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Orgel
Baubefchreibung: Erhöhung des Fußbodens im Weftchor 157
gedient haben, wie dies auch heute noch der Fall if. Daß diefe „Schranken“, wie
Dehio, Handbuch IV S. 229 annimmt, urfprünglich auch quer vor dem Schiff hinliefen,
läßt fich durch nichts belegen und widerfpricht auch ganz dem Zwecke und Charakter
der Anlage, die keineswegs den gotifchen Lettner als folchen erfegen follte. Es find
eben Chorbühnen, die dem mufikalifchen Teil des Chordienftes dienen follen, nicht
aber Chorfchranken im Sinne einer mittelalterlichen Lettneranlage.
Im Zufammenhang mit der Errichtung der Chorbühnen änderte fich auch dieHöhen-
lage des Fußbodens der Vierung. Über den älteren Zuftand ift oben S. 134 fC%hon
gefprochen worden; vollkommene Klarheit wird in die Frage der urfprünglichen Fuß-
bodenhöhe des Chores und der Vierung nur eine Unterfuchung des Bodens an Ort
und Stelle felbft bringen können. Bourdons Angabe von der nova structura graduum,
d. h. der neuen Treppenanlage, ift nicht unbedingt beweiskräftig für die Erhöhung
des Fußbodens der Vierung; diefe Treppenanlage könnte fich in ihrer Höhe auch nach
fchon vorhandenen Verhältniffen gerichtet haben. Unzweideutig ift aber zunächft die
Angabe des ungenannten Verfaffers des Büchleins „Aurea Moguntia Sanctae Romanae
Ecclesiae Specialis Vera Filia... Sodalitatis Majoris Academicae B.’M.N.:55 Srena
in Annum 1705.“ Moguntiae o. J.!), den auch Joannis an der unten angeführten Stelle
herbeizieht. Hartmann {pricht hier zunächft bei feiner Befchreibung des Domes von dem
Martinschörlein, als hisce annis sublatum e medio, und fährt dann fort: „chorus etiam
iisdem annis ad augustiorem formam elevatus et adornatus.....“ Diefe Angaben
können fich doch nur auf den Bau der Chorbühnen und die damit verbundene Er-
höhung des Fußbodens, wenn nicht von Chor und Vierung zufammen, fo doch ficher
auf die des Fußbodens der Vierung beziehen. Ferner kommt hier in Betracht die Stelle
bei Joannis I S. 71. Zu Serarius’ Angabe der eigentümlichen Tatfache, daß im Mainzer
Dome der am Altare des Weftchors die Meffe lefende Priefter der Gemeinde nicht
den Rücken zudrehe, alfo auch beim Dominus vobiscum fich nicht umzudrehen brauche,
wie das fonft der Ritus verlangt, bemerkt hier Joannis, daß dies allerdings fo gewefen,
zur Zeit als Serarius feine Mainzer Gefchichte [chrieb, d. h. um das Jahr 1604, und
fährt dann fort: „nunc altari anno MDCLXXXII, quo chorus elevatus stilisque lapi-
deis cinctus est, e parte illius extrema in citeriorem transposito, atque ad introitum
eiusdem erecto aliter se habet“. Auch hier wird deutlich von einer Erhöhung des Chores
gefprochen; auch werden die neuen Chorbühnen erwähnt (stilisque lapideis cinctus est),
die damals, wo fie noch nach beiden Seiten hin offen waren, immerhin den Eindruck
einer den Chor ein- oder abfchließenden Säulenftellung erwecken konnten. Sicher alfo
wurde im Jahre 1682 (oder 1683) der Fußboden der Vierung beträchtlich erhöht; wie
weit dies damals auch mit dem Fußboden des eigentlichen Chores gefchehen ift, bleibt
zunächft noch eine offene Frage.
An jede der beiden Chorbühnen fthließt fich oftwärts im Innern der Vierung eine
Nifche, die füdliche mit dem Standbilde Aarons, die nördliche mit dem
Melchifedechs (Tafel 34). Sie ließ im Jahre 1725 der Mainzer Domkapitular
Ferdinand Benedikt Freiherr von Galen (geft. 1727) errichten. Beide Nifchen find
übereck an die Vierungspfeiler geftellt und gleichen fich in ihrem Aufbau vollftändig.
Jede wird rechts und links begrenzt von einer korinthifchen Säule von gleicher Form
und gleichem Material wie die Säulen der Chorbühnen. Auch das Gebälk der Nifchen
bildet eine unmittelbare Fortfetung des Gebälkes der anftoßenden Chorbühnen. Auf
der rechten Seite jeder Nifche fihwebt ein lebensgroßer Engel, der den Vorhang von
!) Der Verfaffer ift der Mainzer Jefuit Profeffor Chriftian Hartmann, geft. 1705 (f. Schunk,
Beyträge III S. 332).
Höhenlage
des
Fußbodens
Nifchen mit
Aaron und
Melchifedech