KREIS FRIEDBERG
EINLEITUNG
NER Kreis Friedberg umfasst das Gebiet der Provinz Oberhessen;
welches westlich von dem vom Feldberg aus nach Nordosten
streichenden Höhenzug des Taunus begrenzt wird, südlich sich theils
bis über die Nidda hinauserstreckt, theils diese und die Nidder zur
Grenze hat, östlich wieder über die Nidda weit hinaustritt und der Horloff sich
nähert und nördlich bis in das um die Wetter gelegene Hügelland hineinreicht.
Der grösste Theil dieses Bezirkes bildete einen Hauptbestandtheil des Gaues Wette-
reiba,!) der heutigen Wetterau, nur der kleinere südwestliche gehörte zum Niddagaue.
Seit dem zwölften Jahrhundert finden wir das Land im Besitze der Häuser Nürings,
Münzenberg, Falkenstein, Büdingen, Eppenstein, Königstein, Kleeberg und Hanau.
Friedberg taucht zuerst im 13. Jahrhundert als freie Reichsstadt und als Burg auf.
Die noch heute im Kreise begüterten Standesherrschaften Solms - Braunfels, Solms-
Lich, Solms -Laubach und Solms - Rödelheim, Isenburg- Büdingen und Isenburg-
Wächtersbach, Stolberg und Leiningen-Westerburg lassen einen Rückschluss auf das
bunte Gemisch der ehemaligen Besitzverhältnisse zu.
Alle Epochen der Kultur- und Kunstgeschichte haben uns Denkmäler im
Kreise hinterlassen. Altgermanische Hügelgräber oder Spuren von solchen mit
Beigaben aus Stein, Bronze und Eisen finden sich in grosser Anzahl vor; Ring-
wälle sind noch zu erkennen im Ober-Erlenbacher Walde und auf dem grossen
Hausberge bei Hochweisel.?) In römischer Zeit wurde der grösste Theil des Kreises
vom Limes oder Pfahlgraben, der römischen Grenzwehr, eingeschlossen: er zog in
seinem westlichen Laufe von dem Kastell Saalburg bei Homburg über die Kastelle
Capersburg und Langenhain nach dem unmittelbar an Butzbach gelegenen; von der
ı) Dieffenbach, zur Urgesch. der Wetterau im Arch. für Hess. Gesch. Bd. IV. S. ı etc.; Landau, Be-
schreibung des Gaues Wettereiba, Kassel 1855 S. r. etc.
2) Vgl. Kofler, Archäologische Karte des Grossherzogthums Hessen im Archiv für Hess. Gesch. Neue Folge.
ı. Band. 1894. S. 26 und ı1r etc.
Gebiet
Denkmäler