Kirche
KREIS BÜDINGEN
In späterer Zeit wird Altenstadt unter denjenigen Ortschaften aufgezählt, die
zu dem freien Gericht oder der Grafschaft Kaichen gehörten, die sich unabhängig
von der Landeshoheit erhielt und unmittelbar unter dem Reiche stand.*) Ein
Teil dieses freien Gerichts war die ganze Altenstädter Mark, **) welche nach dem
Weistum von 1485, das 1542 erneuert wurde, ausser dem Hauptmarkdorf Alten-
stadt noch die Markdörfer Oberau, Rommelhausen und Höchst, sowie die jetzt
ausgegangenen Ortschaften Klein-Altenstadt und Helmershausen (oder Helmans-
hausen) umfasste. Das Märkerding pflegte jährlich nach Walpurgistag zu Alten-
stadt, anfänglich unter einer Linde, seit dem ı6. Jahrhundert aber in dem Rathaus
daselbst gehegt zu werden. Der Burg Friedberg gelang es die Landeshoheit über
die ganze Mark sich allmählich anzueignen und zu behaupten. Diese Mark-
verfassung aber erhielt sich bis gegen Ende des 18. Jahrhunderts.
Altenstadt gehörte nach dem vorerwähnten Weistum von 1485 dem Mainzer
Bistum an und stand unter dem Archidiakonat des dortigen Marienstifts zu den
Greden.***) An Stelle der jetzigen Kirche
soll einst eine kleine Kapelle gestanden
haben; doch lässt der noch vorhandene
alte Turm eher auf eine gleichzeitige
gotische Kirche schliessen. Der einzige
Rest derselben ist eben dieser Turm,
der in Fig. ı in der Ansicht der Kirche
erscheint. Die Turmhalle ist mit zwei
einfach gegliederten Spitzbogenthüren, f)
an denen das alte Beschläg noch er-
halten ist, versehen. Einige Schiess-
scharten und schmale Fensteröffnungen
sind in den dicken Mauern des oberen
Stockwerks angebracht. Der Uebergang
aus der viereckigen Grundform des
steinernen Unterbaues in die achteckige
Gestalt des gezimmerten, spitz zu-
laufenden Turmhelms ist durch vier
erkerartige Ecktürmchen und durch
vier hohe in den \Mlitten der Vierecks-
seiten aufgesetzte Kaupen vermittelt.
An den alten Turm der Kirche
wurde das Schiff laut der im Innern
zu lesenden Inschrift 1718 angebaut,
1773 renovirt und 1857 von innen
Fig. 1. Altenstadt. Pfarrkirche. und aussen wieder hergestelit. An dem
”) Thudichum, Gesch. d, freien Ger. Kaichen in der Wetterau S, ıo0, sowie Irle a, a. OÖ. V., S. 26 u. 29.
*%) Grimm, Weisthümer III, S. 453, Vergl. ferner Landau, Beschr. d, Gaues Wettereiba S. 85 ff.
*%%) Scriba, Regesten etc. II. S. 259. Anm. A.
+) Durch das Vorhandensein dieser der gotischen Zeit angehörenden Kirchthüren wird die anderwärts auf-
gestellte Vermutung, dass der Turm ursprünglich nicht für kirchliche Zwecke bestimmt gewesen sei, widerlegt.
Portal
1718
Empor
sowie
|
hundeı
I2.Glo
Flügel
2. Gl
egoss
malige
ergebn
den Ö
ansehır
Ackerf
unter
Breite
eines
von ©
dasaR
und 'z
und ı
unten
Ecke
einem
solche
liegen
Türmı
Thorv
4,4 m
Beilagen