Full text: Kreis Büdingen ([C, 1])

   
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DAUERNHEIM 215 
Die mittelalterliche Burg Bracht hatte Erzbischof Diether, vermutlich während Burg 
des mainzischen Krieges, »merklicher Ursache halber« ausbrennen und verheeren 
lassen.*) Da er hierdurch seinen Bruder Ludwig von Ysenburg, dem die vordem 
an seinen Vater verpfändete Burg in der Hauptsache gehörte, in grossen Schaden 
gebracht hatte, so liess er demselben die genannte Burg 1462 »ganz zu Handen 
stellen und übergeben«. Dies erklärt, dass Burgbracht damals »an Gebeu vergangen 
gewest ist«. Es muss indes nicht lang hernach neu aufgebaut worden sein: denn 
schon 1475 wird das Schloss wieder in Gemeinschaft mit dem Städtlein Bracht 
genannt; und da dies auch 1700 noch der Fall ist, so kann angenommen werden, 
dass zu Anfang des vorigen Jahrhunderts noch ansehnliche Teile des Schlosses be- 
standen. Jetzt ist das Bauwerk völlig zerstört. Einige mit Moos und Gesträuch 
überwachsene Mauerträmmer auf einer Anhöhe links der Bracht, sowie Stücke 
eines sie umgebenden Wallgrabens, der sich streckenweis verfolgen lässt, sind die 
einzigen Spuren der ehemaligen Burg, deren Stelle nun ein herrschaftlicher Hof 
mit Scheune einnimmt. **) 
Aus alter Zeit scheint noch die über die Bracht führende Brücke zu stammen, Brücke 
die vermutlich mit der ganz nah gelegenen Burg einst im Zusammenhang stand. 
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DAUERNHEIM 
   
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SE SNRFARRDORF, nordwestlich von Büdingen rechts der Nidda, an der Allgemeines 
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957, Stelle, an welcher links die Lais einfällt. Der Name kommt erstmals 
in einer Schenkungsurkunde von 782 vor, 
  
kraft welcher Karl der 
Grosse Zurenheim ınm pago Wetereiba dem Kloster Fulda gibt. 
Dauernheim war der Sitz eines Gerichts. t) Auch wird es als einer der Hauptorte 
der fuldischen Mark genannt. Mit den anderen Teilen der fuldischen Mark, die 
später Amt Bingenheim hiess, erfuhr auch das Gericht Dauernheim die auf S. rı 
und 17 beschriebenen, mannigfachen Wandelungen. 
Die Klöster Arnsburg, Engelthal u. a. m., sowie viele adelige Familien 
waren in und um Dauernheim begütert. Besonders häufig kommt in Urkunden 
ein Hof von Dauernheim vor, welcher im 15. Jahrhundert nach einander denen 
von Ders, Löw von Steinfurt, dem Kloster Hirzenhain. dann den Wolfskel von 
Leustadt gehörte, bis er 1579 in den Besitz des Landgrafen von Hessen-Marburg, 
später Hessen-Darmstadt überging. 
Simon a. a. O. III, S. 259, No. 250, Anm. 2. Guden a. a. ©. S. 1079 u. Lünig, a. a. O. 
  
) Sagen über das zerstörte Schloss und die Umgegend von Burgbräacht im Arch. f. Hess. Gesch. XII. S. 254. 
*%*) Dronke, Cod. Dipl. Fuld. S. 46 No. 
t) Wenck, Hess, Landesgesch. 1I, Urk. S. 270; Landau, Beschr. d. Gaues Weettereiba, S. 24. 
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