Full text: Kreis Büdingen ([C, 1])

   
KREIS BÜDINGEN 
  
  
   
    
   
   
     
     
   
     
  
   
    
    
   
     
   
   
    
mantel, offenbar von ungeübter Hand, eingeschnitten, und von rechts nach links 
(im Spiegel) folgendermassen zu lesen ist: NE: FRUGES: L[[AJ)EDAT: ME: 
GRANDO-SONAN/(TE)- RECEDAT. Am vorletzten mit Kursivbuchstaben 
geschriebenen Wort fehlt die eingeklammerte Silbe des lateinischen Hexameters, 
der sich mit den Worten verdeutschen lässt: Möge, wenn ich ertöne, der Hagel 
weichen, auf dass er nıcht die Früchte verletze. Auf der Haube findet sich | 
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dieses Zeichen ZA. Die Schriftzüge, Merkmale von Form und Herstellung der 
Glocke und ihrer Krone lassen darauf schliessen, dass sie anfangs des 13. Jahr- 
hunderts, wenn nicht sogar vor 1200 schon, angefertigt wurde.*) ’ 
| Schlosskapelle Zu Wenings bestand im Mittelalter, ausser dieser älteren Kirche des Ortes, 
| | 1 noch die Kapelle im Schloss, welche 1351 von Hermann, Herr zu Lissberg, ge- ij 
' stiftet wurde mit Zustimmung Heinrichs von Ysenburg, der sich gleichzeitig ver- v 
pflichtete, diese Stiftung zu vollführen, falls er schon vor dem Zustandekommen S 
| des Baues wieder in den Besitz des von ihm an Hermann von Lissberg verpfändeten L 
v Wenings gelange (S. 272, Anm. ff). Demgemäss wird, als dieser Fall eingetreten \ 
| i war, 1357 bekundet, dass Heinrich von Ysenburg mit dem Bau eines der h. Jung- S 
frau Maria und dem h. Antonius geweihten Kapelle in seinem Schlosse zu Wenings 
begonnen habe. Von dieser Schlosskapelle sind keinerlei Spuren vorhanden. u 
i Stumpfe Kirche Zum Pfarrgut der Kirche zu Wenings gehören die Trümmer der »stumpfen H 
Kirche«, ehemalige Pfarrkirche des vorgenannten schon Mitte des 15. Jahrhunderts > 
verwüsteten Dorfes Flosbach. Sie liegt eine halbe Stunde südlich von Wenings. 
Ein Stück der Kirchenmauer, ungefähr 1 m hoch und ebenso dick, ragt noch aus te 
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dem Boden empor. Auch stehen noch Überreste der alten Kirchhofsmauer. 
*) Vergl. Schönermark, Altersbestimmung der Glocken, Zeitschr. f. Bauw. 1889, S. 27. 
    
	        
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