3oden fChenkte
n, wenn man
'käufen dürfen
. Jahrhunderts
ı Mai 772 war
zogen worden,
rzbifchofs von
serichtsbarkeit
1, während die
penheim durch
n des Klofters
: nämlich auch
n und Keller-
setreide, Wein,
r
zunehmenden
ı der Ort auch
reitenden Ent-
ie villa Bafins-
das Markt-
dtentwickelung
ern, Tore und
r der Grundriß
fcheinlich fand
nz (1232) ftatt;
en Verfalls der
nicht aber eine
fein. Andern-
t I. nicht lange
e zog Albrecht
deffen Landes-
ard von Mainz
nats Juli. Drei
12. und 20. Juli
199 Nr. 287;
ge Anzahl von
in kleine Stadt
vom 20. Juli —
zgrafen Rudolf
xiliis — und zu
vurde in Brand
»m Feuer was
Bensheim 55
entrunnen, | Der Kunig des voll niederprach“ — berichtet die Reimchronik von Ottokar
von Hornek.
Aber die Zerftörung kann doch keine vollfiändige gewefen fein. Die Stadt erftand
bald wieder aus Schutt und Afche, die Feftungswerke wurden wieder aufgebaut, und
am 16. April 1320 erteilt der Erzbifchof von Mainz, Peter von Aichfpalt, feiner feften
Stadt — oppidum noftrum — Bensheim alle Rechte und Freiheiten, wie fie
die Reichsftädte befaßen (Or. B. A.: Pergam. Urk. Nr. 2). Erft durch diefe
Urkunde kann die Entwickelung Bensheims zur Stadt als abgefchloffen und verbrieft
angefehen werden.!)
Durch den Kongreß von Hemsbach und Weinheim vom 19. November 1461 ging
mit der mainzifchen Bergftraße auch Bensheim in den Pfandbefig der Pfalzgrafen
bei Rhein über. Aber die Zugehörigkeit zur Pfalz follte die Stadt bald in fchwere
Bedrängnis bringen. Als in dem Streit um die Erbfchaft des Herzogs Georg des
Reichen von Bayern-Landshut der Kurfürft Philipp von der Pfalz 1504 in die Acht
erklärt worden war, wurden die pfälzifchen Lande von dem mit der Achtsvollftreckung
beauftragten Landgrafen Wilhelm II. von Heffen, im Bunde mit den Herzögen Hein-
rich und Philipp von Mecklenburg und dem Herzog Philipp von Braunfchweig, durch
Brand und Verwüftung furchtbar heimgefucht.
Rauchende Städte, Dörfer und Schlöffer bezeichneten überall die Spuren der
„Brandmeifter“, wie man die Heffen nannte. Auch Bensheim wurde vom 11.— 22. Juni
belagert, aber die ftarken Mauern und die Tapferkeit der Bürger leifteten dem Land-
grafen und feinen Verbündeten hartnäckigen und erfolgreichen Widerftand, fodaß fie
nach großen Verluften wieder abziehen mußten. Die zahlreichen Gefallenen fanden
vor dem Auerbacher Tor im füdweftlichen Teil des fpäteren Rodenfteinifchen Gartens
auf dem „Heffenkirchhof“ ein Grab.
Die befreiten Bürger aber ließen zur Erinnerung an die glücklich überftandene
Gefahr am Auerbacher Tor einen Stein mit folgender Infchrift anbringen: nach -
chrifti - geburt - funfhundert - vnd - vier - jar - | vff . dinftag - den eylfften - juny - des -
brachmons - furwar - | belagert - landgraff - wilhelm - vo - heffe - deife ftad - vn - pfort -|
mit» gewalt - fhoß - die - ab - an - allen - ortten - | vnd - drey - hartzogen - warn - jm -
verwandt - | brunfchwig - vnd - meckelburg - feind - fie - genandt . | dethen - bald - von -
der. gegenwer- fleihen - |darnach - am - eylfften - tag - eylends - auß - de feld - ziehen.
Diefer Stein wurde nach dem Abbruch des Auerbacher Tores im Jahre 1836
am fogenannten Blauen Turm (richtiger dem Roten oder Bürgerturm) an der Schön-
berger Straße wieder eingemauert, wo er noch zu fehen ift. Die im Bensheimer
ftädtifchen Archiv aufbewahrten Rechnungen über die Arbeiten an der Stadtbe-
feftigung vor und nach der Belagerung geben uns wertvolle Auffchlüffe über die
alten Feftungswerke.
Um die Mitte des 16. Jahrhunderts wurde auch in Bensheim die Reformation ein-
geführt, wahrfcheinlich um 1556, als durch Pfalzgraf Otto Heinrich in der ganzen
Pfalz die Lehre Luthers verbreitet wurde. Wenigftens wurden in Lorfch 1555 die
Praemonftratenfer vertrieben und 1556 ein lutherifcher Prediger eingefegt. 1566
findet fich dort ein reformierter Pfarrer. In demfelben Jahre erfcheint auch ein folcher
in Bensheim, der Superintendent Martin Ecilius.
Unter dem Regiment der Pfalzgrafen und Kurfürften fühlte fich die Stadt wohl
und ließ keine Gelegenheit vorübergehen, fich den Fürften gefällig zu erzeigen. Das
beweifen befonders die feierlichen Huldigungsakte, von denen eine ausführliche Be-
!) Über die Stadtverfaffung fiehe Anhang.