Nachträge und Berichtigungen 515
Zu Seite 277, zum legten Abfa&g vor Nr. 26: Über die Entftehungszeit des Denkmals
Mosbach und Walbrun belehrt uns ein Kapitelprotokoll in Würzburg vom 26. Mai 1576. Da
heißt es: Die Teftamentarii der Herren Mosbach von Lindenfels und Walbrun wollen ein
Epitaph in die Nikolauskapelle fegen. Es wird zugeftimmt. Vgl. S.396. Darnach ift das Denk-
mal zwifchen 1571 und 1576 entftanden.
Zu Seite 283: Zur Befchreibung vgl. den Nachtrag auf Seite 392.
Zu Seite 286, zum lesten Abfat unten: Ein Domkapitelprotokoll vom 19. Mai 1622 be-
ftimmt, der Grabftein des Kurfürften Wolfgang dürfe kein ftark erhabenes Wappen bekommen,
damit er an feiner Stelle im Gang nicht hinderlich fei. Daraus geht hervor, daß der Stein erft
geraume Zeit nach dem Tode des Kurfürften entftand. So erklärt fich nun auch der fcheinbare
„Rückfall“ der nächften Grabplatte f. Nr. 33 auf S. 287 Zeile 2 des dritten Abfages.
Zu Seite 291, Nr. 37: Nach einem Protokoll vom 10. Juni 1577 erbot fich [chon damals
Arnold der Jüngere zum Gedächtnis feines Vetters, des Domkuftos Arnold feligen, ein Epitaph
aufrichten zu laffen. Offenbar kam es nicht dazu.
Zu Seite 303, Nr. 50, Abfatg 3: Nach einer uns nachträglich vom Kgl. Staatsarchiv in
Westlar zugegangenen Mitteilung wurde Freiherr von Ingelheim nicht erft 1703, fondern fchon
1680 in den -Freiherrnftand erhoben. Die betreffende kaiferliche Notifikation vom 27. Mai
diefes Jahres liegt dort vor. Darnach wäre diefe Begründung für den Zeitpunkt, nach dem das
Denkmal entftanden fein könnte, hinfällig. Nach einer von derfelben Stelle uns zugegangenen
weiteren freundlichen Mitteilung könnte aber aus den Tatfachen, daß in der Widmungsin-
fehrift von den Ingelheimifchen Herrfchaften nur zwei, Schönberg und Holthaufen, genannt
werden, daß ferner Frhr. v. Ingelheim fich nur Kämmerer nennt und er des von ihm in Ver-
tretung verfehenen Kammerrichteramtes keine Erwähnung tut, gefchloffen werden, daß unfer
Denkmal zwifchen 1703 und 1711 errichtet wurde.
Zu Seite 306, Nr. 51, Abfat 2: Eine Abbildung der Figur des knieenden Dompropftes
bei Dehio und von Bezold, Die Denkmäler der deutfchen Bildhauerkunft. 18. Jahrh. Tafel 2.
Zu Seite 310, zur legten Zeile des Textes: Im Nachlaffe Schneiders (16. 2. Nr. 18) liegt
ein Auszug aus den Domkapitelprotokollen, wonach am 19. November 1743 der Antrag auf
Errichtung des Denkmals vom Domkapitel genehmigt wird. 1862 kam es an feinen heutigen
Pla (f. ebenda).
Zu Seite 311, Zeile8 von unten: „an dem erft kurz vor unferem (1737) errichteten Denk-
mal für die beiden von Hoheneck“. Das Denkmal für die beiden von Hoheneck kann erft
nach 1745 errichtet worden fein (f. S. 472), jedenfalls nicht im Jahre 1737.
Zu Seite 314, Abfaß 5: Zur Infchrift auf der Grabplatte des Dompropftes von Stadion
vgl. auch Mainzer Zeitfchrift XII/XIII (1917/18) S. 188 Sp. 2 und S. 190. Anm. 9.
Zu Seite 317, Zeile8 von oben: Das Wappen am Denkmal Joh. Phil. v. Schönborn zeigt
die heraldifchen Zeichen von Mainz, Würzburg und Worms, im Herzfchilde das Schönbornfche
Stammwappen.
Zu Seite 319, Zeile 9 von oben: Das Wappen am Denkmal Loth. Franz v. Schönborn
zeigt neben den Feldern für Bamberg (I, VI) und Mainz (II, V) die Felder für die aufgeerbten
Gefchlechter von Reichelsberg und von Heppenheim; im Mittelfchilde das Stammwappen von
Schönborn.
Zu Seite 319, Z. 24 von oben: lies acht Kurfürften ftatt fieben.
Zu Seite 321, Nr. 59, Abfag 3: Für Melchiors Anteil an dem Denkmal des Dompropftes
von Breidbach-Bürresheim iftnoch die folgende Stelle von Wichtigkeit: Meufel, Neues Mufeum
für Künftler und Kunftliebhaber. Leipzig 1794. S. 160 ff. Nach Angabe des Herausgebers find
die dort gegebenen Mitteilungen ein Auszug aus einem von Melchior felbft angefertigten Auf-
fage. Meufel nimmt hier S. 163 auch Bezug auf die Angabe Risbecks über das Denkmal des
Dompropftes, „welches der Verfaffer der Briefe eines reifenden Franzofen irrig für ein Denk-
mal des erwähnten Kurfürften angibt“ (gemeint ift Kurfürft Emmerich Jofef; über die Angabe
felbft fiehe die Anmerkung I auf S. 321 unferes Textes), „aber feine Bemerkung, daß Herr
Melchior bey diefem Werke nicht frey wirken durfte, ift richtig; denn die Zeichnung des
Ganzen ift nicht von ihm, fondern bloß die Figuren. Das, was fie vorftellen, war ihm auch
vorgefchrieben, fowie die Stellen, die fie einnehmen.“ Es folgt dann bei Meufel die kurze Be-
[chreibung des Figürlichen, auf das fich alfo nach Meufel Melchiors Anteil befchränken würde.
Zu Seite 323: Zeile8 von unten zu dem Mofaikporträt des Domdekans von Fechenbach:
Wie aus einer Notiz im Nachlaffe Schneiders (16.2. Nr. 17) hervorgeht, befindet fich das Original
noch heute im Befige der Familie von Fechenbach.
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