Full text: Kloster Arnsburg mit Altenburg ([C, 3], Band 2)

  
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römischen Ursprung Arnsburgs nachzuweisen sucht, während der zweite die 
Klostergeschichte unter den einzelnen Äbten darstellt. Die Texte der bei 
den Jubiläumsfestlichkeiten veranstalteten Festaufführungen machen den 
Beschluß. 
Beide Schriften sind für die Geschichtschreibung wertvoll, besonders 
für die Zeit, über die die Verfasser aus eigener Anschauung oder nach Mit- 
teilungen von Augenzeugen berichten können. Beide schöpfen auch aus 
Quellen, die uns heute teilweise verloren sind, so namentlich Petrelli, der 
mehrfach alte Arnsburger Aufzeichnungen (,fasti nostri‘‘) erwähnt. Wahr- 
scheinlich haben sie die unten zu nennenden Liber actorum Arnsburgensis 
und Liber computationum Eberbacensis benutzt; mit Sicherheit darf dies 
vom Verfasser der Origo behauptet werden, dessen Erzählung‘ vom Brande 
des Dormitoriums der Konversen (1457) mit der entsprechenden Stelle des 
Eberbacher Codex nahezu wörtlich übereinstimmt. Auch die mitgeteilten 
Wundergeschichten dürfen als historische Quellen dienen, wenn es gelingt, den 
Kern des Hergangs aus allem Wunderhaften herauszuschälen, oder wenn sie 
uns Gebäude, Altäre, Gegenstände der Verehrung usw. nennen, die vorhanden 
gewesen sein müssen, weil sich um sie die Legende hat bilden können. 
Das urkundliche Material ist gesammelt in den beiden umfangreichen 
Prozeßschriften des Abtes Robert Kolb I, Aquila certans pro immunitate et 
exemtione monasterii Arnsburg (1687) und Laurea Aquilae certantis etc. 
(1694), der solmsischen Gegenschrift Allerunterthänigste Supplicain Sachen 
Kloster Arnsburg contra Solms (1715) und endlich in dem von Ludwig Baur 
herausgegebenen Urkundenbuch des Klosters Arnsburg, Darmstadt 1846 ff. 
Leider ist die Benutzbarkeit dieser Werke, auch die des Baur’schen Urkunden- 
buchs, stark eingeschränkt durch Ungenauigkeiten und Unvollständigkeiten 
in der Wiedergabe der Urkunden, sowie durch den Mangel von Registern, 
die der heutigen Anforderungen auch nur einigermaßen genügen. Ergänzt 
werden diese Sammlungen durch Urkunden, die sich in älteren und neueren 
Diplomatarien Hessens und benachbarter Gebiete finden. 
Von handschriftlichen Quellen wurden benutzt das vorhin erwähnte Eber- 
bacher Visitationsbuch, der Liber computationum des Abtes Martinus 
Ryitlinck von Eberbach (1499—1506), das im Staatsarchiv in Wiesbaden 
aufbewahrt wird. Es ist ein in Leder gebundener Quartband und umfaßt 
die Jahre 1498—1506, gibt aber auch chronikalische Nachrichten aus früherer 
Zeit, allerdings ausschließlich solche, die dem visitierten Kloster widerfahrene 
Schäden und Unbilden melden. Als amtlichem Protokollbuch ist ihm un- 
bedingte Zuverlässigkeit zuzusprechen. 
Gleiches gilt von dem Liber actorum Arnsburgensis im fürstlichen Archiv 
in Lich. Dieser Codex, ebenfalls ein starker, auf Papier geschriebener Quart- 
band, in Holzdeckel mit Messingnägeln und Lederrücken gebunden, ‚ist ein 
in Klöstern übliches Buch zur Aufzeichnung wichtiger Urkunden, Rechte 
und Vorgänge, besonders wirtschaftlicher Art. Er enthält außer mehreren 
  
  
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