Full text: Kreis Friedberg ([C, 2])

  
  
  
  
Wappen u. Siegel 
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
    
  
  
  
   
  
  
   
  
  
  
  
   
   
   
  
  
  
  
  
  
  
  
     
  
  
  
     
270 KREIS FRIEDBERG 
Hain in der Dreieich und Babenhausen. !) In einer Urkunde aus dem Jahre 1256, 
in welcher die Privilegien der ‚S/ad? Münzenberg theils bestätigt, theils erweitert 
wurden, treten als Gesammterben Ulrich’s II. auf: Reinhard I. von Hanau als 
Gemahl seiner Schwester Adelheid, Philipp I. von Falkenstein als Gemahl der 
Schwester Isengard, die Brüder Engelhard und Konrad von Weinsberg, die Schwester 
Hedwig von Pappenheim mit ihrem Sohne Heinrich und Agnes von Schonenberg mitihren 
Kindern. Bei dieser Erbschaftstheilung blieben Burg und Stadt Münzenberg gemein- 
schaftlicher Besitz. Nachdem aber Philipp I. von Falkenstein sowohl den Weinsberger 
Antheil (1270) wie den Schönberg’schen (1272) und den Pappenheim’schen (1286) 
durch Kauf erworben hatte, waren die Falkensteiner in den Besitz von °/s der Münzen- 
berger Ganerbschaft gelangt, während Hanau !/s verblieb. Beide Dynastengeschlechter 
legten sich den Titel »Herren zu Münzenberg« bei. 
Als die Falkensteiner, auf welche von den Münzenbergern die Würde des 
Reichserbkämmerers übergegangen war, 1418 mit dem Tode des Erzbischofs Werner 
von Trier erloschen, traten die Kinder von dessen früh verstorbenen Schwestern, 
von denen die eine mit Eberhard von Eppstein, die andere mit Otto von Solms 
vermählt gewesen war, als Erben auf, und es fielen ®/ı2 des Falkenstein’schen 
Theiles oder ®/ı2 der Ganerbschaft auf Solms und ebenso viel auf Eppstein. “Eine 
weitere Theilung derselben wurde dadurch herbeigeführt, dass 1581 von dem Epp- 
stein’schen Antheil die eine Hälfte, also Ja, an Stolberg-Gedern, die andere Hälfte 
an Mainz kam. Letzteres trat aber seinen Antheil 1684 an Hanau ab, der:nach 
dem Erlöschen dieses Geschlechtes durch Erbschaft zunächst an Hessen -Cassel 
und endlich 1810 durch Vertrag mit Frankreich als Domanialbesitz an das Gross- 
herzogthum Hessen kam. Auch der Solms’sche Antheil blieb nicht ungetheilt; es 
fielen an Solms-Braunfels drei Theile, also 1?/as der Ganerbschaft, und an Solms- 
Laubach ein Theil, also °/ss der Ganerbschaft. In diesem Besitzstande hat sich 
die Münzenberg’sche Ganerbschaft bis heute erhalten; dieselbe stellt sich somit 
folgendermassen dar: 
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Die Herren von Münzenberg, die ersten Besitzer der Burg, haben sich bei 
den uns erhaltenen Urkunden redender Wappen bedient; über ihr eigentliches Ge- 
schlechtswappen hat man sich noch nicht einigen können. Da die bildliche Dar- 
stellung des Namens Münzenberg der Phantasie freien Spielraum liess, so sind die 
Wappen der verschiedenen Herren keineswegs gleich; ja auch derselbe Herr be- 
diente sich verschiedener Darstellungen. ?) Das älteste bekannte Siegel stammt aus 
dem Jahre ı220, das nächstfolgende aus dem Jahre 1237. Beide haben längliche 
Form und gehören Ulrich I. an (1212— 1243), sind aber im Uebrigen verschieden. 
1) Eigenbrodt, diplomat. Gesch, der Dynasten von Falkenstein, Herren von und zu Münzenberg, im Arch, für 
Hess. Gesch. Bd. I. S. 14. 
2) Ueber das Wappen der Herren von Münzenberg vgl. Usener, das Wappen der Dynasten von Münzen- 
berg im Arch. f. Hess. Gesch. Bd. III. Heft 3; Günther, das Wappen der Dynasten von Minzenberg u. Falkenstein 
ebds. Bd, V. IX. u. ders. Bilder aus der Hessischen Vorzeit S. 28. 
  
 
	        
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