Full text: Kreis Friedberg ([C, 2])

  
  
  
  
  
136 KREIS FRIEDBERG 
SI DIOLZ LISTEN 
bei Homburg, früher Yolzhusin, ein Dorf mit evangelischer und katholischer Kirche, 
dessen Gericht im 14. Jahrhundert als Reichslehen Eigenthum der Herren von 
Praunheim und Bommersheim war,!) gehörte zu den Besitzungen des Hauses 
Eppenstein,?) von dem es durch Erbschaft an die Stollberger kam; 1595 wurde es 
durch Kauf Eigenthum von Hanau.?) Der Ort gehörte zum Niddagaue.*) 
Die evangelische Gemeinde, deren gottesdienstliches Gebäude eine schlichte 
Dorfkirche aus dem Jahre 1718 ist, besitzt ausser einem einfachen Abendmahlskelch 
aus vergoldetem Silber vom Jahre 1751 noch zwei kleine, von denen der eine 
eine etwas reichere Rococoarbeit ist und das Augsburger Beschauzeichen aus dem 
Jahre 1771—73 und die Marke BGM trägt. Die 3 Glocken, die sämmtlich aus 
dem Jahre 1764 stammen, sind von Joh. Pet. Bach in Windecken gegossen. 
Die in den Jahren 1717 und 1718 erbaute katholische Pfarrkirche hat als 
Grundform ein griechisches Kreuz, über deren Vierung sich eine Kuppel mit 
Oberlicht erhebt. Der Östarm der hochräumigen Kirche hat eine halbkreisförmige 
Apsis. Die Decke der Arme ist als Spiegeldecke mit Hohlkehlen in den Ecken 
hergestellt. Ueber dem Westportal befindet sich das gräflich Ingelheim’sche Wappen. 
Der Hochaltar ist im Stile der Zeit aufgebaut. Erwähnenswerth ist ein buntes 
seidenes Messgewand mit eingewebten stilisirten Blumen nebst Zubehör aus dem 
18. Jahrhundert. 
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A%. ILBENSITABT 
FARRDORF an der Nidda, hiess im 9. Jahrhundert Zlvrstadt, im 12. 
und 13. Zleves-, Elven-, Ilvenstat, 1310 auch Elbenstad.?) Es gehörte 
zu dem freien Gerichte Kaichen,°) dessen politische Geschicke es theilte. 
  
Von Bedeutung wurde es durch die Probstei und spätere Abtei, welche 
die Prämonstratenser hier besassen und deren Kirche die heutige katholische Pfarrkirche 
war. Die alte Dorfkirche, welche nach Ueberweisung des Klosters mit seinen Gebäulich- 
keiten, dem heutigen Schlosse, an die Grafen von Altleiningen-Westerburg in Folge des 
Reichs-Deputations-Hauptschlusses vom Jahre 1803, abgebrochen wurde, gehörte zum 
Archidiakonat St. Maria zu den Greden in Mainz, wurde aber mit einem Geistlichen aus 
dem Kloster des Ortes besetzt.’) Die Klosterkirche trat nunmehr an ihre Stelle. 
ı) Vgl. G. Frhrn. von Schenk zu Schweinsberg im Neujahrs-Bl. des Ver. f. Gesch. etc. zu Frankfurt a. M. 
1878.98. 13, 2). u, 4) Arch,, Bd. XI. S.100, 3) Schmidt a. 4..0. Ba. IL. 98..217.u.219, 
5) Vgl. Weigand im Arch. Bd. VII. S. 321. 6) Vgl, unter Kaichen, 7) Würdtwein a. a. O. 
Bdi. FIT! S. 101.
	        
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