Full text: Kreis Büdingen ([C, 1])

    
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Malstätte 
Galgen 
94 KREIS BÜDINGEN 
bei den jetzt noch stehenden, über den Küchenbach gesprengten Bogen unter dem Wehrgang der 
östlichen und westlichen Ringmauer der Stadt gemeint sein können. 
Hiernach und nach anderen Belegen ist die Stelle, auf der das 
henbach und dem ehemaligen Altstadt- 
Armbruster- 
haus stand, auf diesem zwischen dem Küc 
oraben gelegenen Schiessbergdamm ın etwa 80—90 m Entfernung*) von den 
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Scheiben des Schiessbergs an den Zingeln, also rechter Hand der in die Neustadt 
führenden Brücke zu suchen. 
Nachdem nun um 1575 »das Armbrust-Schiessen abgesteldt vnd das Büchsen- 
schiessen angefangen wordten«, liess die Stadt »zue solchem neuen schiessen eine 
neue Mauwer hinder die scheiben vnd eine neue Schiesshütte ausser der 
Stat aufrichten.« **) Allein erst nach 1579; denn in diesem Jahr bitten Schützen- 
meister und Schützen zu Büdingen, es möge ihnen »ein Schützenhäusslein vnd ein 
zugemachter Standte, darinnen sie rüsten und schiessen können, gemacht werden. 
Die neue Schiesstätte war »im Zwinger oder Stadtgraben«, nac h den Stadt- 
rechnungen »bei der Schim« hinter dem Schlachthaus (S. 86), wo der für die grössere 
Tragweite der Büchsenkugeln nötige grössere Schiessplan zur Verfügung stand. 
Allein schon im nächsten Jahrzehnt war die Schiesshütte »gantz vnd gar übern Hauffen 
gefallen«, und die Schützengesellschaft kam desshalb in einer 1594 an Graf 
Heinrich gerichteten Bittschrift darum ein, ihren Schiessplatz, dessen Lage »an der 
Seemenbach und der gemeinsamen Strasse« für den Verkehr gefährlich war, in den 
herrschaftlichen Zwinger oder Stadtgraben zwischen der Oberpforte und dem dicken 
Turm transferieren zu dürfen. Ob diese Bitte bewilligt wurde, ist nicht angegeben. 
Vielleicht wurde die Schiessstätte, von der weitere Nachrichten fehlen, späterhin 
in grössere Entfernung von der Stadt in die Nähe der Ländereien verlegt, welche 
noch jetzt mit dem Namen »an den Schiessgärten« bezeichnet werden. 
Das Gericht Büdingen hatte seine Malstätte nächst der Stadt, und es ist 
zu vermuten, dass die Linde, die noch im 18. Jahrhundert vor der Unterpforte 
der Stadt ausserhalb der Ringmauern gestanden hat, den Versammlungsort be- 
zeichnete. ***) Die Stadt verwendete grosse Sorefalt auf die Erhaltung der Linde. 
So sind z. B. 1595 die Kosten für »12 steinerne seuln vnder die Linden«, ferner 
lten herumb« verrechnet. 
   
  
für 
8 neue Ecksteine und Ausbesserung der alten »vmb die Linc 
Der aus Stein erbaute Galgen oder »das Hochgericht« stand auf der Höhe 
des in südwestlicher Richtung von der Stadt Büdingen gelegenen Bergrückens, an 
der Landstrasse »so die Büdinger Terminey von der Frohnhäufzer Terminey scheidet«.T) 
Bereits 1376 heisst es: »I!/ag morgen landts, gelegen bei dem Galgen zu 
Budingen«.+}f) Der »neue Galgen vffm weingartsberg« wurde 1579, wie es scheint 
+44) Nach der Grenzbeschreibung der Büdinger Stadt- 
ganz aus Holz errichtet. 
gemarkung von 17706 war in diesem Jahr der Galgen ganz verfallen. 
Noch heute trägt das umliegende Feld den Namen »Galgenfeld 
*) In den Ausschreiben zu Armbrustschiessen des ı5. u. 16. Jahrhunderts im Ges. Archiv zu Büdingen 
ist die Schussweite zwischen 73 m und 87 m festgestellt. 
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Meane Ernst von Bürgermeister, Rat und Gemeinde 
can 
Balls 
*%) Bittschrift von 1604 an Graf Wo der Stadt B, 
*%**) Thudichum, Rechtsgesch. d. Wetterau I. S. 30. 
+) Siehe Plan No. 83 im Grossh. Haus- und Staats-Archiv zu Darmstadt. 
++) Simon, Gesch. d. reichsst. Hauses Y, u. B. II. S. 198. 
t+}) Verzeichnis der Unkosten hierfür im Ges. Archiv zu Büdingen. 
     
   
   
  
   
   
   
  
   
   
   
  
   
   
  
   
   
   
   
   
   
   
      
   
  
  
   
   
   
     
  
    
  
   
     
      
   
    
   
   
    
   
   
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