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römischen Ursprung Arnsburgs nachzuweisen sucht, während der zweite die
Klostergeschichte unter den einzelnen Äbten darstellt. Die Texte der bei
den Jubiläumsfestlichkeiten veranstalteten Festaufführungen machen den
Beschluß.
Beide Schriften sind für die Geschichtschreibung wertvoll, besonders
für die Zeit, über die die Verfasser aus eigener Anschauung oder nach Mit-
teilungen von Augenzeugen berichten können. Beide schöpfen auch aus
Quellen, die uns heute teilweise verloren sind, so namentlich Petrelli, der
mehrfach alte Arnsburger Aufzeichnungen (,fasti nostri‘‘) erwähnt. Wahr-
scheinlich haben sie die unten zu nennenden Liber actorum Arnsburgensis
und Liber computationum Eberbacensis benutzt; mit Sicherheit darf dies
vom Verfasser der Origo behauptet werden, dessen Erzählung‘ vom Brande
des Dormitoriums der Konversen (1457) mit der entsprechenden Stelle des
Eberbacher Codex nahezu wörtlich übereinstimmt. Auch die mitgeteilten
Wundergeschichten dürfen als historische Quellen dienen, wenn es gelingt, den
Kern des Hergangs aus allem Wunderhaften herauszuschälen, oder wenn sie
uns Gebäude, Altäre, Gegenstände der Verehrung usw. nennen, die vorhanden
gewesen sein müssen, weil sich um sie die Legende hat bilden können.
Das urkundliche Material ist gesammelt in den beiden umfangreichen
Prozeßschriften des Abtes Robert Kolb I, Aquila certans pro immunitate et
exemtione monasterii Arnsburg (1687) und Laurea Aquilae certantis etc.
(1694), der solmsischen Gegenschrift Allerunterthänigste Supplicain Sachen
Kloster Arnsburg contra Solms (1715) und endlich in dem von Ludwig Baur
herausgegebenen Urkundenbuch des Klosters Arnsburg, Darmstadt 1846 ff.
Leider ist die Benutzbarkeit dieser Werke, auch die des Baur’schen Urkunden-
buchs, stark eingeschränkt durch Ungenauigkeiten und Unvollständigkeiten
in der Wiedergabe der Urkunden, sowie durch den Mangel von Registern,
die der heutigen Anforderungen auch nur einigermaßen genügen. Ergänzt
werden diese Sammlungen durch Urkunden, die sich in älteren und neueren
Diplomatarien Hessens und benachbarter Gebiete finden.
Von handschriftlichen Quellen wurden benutzt das vorhin erwähnte Eber-
bacher Visitationsbuch, der Liber computationum des Abtes Martinus
Ryitlinck von Eberbach (1499—1506), das im Staatsarchiv in Wiesbaden
aufbewahrt wird. Es ist ein in Leder gebundener Quartband und umfaßt
die Jahre 1498—1506, gibt aber auch chronikalische Nachrichten aus früherer
Zeit, allerdings ausschließlich solche, die dem visitierten Kloster widerfahrene
Schäden und Unbilden melden. Als amtlichem Protokollbuch ist ihm un-
bedingte Zuverlässigkeit zuzusprechen.
Gleiches gilt von dem Liber actorum Arnsburgensis im fürstlichen Archiv
in Lich. Dieser Codex, ebenfalls ein starker, auf Papier geschriebener Quart-
band, in Holzdeckel mit Messingnägeln und Lederrücken gebunden, ‚ist ein
in Klöstern übliches Buch zur Aufzeichnung wichtiger Urkunden, Rechte
und Vorgänge, besonders wirtschaftlicher Art. Er enthält außer mehreren
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