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FRIEDBERG 69
Beinhaus, der Karner; sie wurde 1834 abgebrochen. Die Äatharinenkapelle stand
vor der Burg neben der sog. Freiheit; dass sie auf Anforderung der Burg abgerissen
werden musste, haben wir schon gehört. Die Leonhardskirche vor dem Mainzer
Thore war 1343 erbaut worden; schon 1546 wurde der Friedhof von der Stadt-
kirche dorthin verlegt; er blieb bis 1841 in Benutzung. Von der ehemaligen, 1789
abgebrochenen Darbarakirche vor dem Fauerbacher Thore steht noch ein spitz-
bogiges, profilirtes Pförtchen. Ausserdem hatten noch das Hospital und das Siechen-
haus je eine Kirche oder Kapelle.
Auch die Klöster waren selbstverständlich nicht ohne Kirchen. Als in Friedberg
ansässig werden erwähnt die Augustiner, aus deren Kloster die Augustinerschule,
die heutige Realschule, hervorgegangen ist, und die Franciskaner oder Barfüsser.
Von den beiden Beghinen-Klausen soll eine südlich von der Stadtkirche
gestanden haben. Das Kloster Arnsburg hatte Besitzungen in der Stadt; die heu-
tige sog. Klosterkaserne wurde 1737 vom Kloster Arnsburg für seine Angehörigen
erbaut. Auch der Deutschorden hatte ein Haus in der Stadt Friedberg, ebenso
das Domkapitel in Mainz.')
Die Burg hatte schon im 13. Jahrhundert eine eigene Kapelle. Sie war dem
hl. Georg geweiht und erhielt im 14. Jahrhundert einen neuen Chor und Glocken-
thurm. Die heute in der Burg stehende Kirche wurde im Anfange dieses Jahr-
hunderts erbaut und 1808 eingeweiht.
Für die Einführung der Reformation in Friedberg ist ein bestimmtes Jahr
nicht anzugeben. Vielleicht fand Luther, als er auf seiner Rückreise von Worms 1521
in Friedberg anwesend war, schon Anhänger seiner Lehre vor; eine unverbürgte Chronik-
nachricht berichtet, dass »im Jahr Christi 1524 die Religion und Ceremonien allhier zu
Friedberg geändert worden.« Als gesetzliches Einführungsjahr ist jedoch erst das
Jahr 1552 zu bezeichnen.?) Noch im Jahre 1541 erhielt die Burg das Münzrecht
von Kaiser Karl V. nach dem hierüber ausgefertigten Privileg hauptsächlich deswegen,
weil die Burgmannen bisher »dem wahren christlichen Glauben angehangen, die Burg
dabei erhalten und die neuen verführerischen Lehren und Sekten verhütet haben.«®)
Das Gericht der Stadt Friedberg setzte sich zusammen aus dem Burggrafen
oder dessen Vertreter, dem Schultheisen als dem königlichen Beamten, als Vorsit-
zenden und aus Burgmannen und Bürgern oder Schöffen. Später kamen noch die
Consules, der Rath, hinzu, welche die Vertreter des sich entwickelnden Handwer-
kerthums waren. Wesshalb die Stadt Friedberg das Joch der Burg nicht abzuschütteln
vermochte, leuchtet schon aus der Zusammensetzung dieses Gerichtshofes ein.
Es haben sich mehrere ältere Ansichten der Stadt und Burg Friedberg
erhalten. Die Merian’sche (Fig. 39) scheint von Verzeichnungen nicht frei zu sein;
besser und leichter orientiren wir uns auf der Gesammtansicht von »des Heiligen
Reiches Statt Frydbergk und der Burgk Frydbergk« vom Jahre 1565, die, in recht
grossem Massstabe in Wasserfarben ausgeführt, im Grossherzoglichen Schlosse zu
Friedberg hängt. Taf. VI. Fig. ı ist ein Lichtdruck nach diesem Originale, das
uns Stadt und Burg von Osten aus gesehen zeigt. Ihre Hauptgebäude fallen sofort
ı) Vgl. die Zusammenstellung bei Dieffenbach a. a. O, S. 66 etc.
2) Dieffenbach a. a. O. S. 194. 3) Ebds. S. 1095.
Gerichtliches
Ältere Ansichten
von Stadt u. Burg