88 Grüningen
Trümmer eines Steinturmes und die durch Schnitte bestimmten Reste von zwei
Holztürmen (einer mit Doppelgraben); sie sperrten die Straße Garbenteich—Grü-
ningen; dieselbe Anlage findet sich 1 km östlich bei Punkt 236,3, nur daß hier die
Zahl der Holzturmgräben, die sich zum Teil überschneiden, viel größer ist. An
beiden Stellen sind auch die dazu gehörenden Brunnen und Straßenreste, sowie
der durch Untersuchung festgestellte Palissadengraben sichtbar. Die in regel-
mäßigen Abständen im freien Feld liegenden Turmstationen und Grenzgebäude
(z. B. das Hainhaus) sind von Acker bedeckt. Die Forschungen nach einem Kastell
in Grüningen, das hier aus lokalen und militärischen Gründen angenommen
werden muß, haben bis jetzt zu keinem Erfolg geführt; es fehlen auch alle Spuren
(römische Scherben, Mauerwerk u.s.w.), die einen Anhaltspunkt geben könnten.
Vielleicht hat die Vermutung am meisten für sich, daß eine kleine römische Militär-
anlage unter der Kirche zu suchen ist. Jedenfalls bezeichnet die Karte der Reichs-
Limes-Kommission den Ort Grüningen als fraglich für ein Kastell. H
799 und 1210 Gruningen, 1247 Gruninge, 1261 Gruningin, 1333 Groningen,
1344 Grunengen, 1351 Grüningen, 1359 Grünyngen, 1526 Grueningen. Der Name
wird von Weigand!) von ahd Gruoningen = zu den Abkömmlingen des Gruono
(Grün) erklärt. Er erscheint zum erstenmal im 8. Jahrhundert in den Lorscher
und Fuldaer Schenkungsurkunden. Grüningen gehört daher zu den ältesten Orten
der Wetterau. Seine Lage dicht hinter dem nördlichsten Winkel des Pfahlgrabens
weist es in das ehemals römische Gebiet.
Grüningen gehörte zum Gau Wettereiba, in dem es mit den Orten Holzheim,
Dorfgüll, Bergheim, Berinkheim und Arnsburg sowie dem Gelände des Klosters
Altenburg ein eigenes Gericht bildete?). Das „commune placitum, quod vulgariter
dicitur sprak‘ wird schon 1210 erwähnt?), und seit 1247 erscheinen in den Urkunden
zahlreiche Schöffen, die „nach des gerichtes rechte und gewonheyt zu Gruningen‘“*)
urteilen und urkunden. Ein Centgraf Orto wird 1265—1278 genannt’). Endlich
erhielt Grüningen mit anderen Falkensteinischen Orten i.J. 1397 durch König
Wenzel ein Hochgericht®). Zugleich war Grüningen der Hauptort einer Mark,
die heute noch besteht. Im 18. Jahrhundert gehörten die Markwaldungen teils
den Bürgern von Grüningen, teils verschiedenen Einwohnern von Dorfgüll. Ebenso
waren beteiligt Arnsburg mit einigen Höfen in Holzheim, Dorfgüll und Eberstadt
und die Pfarreien der beiden zuletzt genannten Orte”).
Als Besitzer des Ortes Grüningen lernen wir zuerst die Herren von Münzenberg
kennen, deren Ahnherr Eberhard v. Hagen gegen Ende des 11. Jahrhunderts die
Erbtochter Kunos v. Arnsburg geheiratet und vermutlich hierdurch den Ort und
<
das ganze umliegende Gebiet an sich gebracht hatte. Nach dem Aussterben des
1!) Archiv VII, 261.
°) Landau, Wettereiba 68. — Daß auch Erthusun dazu gehört habe, wie L. meint, ist nicht erwiesen.
In dem Verhältnis zu Holzheim und Arnsburg traten später Veränderungen ein.
®) AUB 4.
*) 1359. Wyß II, 988.
5) Reimer I, 399 u. 571.
°) Baur, hess. Urk. I, 1260.
’) v. Zangen, über Märkerrecht S. 75ff.