sus zu
>y 300
In aus
lt.
ı kann,
ei find.
kturen
ft troß-
r allem
rrfchen
chiller-
be des
e Töne
142 B:
jlierten
kapelle
or ihm
Baum-
kleidet
geln ift
in der
| Dyck),
hr ftark
eiftung.
unft ift
Iem ur-
h birgt:
jei ift es
inzelner
Wunfch
fichern,
was den
-fonders
et.
nit ihren
alereien
Abbruch
‚8. Jahr-
Gegen-
che ufw.
uns die
ın diefer
Verfchwundene Denkmäler und Kunftwerke 337
Größe diefer und der weiteren Verlufte ahnen laffen. Man muß fich einmal den Reich-
tum der Kirche, wie er noch 1790 beftand, deutlich machen, um zu begreifen, daß in
der Folge wahrhaftig ein ganzes Mufeum erlefener Kunft vernichtet wurde. Aus
Bourdons (und anderen) Aufzeichnungen foll hier nur Einiges noch zufammengeftellt
werden, deffen Verföhwinden befonders fchmerzlich ift.
Schon ums Jahr 1770, alfo noch vor der Hauptkataftrophe, fiel das Triumphkreuz
des Oftchors dem Zeitgefchmack zum Opfer. Im Zufammenhang mit der Erneuerung
des Inneren, die auch fonft mancherlei Zerftörung gebracht haben mag (S. 23, 166,
167), wurde „ein am Triumphbogen des Pfarrchors angebrachtes Bildwerk, Chriftus
mit Maria und Johannes vorftellend, befeitigt. Es gefchah, weil man die Arbeit für
roh hielt, während man es als Denkmal des Altertums und der Form des Kreuzes
wegen hätte erhalten follen“.!) Mit diefem Triumphkreuz war fchwerlich das Kreuz
identifCh, das eine Urkunde des Erzbifthofs Gerlach erwähnt: er verleiht (1370) einen
Ablaß allen denen, die vor dem Bild des heiligen Kreuzes, das im Dom an der Wand
bei dem Kreuzaltar gegen die rechte Seite des Chores hin angebracht ift, beftimmte
Gebete [prechen.?) Auch diefes Kreuz ift nicht erhalten. Daneben hat der Dom auch
noch ein Wilgefortisbild befeffen, wie wiederum Falk berichtet.?) Weitaus die meiften
der verföhwundenen plaftifchen Kunftwerke gehörten natürlich der Gattung der Grab-
denkmäler an. Diefe hat man gewiß aus verftändlichen Gründen nicht ohne Not oder
befonderen Anlaf angegriffen. Dennoch find die Lücken in den Reihen, die uns die
reiche Überlieferung aufzählt, fehr groß. Ja, die Zahl der erweisbar verfchwundenen
Stücke würde gewiß noch viel größer fein, wenn wir eine Dombefchreibung hätten,
die älter wäre als die Nachrichten des Serarius (von 1604). Begreiflicherweife hat die
Zeit unter den eigentlichen Grabplatten im Fußboden ftärker aufgeräumt als unter
den Denkmälern an den Pfeilern oder Wänden. Jene wurden allmählich abgetreten
oder fonft verlegt: man hat fie dann beim nächften Anlaß befeitigt. Unfere (fpäte)
Überlieferung ergibt folgendes Bild. Noch Klein (a.a.O. S. 29) fah den Grabftein einer
Katharina de Lapide aus dem Jahre 1197; dem 13. und 14. Jahrhundert gehörten
mehrere ver[&hwundene Platten an; die Zahl der verfthollenen gewöhnlichen Steine
aus dem 15., 16. und 17. Jahrhundert ift fehr groß. Unter den älteren wird der des
Dekans Bayer von Boppard (+ 1377) im Weftchor befonders gerühmt („elegans figura
operis sculptorii“*, Bourdon S. 19). Auch der Grabftein des Propftes Wilhelm Pint-
[%hon (-F 1360) war ungewöhnlich. Die Figur auf der Platte war offenbar von erhabener
Arbeit („sculpta“, Bourdon), die Infchrift aber und die Wappenfchilde waren in Bronze
oder Meffing eingelegt.*) Steine mit eingelegten Metallinfchriften werden häufig er-
wähnt (f&hon aus dem 14. Jahrhundert, dann von 1430, 1448 und fonft). Im 16. Jahr-
hundert kommt die Sitte auf, auch Infchrifttafeln und Wappenkartufchen aus Metall in
die Grabplatten einzulaffen. Von alledem hat fich nichts erhalten; freilich waren es
nicht erft die Stürme um die Wende des 18. zum 19. Jahrhundert, die allem Metall
') Falk, Verfchollene und vernichtete Kunftwerke des Mittelalters in Mainz. Kirchenfchmuck
1868. S. 54. Falk bezieht fich dabei auf die Differtation „De probatione per picturas“. 1779.
S. 23. S. oben $. 149 Anm. 4 und S. 150 Anm. 1.:Verfaffer der Differtation fcheint tatfächlich
Dürr zu fein, nicht Pellens. Die Überlieferung und innere Gründe [prechen dafür. Somit ift
auch Falk im Recht, der Dürr als Verfaffer nennt. Die Anmerkungen oben aufS. 149 und 150
find darnach zu berichtigen.
2) Vigener, Regeften der Erzbifchöfe von Mainz 1289—1396. II, 1. 1913. S. 597 Nr. 2661.
®) Die heilige Wilgefort, ehemals im Dome zu Mainz, und die anderen Wilgefortisbilder.
Heiliges Mainz. 1877. S. 222.
*) Eine hiermit nicht übereinftimmende Befchreibung gibt Bodmann handfchriftlich zu Gu-
denus II S. 848 (Exemplar der Stadtbibliothek).