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Fig. 10. Ansicht von Butzbach nach Mertan.
Viertel, an die Söhne des Grafen Kuno von Solms-Lich.‘) Das dem Königsteinischen
Stamme noch verbleibende letzte Viertel von Butzbach gelangte nach dem Aus-
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sterben dieses Hauses 1595 durch Kauf an Hessen - Marburg.°) In eben diesem
Jahre quittirte Kurfürst Wo
Hessen für den 4. Theil von Butzbach bezahlten Kaufgelder, nachdem nach er-
foletem Aussterben der Eppenstein - Königsteiner Kurfürst Wolfgang von Mainz 1590
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in den Besitz des jenem Hause zugehörigen Viertels von Butzbach durch einen
Ifgang zu Mainz über die vom Landgrafen Ludwig zu
Vertrag mit dem Grafen Stolberg-Königstein gekommen war.?2) Nachdem die beiden
hessischen Viertel der Stadt Butzbach an die Darmstädtische Linie übergegangen
auch das Solms-Braunfelsische Viertel im Jahre 1623 resp.
waren, erwarb Ludwig V.
#4) zu vorübergehendem Besitze bis zum Ende des
1627 durch kaiserliche Schenkung
3ojährigen Krieges, worauf es 1741 durch Kauf in den ständigen Besitz Hessens
überging. Das letzte, im Besitze von Solms-Lich befindliche Viertel der Stadt kam
ahre 1629 durch Kauf an Hessen-Darmstadt.
1atte Butzbach schon 1320°), und 1419 verordnete
rmeister, Rath und Einwohner der Stadt nicht an
im J
Einen eigenen Centgrafen |
Kaiser Friedrich III., dass Bürge
westfälische oder andere fremde Gerichte geladen werden, sondern dass gedachte
Bürgermeister und Rath als Beklagte vor dem Bürgermeister und Rathe der Stadt
Frankfurt, die übrigen Einwohner zu Butzbach aber nur vor dem dortigen Stadt-
gerichte zu Rechte stehen sollen. ©)
2) Scriba, Regesten. Nr. 3004. 3) Ebds. Nr. 2971 u. 2994.
ı) Ebds. S. 536.
Rommel, Hess. Gesch. VI. S. 228. 5) Baur, Arnsb. Urk. Nr. 513.
4) Landau a. a. O.S. 9 u. v.
6) Archiv, Bd. I. S. 427.