94 Kloster Arnsburg. Die Kirche. Grabsteine. .
GRABSTEINE
InderKirche Die Grabsteine im nördlichen Seitenschiff stammen meist aus dem Abraum
des Kreuzhofes. Sie lagen ursprünglich im Fußboden des Kreuzganges.
1.!) Grabplatte des Konrad Milchling v. Nordeck und seiner Ge-
mahlin Elisabeth. (Abb. 76.) Höhe 2,00 m, Breite 0,77” m. Rand durch
eingeritzte Linie vom Mittelfeld getrennt. Oben dicht am Rand das Wappen:
Schild mit „Waldkleeblatt‘, eingeritzt. Umschrift:
HIC SVNT / SEPULTI CUNRADVS MILCHE:
TNIiESVNT LINGN / DE NORDECHE / ET ELYZABETH
VXOR EIUS
2. Grabplatte. Höhe 1,76 m, Breite 0,85 m. Rand
an der Innenkante mit Rundstab abgesetzt, sodaß
das Mittelfeld vertieft ist. Im oberen Drittel ge-
stürzter Schild: Drei Früchte — Mohnköpfe ? — im
Dreipaß stehend an gefedertem Stiel. Das Wappen
ist noch nicht gedeutet. Keine Inschrift.
3. Grabplatte v. Linden. Höhe 1,83 m, Breite
0,73 m. Ohne Rand und ohne Inschrift. Schild in
der oberen Hälfte des Steines: unter Schildhaupt in
sechs Reihen zu je sechs Plätzen geschacht?). Keine
Inschrift.
4. Grabplatte eines Herren v. Hanau?°). Höhe
2,49 m, Breite 0,99 m. In zwei vertieften Feldern,
deren oberer und unterer Rand mit dreiteiligem
Kleeblattfries abschließt, zwei an Nägeln aufgehängt
dargestellte Schilde mit den Schildfüßen einander
zugekehrt: oben gekrönter Leopard mit geteiltem
Schweife®), unten fünfmal gesparrt. Keine Inschrift.
5. Grabplatte Elisabeth v. Hanau, geb. v. Rien-
eck. Dieselbe Größe und Form wie Nr. 4, auch die
Abb. 76. Grabstein desKon- Schilde in gleicher Anordnung, doch ohne Hänge-
nn bänder: oben fünfmal gesparrt (Hanau), unten neun-
1:20. mal geteilt (Rieneck).
6. Grabplatte v. Bellersheim. Höhe 1,83 m,
Breite 0,82 m. Erhabener Rand ohne Umschrift. In der oberen Hälfte
Schild mit Steigbügel und Schindeln.
1) Die Aufzählung beginnt im Westen.
°) Macharius v. Linden siegelt 1276 mit einem Siegel wie dieser Schild. Auch 1264 kommt dieses
Siegel’schon vor. Die Familie stammt ebenso wie die, welche drei Lindenblätter im Dreipaß führt
— s. Gedenkstein in der Allerheiligenkapelle —, aus einem der drei Linden bei Gießen. (Würth.)
®) Von Zimmermann (Hanau, Stadt und Land, 1903 und 1917) wird der Schild Ulrich I. v.
Hanau zugeschrieben. (Würth.)
4) Bei der Annahme, daß der Stein Ulrich I. angehöre, kann der Leopard weder auf seine Frau
noch auf seine Mutter bezogen werden. Man müßte ihn dann als Schild von Alt-Hanau ansehen,
gegenüber dem Neu-Hanauer Sparrenschild. (Würth.)
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