Full text: Kreis Büdingen ([C, 1])

   
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sich sodann 1578 dahin verglichen, dass alle 3 Häuser gleichen Anteil u. A. am 
Kloster Konradsdorf mit allen seinen Zugehörigkeiten haben und dasselbe gemein- 
sam verwalten sollten. Bei der 1601 vorgenommenen Teilung des Örtenberger 
Landgerichts war Konradsdorf der Grafschaft Hanau im Loos zugefallen.*) Später 
kam es aus der Hanau-Münzenberger Erbschaft an Hessen-Kassel, welches es 1810 
tauschweise an Hessen - Darmstadt abtrat. Jetzt bildet Konradsdorf eine eigene 
Gemarkung des Kreises Büdingen und besteht aus einem grossen Hof mit Gütern, 
welche gleich den Gebäuden des ehemaligen Klosters zu den Hausdomänen 
eehören. 
Das Kloster Konradsdorf**) gehörte zum Prämonstratenser Orden und war, 
inhalts einer Urkunde von 1219, anfänglich Mönchskloster, muss aber in ein 
Frauenkloster umgewandelt worden sein vor 1270, in welchem Jahr eine »Magistra 
Agnes« als Vorsteherin des Klosters erwähnt wird. Durch Kauf und Schenkung 
erlangte Konradsdorf einen ansehnlichen 
Güterbesitz und steigende Wohlhabenheit, 
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wovon die noch erhaltenen Gültbücheı 
von 1333 und 1338 einen Begriff geben. 
Um 1333 bis 40 zählte es etwa 64 Nonnen, 
vier Geistliche, einen Probst, zwei Kapläne 
und einen Altaristen, sowie eine zahlreiche 
Dienerschaft. 
Das Kloster stand unter der geist- 
lichen Gerichtsbarkeit des Abtes von Sel- 
bold, bis dieser 1404 auf seine Rechte 
erossenteils verzichtete, ***) sich aber das 
1.400 
Recht der Inspektion und der 3estätigung Fig. 80. Konradsdorf. Grundriss der Kirche. 
des Probstes vorbehielt. Aus einem von 
Meisterin und Konvent zu Konradsdorf 1417 erlassenen Bitt- und Kollektenbrief}) 
für das abgebrannte Kloster ist zu schliessen, dass dasselbe in dem genannten Jahr 
beträchtlichen Feuerschaden erlitten hatte. Ferner beurkundeten 1492 Meisterin, 
Priorin und Konvent zu Konradsdorf, dass das Kloster nicht in das Landgericht 
Ortenberg gehöre, sondern frei eigen sei. Nach der Reformation kamen in der 
Verwaltung des Klosters allerlei Unordnungen vor, welche den Schirmvögten öfter 
Veranlassung gaben in die inneren Angelegenheiten desselben einzugreifen. Die 
Zahl der Nonnen war mehr und mehr gesunken und als 1580 oder 1581 die 
Meisterin Aenes von Trohe und die letzten drei Nonnen ausschieden um sich zu 
verchelichen, scheint das Kloster als geistliches Stift aufgehört zu haben zu be- 
stehen. Konradsdorf stand hierauf einige Zeit unter gemeinherrschaftlicher Ver- 
waltung, und von den Einkünften wurde die Schule zu Hirzenhain bestritten, bis 
1593 deren Aufhebung erfolgte. 
*) Grossh. Haus- u. Staats-Arch, zu Darmstadt, Urk. über Kffolderbach. 
Abbildungen der Sigel, siehe Simon, Gesch, d, reichsst. Hauses Y. u. B. III, bei S. 312, die Be- 
schreibung, I, S. 262. 
*%*%) Würdtwein, Dioec. Mog. III, S. 200, 
t) Repert, d. Ortenb, Arch, 
  
   
    
    
    
   
      
   
   
   
    
  
   
  
    
    
   
     
  
  
  
   
   
    
  
    
   
  
    
     
  
  
     
  
   
  
   
    
   
     
    
    
    
    
    
    
  
  
  
	        
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