Full text: Der Dom zu Mainz (B, [2], Band 2, Teil 1)

   
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Verfchwundene Denkmäler und Kunftwerke 337 
Größe diefer und der weiteren Verlufte ahnen laffen. Man muß fich einmal den Reich- 
tum der Kirche, wie er noch 1790 beftand, deutlich machen, um zu begreifen, daß in 
der Folge wahrhaftig ein ganzes Mufeum erlefener Kunft vernichtet wurde. Aus 
Bourdons (und anderen) Aufzeichnungen foll hier nur Einiges noch zufammengeftellt 
werden, deffen Verföhwinden befonders fchmerzlich ift. 
Schon ums Jahr 1770, alfo noch vor der Hauptkataftrophe, fiel das Triumphkreuz 
des Oftchors dem Zeitgefchmack zum Opfer. Im Zufammenhang mit der Erneuerung 
des Inneren, die auch fonft mancherlei Zerftörung gebracht haben mag (S. 23, 166, 
167), wurde „ein am Triumphbogen des Pfarrchors angebrachtes Bildwerk, Chriftus 
mit Maria und Johannes vorftellend, befeitigt. Es gefchah, weil man die Arbeit für 
roh hielt, während man es als Denkmal des Altertums und der Form des Kreuzes 
wegen hätte erhalten follen“.!) Mit diefem Triumphkreuz war fchwerlich das Kreuz 
identifCh, das eine Urkunde des Erzbifthofs Gerlach erwähnt: er verleiht (1370) einen 
Ablaß allen denen, die vor dem Bild des heiligen Kreuzes, das im Dom an der Wand 
bei dem Kreuzaltar gegen die rechte Seite des Chores hin angebracht ift, beftimmte 
Gebete [prechen.?) Auch diefes Kreuz ift nicht erhalten. Daneben hat der Dom auch 
noch ein Wilgefortisbild befeffen, wie wiederum Falk berichtet.?) Weitaus die meiften 
der verföhwundenen plaftifchen Kunftwerke gehörten natürlich der Gattung der Grab- 
denkmäler an. Diefe hat man gewiß aus verftändlichen Gründen nicht ohne Not oder 
befonderen Anlaf angegriffen. Dennoch find die Lücken in den Reihen, die uns die 
reiche Überlieferung aufzählt, fehr groß. Ja, die Zahl der erweisbar verfchwundenen 
Stücke würde gewiß noch viel größer fein, wenn wir eine Dombefchreibung hätten, 
die älter wäre als die Nachrichten des Serarius (von 1604). Begreiflicherweife hat die 
Zeit unter den eigentlichen Grabplatten im Fußboden ftärker aufgeräumt als unter 
den Denkmälern an den Pfeilern oder Wänden. Jene wurden allmählich abgetreten 
oder fonft verlegt: man hat fie dann beim nächften Anlaß befeitigt. Unfere (fpäte) 
Überlieferung ergibt folgendes Bild. Noch Klein (a.a.O. S. 29) fah den Grabftein einer 
Katharina de Lapide aus dem Jahre 1197; dem 13. und 14. Jahrhundert gehörten 
mehrere ver[&hwundene Platten an; die Zahl der verfthollenen gewöhnlichen Steine 
aus dem 15., 16. und 17. Jahrhundert ift fehr groß. Unter den älteren wird der des 
Dekans Bayer von Boppard (+ 1377) im Weftchor befonders gerühmt („elegans figura 
operis sculptorii“*, Bourdon S. 19). Auch der Grabftein des Propftes Wilhelm Pint- 
[%hon (-F 1360) war ungewöhnlich. Die Figur auf der Platte war offenbar von erhabener 
Arbeit („sculpta“, Bourdon), die Infchrift aber und die Wappenfchilde waren in Bronze 
oder Meffing eingelegt.*) Steine mit eingelegten Metallinfchriften werden häufig er- 
wähnt (f&hon aus dem 14. Jahrhundert, dann von 1430, 1448 und fonft). Im 16. Jahr- 
hundert kommt die Sitte auf, auch Infchrifttafeln und Wappenkartufchen aus Metall in 
die Grabplatten einzulaffen. Von alledem hat fich nichts erhalten; freilich waren es 
nicht erft die Stürme um die Wende des 18. zum 19. Jahrhundert, die allem Metall 
') Falk, Verfchollene und vernichtete Kunftwerke des Mittelalters in Mainz. Kirchenfchmuck 
1868. S. 54. Falk bezieht fich dabei auf die Differtation „De probatione per picturas“. 1779. 
S. 23. S. oben $. 149 Anm. 4 und S. 150 Anm. 1.:Verfaffer der Differtation fcheint tatfächlich 
Dürr zu fein, nicht Pellens. Die Überlieferung und innere Gründe [prechen dafür. Somit ift 
auch Falk im Recht, der Dürr als Verfaffer nennt. Die Anmerkungen oben aufS. 149 und 150 
find darnach zu berichtigen. 
2) Vigener, Regeften der Erzbifchöfe von Mainz 1289—1396. II, 1. 1913. S. 597 Nr. 2661. 
®) Die heilige Wilgefort, ehemals im Dome zu Mainz, und die anderen Wilgefortisbilder. 
Heiliges Mainz. 1877. S. 222. 
*) Eine hiermit nicht übereinftimmende Befchreibung gibt Bodmann handfchriftlich zu Gu- 
denus II S. 848 (Exemplar der Stadtbibliothek). 
   
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
   
   
  
  
   
  
  
  
  
  
   
  
  
  
   
  
   
   
   
    
  
   
   
   
   
    
  
   
  
  
   
  
   
    
  
 
	        
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