N
Schiessscharten
Gerichtstisch
Funde
KREIS BÜDINGEN
1600) auch der später nicht mehr vorkommende »Newe Bauw« beschrieben. Hiermit
ist vielleicht das Gebäude, dessen Ueberreste wie vorerwähnt im langen Bau stecken,
und das zum Unterschied von dem älteren hohen Bau, um 1600 wohl noch der
neue Bau geheissen haben kann, gemeint.
An der südlichen Zwingermauer der eigentlichen Burg finden sich einige
oblonge Schiessscharten mit staffelförmig sich verengenden Wandungen; über einer
derselben sind drei Steinkugeln eingesetzt und die Zahlen des Jahrs 1550 ein-
gehauen.
Ein Rest der uralten Gerichtsstätte von Bingenheim, *) einst vor dem dortigen
Rathaus unter den 3 Linden, allwo die Gerichtsschöffen unter dem Vorsitz des
Schultheissen, den weissen Stab auf dem Steintisch, ihr Urteil sprachen, ist noch
erhalten. Die 3 Linden, unter denen das Märkergeding gehegt zu werden pflegte,
wurden in den zwanziger Jahren gefällt, der steinerne Tisch aber wurde in die
Gartenanlage nächst der Kirche versetzt. **) Er besteht aus einer auf 3 Seiten mit
kräftiger Hohlkehle gegliederten 17 cm starken Basaltlava-Platte, 1,52 m lang,
0,92 m breit, die jetzt auf zwei Füssen aus rotem Sandstein ruht. Der Tisch soll
einst, der Sage nach, vor der Verlegung der Gerichtsstätte nach Bingenheim, auf
dem hohen Berg im Königswald gestanden haben ***) und aus demselben Gestein
bestehen wie »der wilden Frau Gestühl«, d. i. ein daselbst aus dem Boden ragender
schlackig-poröser Basaltfels (Lungenstein) mit eigentümlichen Aushöhlungen, als ob
sie die vom Gesäss und von den Zehen darauf sitzender Personen herrührenden
Eindrücke wären. Vermutlich ist es ein Opferstein aus vorgeschichtlicher Zeit. })
Im Bingenheimer Wald vor dem Pfahlgraben befinden sich 40--30 Grabhügel,
von denen einige aufgegraben worden sind. tf) Man fand darin grössere und kleinere
Vasen, Nadeln und Ringe aus Bronze, so wie ein schönes Schwert aus Bronze.
Die in der Nähe von Bingenheim 1886 gemachten Ausgrabungen ftt) brachten
prähistorische Scherben, Messer, Knochen, zahlreiche kleine Hufeisen und eine
Bronzenadel zu Tage.
V
*) Hoffmann, Archiv f. Hess. Gesch. VIII. S. 399.
**) Eine Vorstellung einer solchen alten Malstätte erhält man durch die Abbildung der Freigerichts-$tätte
von Kaichen, in Denkm. Deutscher Bauk, dargest. v. d. Hess. Ver. f. d. Aufn. mittelalterl. Baud. Rd. I. Vergl.
auch Thudichum, Gesch, d. freien Ger. Kaichen S. 9.
***) Dieffenbach, Archiv f. Hess. Gesch. IV. 2. S. 283. Siehe ferner u. Dauernheim.
t) Florschütz im V. Jahresber. des Oberhess. Ver, f. Localgesch. S. 90 ff.
tt) Archiv f. Hess. Gesch, I. S. 219 und IV, ı, S. 77.
ttt) Kofler, Quartalbl. d. Hist. Ver. 1887. S. 130.
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