Alte
Befestigungen
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Herrenhaus
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Neubauten
Allgemeines
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KREIS BÜDINGEN
Von den Resten des römischen Grenzwalles, welcher den Höchster Gemeinde-
wald an der Grenze der Rommelhauser Gemarkung durchschneidet und zum Teil
deutlich erkennbar ist, war S. 2 die Rede.
Weder von der ersten, 1405 zerstörten Burg, noch von dem zweiten 1424
an anderer Stelle wieder erbauten Schloss sind Reste zu erkennen. Mader erzählt
1707 (a. a. 0.7112°8.°38),
das ehemalige Raubhaus sei einen Büchsenschuss vom
Dörfchen gelegen gewesen.
Um die Mitte der vierziger Jahre sollen noch im Pfarrgarten Überbleibsel
einer alten Mauerbefestigung sichtbar gewesen sein.
Ein ans Nordende des Dorfes anstossendes Gewann (in Flur IV der Gemarkung)
heisst »links neben der oberen Pforte«.
Das Herrenhaus des Freiherrn von Günderode steht inmitten eines schönen
Parkes. Ueber dem von einer Freitreppe aus zugänglichen Portal des Baues ist
die Zeit seiner Errichtung ANNO 1718 angegeben. Das Haus enthält eine reich-
haltige Bibliothek und ein geordnetes Archiv.
Eine in neuerer Zeit erbaute Villa, welche der Freifrau von Günderode,
Wittwe des Grossh. Hessischen General-Lieutenants v. G. gehört, birgt eine
Sammlung von Altertümern.
Eine Renitentenkirche ohne alle baukünstlerische Bedeutung ist seit Anfang
der achtziger Jahre erbaut.
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KONRADSDORF
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no! unweit der Nidder, 11 km nordwestlich von Büdingen, heisst Conradis-
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orff 1191, Cunradsdorf 1213, Consdorff 1440.
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ae W Der Name Konradsdorf bezeichnet schon beim ersten Vorkommen
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das Kloster.*) Dasselbe wurde 1191 von Hartmann II. von Büdingen
nach dem Willen seiner Eltern gestiftet und der Kirche von Mainz übergeben. Zugleich
wurde dem neuen Kloster die Mutterkirche von Glauberg übertragen. Das Schutz-
recht behielten sich die Stifter vor. Nach dem Erlöschen des Büdinger Manns-
stammes um die Mitte des 13. Jahrhunderts ging die Schirmvogtei des Klosters
mit der Herrschaft Ortenberg auf deren Ganerben über, von welchen seit Anfang
des 14. Jahrhunderts die Herren von Breuberg, seit 1333 die von Trimberg und
nach 1376 deren Erben, die von Eppenstein, als Schirmvögte von Konradsdorf
erscheinen. Nachdem 1535 die männliche Linie des Hauses Eppenstein auch
ausgestorben war,”*) ging »die Gerechtigkeit und Stiftbarkeit des Klosters« in den
Gemeinbesitz von Stolberg - Königstein, Ysenburg - Büdingen und Hanau über, die
) Wagner, Geistl. Stifte, I, S. 107 ff., sowie Simon, Gesch. d. reichsst. Hauses Y,u.B.L S, 132 u, 258 ff.
**) Beschr. d. Hanau-Münzenb. Lande, Doc. S. 166, 168, No, 127 u. S. 207, No, 147.
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