en
nd
die
EN
wa
ON
)er
1.0,
HEUCHELHEIM
Bruchstücke von mittelalterlichen Waffen und Geräten sind hin und wieder
hier gefunden worden. Der Grund und Boden innerhalb der Ringwälle, sowie in
deren allernächsten Umgebung ist Eigentum des Fürsten von Ysenburg und
Büdingen, während der übrige Teil des Hardecker Waldes den benachbarten Ge-
meinden gehört.
7
HEUCHELHEIM
Name ist Huchelheim 2394: Tine heinhenn ne euch lem 1554.
Es wird in einer a vom Jahr 1381 *) als Bestandteil der fuldischen
Mark bezeichnet und gehörte in das Bingenheimer Gericht. Um die
Mitte des 16. Jahrhunderts begann Heuchelheim »sich des Mitgebrauchs der
Bingenheimer Mark zu begeben«, kommt jedoch in dessen Weistum von 15354
noch als eines der neun Markdörfer vor. Allein 1570 werden seine Einwohner
als Ausmärker bezeichnet. Übrigens muss schon seit Mitte des 14. Jahrhunderts
ein besonderes Gericht zu Heuchelheim bestanden haben, denn nicht allein ist
1348 der offeiatus (Amtmann), 1364 der »amptmann«, 1405 der »scholtheiss«
zu H. genannt, **) sondern das »Gericht Huchelnheym« wird 1378 ganz ausdrücklich
erwähnt und 1442 unter den Reichslehen aufgezählt, welche Kaiser Friedrich III.
an Reinhard, Herrn zu Hanau, verlieh.
Heuchelheim war ein altmünzenbergisches Besitztum, von dem die Herrn
von Falkenstein ?/s und die von Hanau !/s erbten. Das hanauische Sechstel er-
hielten 1378 die von Hatstein als Lehen, die schon 1364 hier begütert waren.
Den falkensteinischen Anteil erwarben 1385 die Wais von Fauerbach von den
von Kebel. Um 1408 und 1412 brachte Gilbrecht Wais von Fauerbach auch
den hatsteinischen Anteil an sich und besass sonach das ganze Dorf. Nach ihrem
Erlöschen zogen die Lehensherrn die heimgefallenen Lehen wieder an sich. Die
lehensherrlichen Rechte der Falkensteiner hatten nach deren Aussterben Solms und
Eppenstein zu gleichen Teilen geerbt, sodass nunmehr Solms und Eppenstein je
5/12, Hanau !/e des Dorfes besassen. Der Anteil der Eppensteiner fiel 1535 an
Mainz, das ihn 1685 den Grafen von Hanau überliess. Das Haus Solms ver-
tauschte seinen Heuchelheimer Besitz an die Grafen von Stolberg. Seitdem ge-
hörten ?'ı2 des Dorfes zu Hanau, °/ı2 zu Stolberg. Hessen erwarb 1806 Stolberg’s,
ı8ıo auch Hanau’s Anteil.
x
) Baur, Arnsb. Urk. B. S.
‘) Baur, Arnsb. Urk. B. S.
NO. 1733 ü 174, No, 2233,
7 No. 924. Landau, Beschr. d. Gaues Wettereiba, S. 2r ft.
70, No. 752, 567, No. 924 u. 698, No. 1150, sowie Scriba, Reg. II, S. 134
Allgemeines
Innenansıcht der Hallenkirche.