
kraft nichts ein. 1264 fchenken jener Konrad II. von Bickenbach, der fich 1263 dominus in
Danberg nennt, und feine Gemahlin Guda von Falkenftein die Hälfte ihres Hofes zu Hardenau
famt Zubehör dem Lorfcher Klofter auf dem Heiligenberg (Dahl, Lorfch. Urk. S. 118 Nr. 54).
Zahlreiche Schenkungen an das Klofter verzeichnet das fogenannte Lorfcher Judicialbuch
(Gr. Staatsarchiv); Auszüge daraus finden fich bei Dah1, Urk. 106 ff.,, undWagner, Wüftungen I;
26ff. Im Jahre 1413 vereinigte Erzbifchof Johann II. von Mainz das Frauenklofter Mons
St. Felicitatis mit allen Rechten und Zubehörungen gänzlich mit dem Klofter Lorfch unter
der Beftimmung, daß die beiden noch übrigen Nonnen eine lebenslängliche Penfion erhalten
follten. Damit war aber das Klofter noch nicht aufgehoben. Das beweifen mehrere [pätere
Urkunden. So verleiht der Propft Link von Lorfch Kloftergüter zu Efchollbrücken gegen ver-
fehiedene Gefälle, die auf den heiligen Berg bei Jugenheim zu liefern find. 1480 ftiftete
Elifabeth Pfottin von Kirchbrombach eine ewige Lampe in das Klofter. Der Propft von Lorfch,
unter deffen unmittelbarer Aufficht es ftand, fchickte ein Mitglied feines Klofters als Provifor
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