Full text: Der Dom zu Mainz (B, [2], Band 2, Teil 1)

   
a Te 
L 
ug m 
a rg | ee 
Philipp v. 
Stockheim 
418 Kreuzgang, Denkmäler: Weftflügel a 
wie Gudenus ausdrücklich berichtet,!) im Jahre 1724 arabifche Ziffern geben laffen. 
Diefe Nummern, denen auch Gudenus folgt, find in vielen Fällen noch erkennbar 
und geben wertvolle Anhaltspunkte, namentlich wenn eine Infchrift nicht vorhanden 
oder nicht mehr kenntlich ift. Zweitens ift eine größere Reihe von freilich fehr flüch- 
tigen Zeichnungen einzelner Grabfteine erhalten, die wir offenbar der Initiative Bod- 
manns verdanken. Sie find teils von ihm felbft gefertigt, teils von Lindenfchmit 
gezeichnet, mit Maßangaben und ab und zu auch mit Bemerkungen von Bodmanns 
Hand verfehen und waren möglicherweife für ein geplantes umfaffendes Korpus der 
Mainzer Grabdenkmäler beftimmt.?) Auch diefe Zeichnungen liefern wertvolle Beiträge 
zur Beftimmung der Steine und zur Ergänzung unleferlich gewordener Infchriften. An- 
dere Quellen werden im einzelnen Falle angeführt werden. Den urfprünglichen Stand- 
ort der Denkmäler, die fich immer im Kreuzgang befunden haben, kann man aller- 
meift nach Bourdon ermitteln, da er topographifche Angaben macht. Dabei dienen 
ihm die Schlußfteine und die Türen oder Fenfter der anftoßenden Stiftsgebäude als 
fefte Punkte. Eine Kombination diefer Angaben und Hinweife Bourdons (z. B. „ante 
capellam Sti Nicolai“ oder „juxta portam cellae vinariae“ oder „supra lapidem xx“) 
mit den heute noch vorhandenen Anhaltspunkten in der Architektur ergibt eine zuver- 
läffige Topographie des einftigen Zuftands im Kreuzgang. Endlich bemerken wir noch, 
daß wir nur die Stücke aufführen, die noch irgendwie Denkmalwert haben. Es konnte 
nicht unfere Aufgabe fein, alle, auch die völlig abgetretenen Steine zu verzeichnen, 
[ämtliche Infchriftrefte mitzuteilen oder gar fie zu ergänzen. Das muß einem — höchft 
erwünfthten — Mainzer Infchriftenwerk vorbehalten bleiben, das dann auch die nötigen 
biographifchen Nachweife über die in den Infchriften auftauchenden Perfönlichkeiten 
zu geben hätte. Bei der Ermittelung der Wappen hat uns wieder Herr Regierungsrat 
Dr. Würth feine wertvolle Hilfe zuteil werden laffen. Unfere Aufzählung beginnt mit 
den Denkmälern des Weftflügels und zwar an deffen Nordende und folgt den Buch- 
ftaben und Nummern, die der Grundriß (Tafel 79) nach ihren Standorten verzeichnet. 
Die heute noch im Fußboden des Kreuzganges liegenden Grabplatten bezeichnen wir 
dabei wie auf dem Grundriß fo auch im Text mit den Buchftaben a—I, die an den 
Wänden aufgerichteten oder befeftigten Denkmäler mit arabifchen Ziffern. 
WESTFLÜGEL DES KREUZGANGS 
a. Grabftein des Vizedoms von Mainz und Hofrichters Philipp von 
Stockheim + 1564. Bourdon Nr. 373) S.128. Gudenus II S. 909 Nr. 185. Schaab II 
S. 133f. Klein S. 50. 
!) Gudenus fagt (II S. 897): er wolle die Grabfteine befchreiben eo quidem ordine, quo 
post meum Moguntiä discessum arithmeticos per numeros anno 1724 signari fecit.... R.D. 
Jacobus Bourdon, der alle Infchriften gefammelt und in einem Buch vereinigt habe. In 
feiner eigenen Befchreibung gibt Gudenus neue Nummern, nennt aber daneben auch die 
Nummern Bourdons. Diefe find es, die aufden Grabfteinen felbfteingehauen find. Zu Bourdons 
Numerierung fei hier noch bemerkt, daß er für die Grabplatten der Nikolauskapelle eine 
befondere Numerierung (1—17) durchführt; er beginnt dann bei den Grabplatten der Memorie 
wieder mit Nr. I und läßt von hier-aus die Nummern durch die drei Flügel des Kreuz- 
gangs durchlaufen (Nr. 1—33: Memorie; 34—193: Kreuzgang). Seine letzte Ruheftätte fand 
Jakob Chriftoph Bourdon, Domvikar und Praesentarius (*F 1748), im Kreuzgange neben der 
Nikolauskapelle, wie fich aus einem Eintrag im Bourdonexemplar der Seminarbibliothek 
ergibt. Wahrfcheinlich lag er unter dem Steine Nr. 46, von dem Refte kürzlich wieder zu- 
tage getreten find. 
2) Heute im Befit der Stadtbibliothek. 
) Die Bourdon-Nummern find mit den Barock-Nummern identifch, die auf den Steinen 
felbft eingehauen find (foweit fie zum alten Beftand des Kreuzgangs gehören!). 
   
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
    
  
  
  
  
  
  
   
    
  
  
  
  
  
  
  
  
   
     
  
  
   
  
   
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.