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Frühzeit bis
Wende des
KREIS BÜDINGEN
GESCHICHTLICHER ABRISS
Die Geschichte der Stadt ist aufs Engste verwoben mit derjenigen der ehe-
15. Jahrhunderts maligen Herrschaft Büdingen, von deren Gebiet S. ı die Rede war.
Die Burg, die Stadt, nebst dem Gericht Büdingen waren, nach den allerdings
nur bis Anfang des 15. Jahrhunderts hinaufreichenden Nachrichten, Lehen des
Reiches. *) Lehenbesitzer waren, aller Wahrscheinlichkeit nach, schon die vorer-
wähnten freien Herren von Büdingen, kraft ihres vom Kaiser verliehenen Amtes
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der Mannesstamm der Herren von Büdingen ausstarb.
als Schirmherren des Büdinger Bannforstes, bis gegen Mitte des 13 Jahrhunderts
Urkundlich werden eenannt: * Die Brüder Ortwin von Büdingen und Gerlach I.
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1131—1145; Hartmann von Büdingen 1166—ı1g91; und Hermann von Büdingen
mit seinem Sohne Gerlach 1192 und Anfang des 13. Jahrhunderts. Letzterer,
Gerlach II. von Büdingen, kommt von 1208 an häufig, zuletzt 1240 vor und
scheint um 1247, wo er als tot erwähnt wird, gestorben zu sein. Er hinterlies
keine männlichen Nachkommen; seine Lehen und Allodien kamen an die Tochter-
männer desselben. Diese waren die freien Herren: ı) Rosemann von Kempenich,
2) Konrad von Hohenlohe, 3) Albert von Trimberg, 4) Eberhard von Breuberg. *
)
Erst 1258 tritt als weiterer Mitinhaber der Herrschaft Büdingen ein Blutsver-
wandter Rosemanns von Kempenich, Ludwig von Ysenburg, auf, von dem meist ange-
nommen wird, dass auch er ein Schwiegersohn Gerlachs von Büdingen, somit seine
Gemahlin Heilwig eine weitere Tochter des letzteren gewesen sei. Allein ein urkund-
licher Beleg für diese Annahme ist bis jetzt nicht erbracht, wohl aber hiergegen ein-
gewendet und nachgewiesen worden, ****) dass schon der Vater Ludwigs, Heinrich Herr
von Ysenburg, Besitzungen zu »Cleberch, Ortinberch , Buodingen, Diepurch und
Buochen« hatte, welche er alle, einschliesslich der zugehörigen Städte, seinem Sohne
Ludwig und dessen Gattin Heilwig ohne Collationspflicht vor seinen andern Kindern
zum voraus schenkte. Hiernach seien die ysenburgischen Ansprüche auf die reiche
Erbschaft in der Wetterau auf einen früheren Zeitpunkt des Erwerbs zurückzuführen. +)
Wie dem auch sein mag, so steht doch unzweifelhaft fest, dass Ludwig von
Ysenburg i. J. 1258 mit drei Toochtermännern Gerlachs — der kinderlose Rosemann
von Kempenieh war vielleicht vor Sept. 1255 wieder ausgeschieden tf) — als Lehens-
herr ehemals Büdingen’scher Güter vorkommt und 1259 mit Eberhard von Breu-
berg in Ausübung des Hoheitsrechtes in »ihrem« Gericht Büdingen erscheint, f}f) das sie
in ungetheilter Ganerbschaft besassen. Diese Gemeinschaft dauerte unter ihren
Nachfolgern fort, bis zudem um 1323 erfoleten Erlöschen des Breubere’schen Stammes.
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*) Ebendas. I., S. gı und Thudichum, Rechtsgesch. d. Wetterau, I. S.
**) Eigenbrodt, Archiv f. Hess. Gesch. I. S. 433 ff. und Simon, Gesch, d. reichsst. Hauses Y. u. B.IIS
) Guden, Cod. dipl. I. 601.
u. 22.
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) Schenk zu Schweinsberg, in: Mittheilungen des Hanauer Bezirksvereins; 1880, No. 6. S. 28. Vergl. auch
Wenck, Hessische Landesgesch. III. S. 342. Anm. p.
t) Dasselbe wird auch von Simon, Gesch. d. reichsst. Hauses Y. u. B. II, S. 119—ı21 zugegeben.
tt) Simon, Gesch. d. reichsst. Hauses Y, u. B. II. S. 106.
ttt) Ebendas. I. S. 88. und Eigenbrodt, Archiv f. Hess. Gesch. I. S. 445.
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