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BUTZBACH
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ANTIKES
Dicht vor der Stadt liegt an der Chaussee nach Griedel ein von Mauern
umschlossenes Sammelbecken für Wasser aus neuerer Zeit. Hier sind in die
Mauer der einen Schmalseite zwei alterthümliche, stark verwitterte Bildhauerwerke
aus Lungstein eingelassen, ein Reiter der früher am Weiseler, und ein Widderkopf
(der sog. Butz) der früher am Griedeler Thor eingemauert gewesen sein soll. Es
ist schwer zu entscheiden, ob sie römische oder mittelalterliche Arbeiten sind.
Westlich von der Stadt zieht der Pfahlgraben sich hin; zwischen beiden liegt
ein römisches Kastell mit eigenthümlichen Thurmanlagen in der Umfassungsmauer. !)
Funde verschiedener Art, welche bereits Professor Dieffenbach in den vierziger
Jahren gemacht hatte, bewiesen schon damals das Vorhandensein einer Römerstätte
auf dem »Hunneburg« genannten Acker. Auf der Höhe des beträchtlich an-
steigenden Terrains stand in der Nähe des Limes noch ein kleines römisches
Kastell; einen wohl mittelalterlichen Thurm, die Warte, sehen wir noch in der
Ansicht Merians. Da die Ergebnisse der Limesforschung uns weitere Aufschlüsse
über die römischen Reste der Butzbacher Gegend bringen werden, so dürfen wir
hier wohl mit dem Hinweis auf die bevorstehende Veröffentlichung diesen Gegen-
stand verlassen.
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VII. DORHEIM
FARRDORF bei Friedberg, findet sich als Doraheimere marca in den
Lorscher Traditionen mit einer Schenkung des 8. Jahrhunderts erwähnt. 2)
Es bildete mit den Dörfern Schwalheim und Rödgen ein eigenes Ge-
richt, dessen Hauptort es war.?) Seine Besitzer waren aus dem
Geschlechte der Waisen von Fauerbach; sie trugen die Kirche zu Dorheim zu Ful-
dischem *), die Burg mit ihren Vorhöfen zu Reichs-?) und das Gericht zu Münzen-
bergischem Lehen. Nach dem Erlöschen jenes Geschlechtes ging das erstere Lehen
auf die Rau von Holzhausen, das zweite auf die Freiherrn von Strahlendorf über,
welche jedoch jenen 1630 die Burg zu Afterlehen gaben, die nach Verzichtleistung
der Strahlendorfer auf ihre Rechte 1664 den Rau zu Reichslehen übergeben wurde. ®)
Das Gericht war durch Erbschaft in den Besitz der Herren von Eppenstein und
von diesen auf die Grafen von Stolberg gekommen, die es beim Aussterben der
ı) Vgl. die Beschreibung dieses Kastells im »Limesblatt« 1893. No. 4. S. 106; der bekannte Alterthums-
forscher Kofler untersuchte das Kastell im Auftrage der Reichslimeskommission.
2) Trad. Lauresh. Nr. 3747. 3) Landaua.a.O.S. 53. Baur, Arnsb. U. B, Nr, 864 etc. 4) Ebds. u. Fuld.
Lehns-Urbarium Bd. III. im Arch. zu Fulda. 5) Landau ebds. u. Chmel, Regesta R. Rupert. Nr. 921, 926
u-2435. 6) Ebds. u. Lünig, R. A. Spec. Cont. III. T. XIII. p. 94.