Full text: Kreis Friedberg ([C, 2])

  
  
  
Geschichtliches 
Kirchliches 
  
l. ASSENHEIM 
an drei Seiten von letzterer umflossen, in früheren Jahrhunderten auch 
Assinheim genannt, kommt urkundlich zuerst im Jahre 1193 vor, 2) 
wo Cuno von Münzenberg von der Abtei Fulda Güter und Colonen zu 
Assenheim kaufte. Früher zur Herrschaft der Münzenberger gehörig, war es 1268 
ein befestigter und mit Rittern und Burgmannen besetzter Ort der Falkensteiner; ?) 
1275 wird es zuerst als Stadt erwähnt.?) Auch wird bald nachher in einer Urkunde 
Wernhers von Falkenstein aus dem Jahre 1294 ausser der Stadt und der durch 
eine Mauer mit ihr zusammenhängenden Mühle die Burg Assenheim als Münzen- 
bergisches Eigenthum erwähnt.*) Nachdem von den Erben der Münzenberger die 
Weinsberger und Pappenheimer ihren Antheil von Assenheim den Falkensteiner 
Herren abgetreten hatten, ?), wurde die Stadt gemeinschaftliches Eigenthum dieser 
und der Hanauer Herren im Verhältniss von ®/e und !je.°) Der erstere Antheil 
fiel 1420 aus der Falkensteinischen Erbschaft an die verwitwete Gräfin Anna von 
Sayn und Diether von Isenburg-Büdingen; bei einer 1433 erfoleten Theilung blieb 
der Ort diesen Herrschaften gemeinschaftlich.) Nachdem im Jahre 1458 nach 
vorausgegangener Verpfändung Assenheim, Niederwöllstadt und andere Orte in 
den Besitz von Frank von Cronberg übergegangen waren,®) finden wir später 
neben den Isenburgern die Solmser Herren als Besitzer vor. Das Haus Solms- 
Rödelheim und Isenburg-Wächtersbach besitzen jetzt je ®Jıa der Güter, während 
die hanauischen ?/ı2e, die nach dem Erlöschen der Hanauer an Hessen -Kassel ge- 
fallen waren, ı810 an das Grossherzogthum Hessen übergingen. Nach Auflösung 
des deutschen Reichsverbands und in Folge der Wiener Kongressakte wurden alle 
Besitzungen unter hessischer Hoheit vereinigt. ?) 
Kirchlich gehörte Assenheim dem Archidiakonat von St. Maria zu den Greden 
in Mainz an. Das Prämonstratenser Kloster Ilbenstadt übte die Patronatsrechte 
  
1) Arch. I. 12; Wenck Hess. Landesgesch. ı, Urk. 291. 
2)u. 3) Schmidt, Gesch, des Grossherzogth. Hessen, Bd. II. S. 178; Gudenus Cod. dipl. II. S. 1198 u. V. ».705. 
4) Vgl. Reimer, Hess. Urkundenbuch. Zweite Abthlg.: Urkundenbuch zur Gesch. der Herren von Hanau etc. Bd. 
II. Leipzig 1891. Nr. 747. 5. 543- 5) In den Jahren 1270 u. 1286. Arch. Bd.ES.17. 6) Ebds. S. 20. 
7) Ebds. S. 75. 8) Ebds. S. 78. 9) Arch. Bd. III. B.X1. S. 16. 
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