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g. Feld herauswächst, ist das Bild aus jenem Siegel. Das Wappen befand sich auch
auf der Marktfahne von 1713, die noch 1902, wenn auch in verwahrlostem Zustand,
vorhanden wart).
Befestigungen besaß schon das Dorf. In weitem Bogen umgaben Land-
wehren und Heggräben die Gemarkung?). Die Stadt erhielt dazu Mauern, Wall
und Graben, die sich noch im Siebenjährigen Krieg in gutem Zustand befanden?).
Ihr Zug ist aus dem Ortsplan gut ersichtlich. Von der Hauptstraße konnten die
Verteidiger leicht an alle gefährdeten Stellen gelangen. Einen wesentlichen Teil
der Stadtbefestigung bildete die innerhalb der Stadtmauer gelegene Burg, eine
typische Wasserburg. Sie wird in der Urkunde Werners v. Eppenstein v. J. 1459
(s. 0.) zum ersten Male genannt. Nach dem Wortlaut der Urkunde hat Werner
die Hälfte der Burg geerbt, also doch wohl aus dem Nachlaß seines 1437 gestorbenen
Vaters Gottfried VIII. Da sie in dem Teilungsvertrag über die Falkensteinische
Erbschaft v. J. 1419 nicht erwähnt wird, dürfen wir als Erbauer Gottfried VIII.,
und als Erbauungszeit die Jahre 1419—1437 annehmen. Über den Zeitpunkt ihrer
Zerstörung sind wir gleichfalls im Ungewissen, möglicherweise ist sie bei dem
großen Brand 1634 (s. u.) mitverbrannt, obgleich sie in den citierten Akten nicht
besonders genannt wird. Die Lage der Burg innerhalb der Stadtmauer deutet
darauf hin, daß die Stadtmauer jünger ist oder gleichzeitig mit der Burg errichtet
wurde. Danach hätte Gottfried VIII. für Grüningen auch die Stadtrechte erworben,
und auch dieser Akt könnte auf die Jahre 1419—1437 bestimmt werden, die somit
einen für die Stadt höchst bedeutsamen Zeitraum einschlössen.
Zu den Befestigungsanlagen gehört auch die sog. Grüninger Warte. v. Rit-
gen berichtet die Sage, daß sie eine Windmühle gewesen sei, errichtet auf den Resten
eines römischen Turmes®). Sicher ist, daß sie unter dem Namen ‚Warte‘ bereits
1476 urkundlich genannt wird’). (Weiteres s. u.)
Begütert waren in Grüningen und den Gemarkungen Bergheim und Birnk-
heim (s. u.) vor allem die verschiedenen Landesherren, die ihre Besitzungen an
Vasallen zu Lehen gaben. Die Herren von Eppenstein besaßen schon im 13. Jahr-
hundert Ländereien und Zinse, die sie verliehen®). Größere und kleinere Schen-
kungen an Land oder Gülten und Renten erhielten die Klöster Lorsch (8. und
9. Jahrh.), Fulda (8.—10. Jahrh.), Haina (13. Jahrh.) und vor allem Arnsburg, das
auch einen großen Teil der Zehnten an sich gebracht hatte. Außerdem finden wir
die Deutschordenskommende Schiffenberg mit einzelnen Güterstücken.
Die äußeren Schicksale des Städtchens sind recht wechselvoll und schwer
gewesen. Einmal ist es ganz zerstört worden. Im Jahre 1634 wurde es von ein paar
Reitern angezündet und brannte bis auf vier Wohnhäuser nieder. Noch nach
zwanzig Jahren war die Kirche nicht wieder aufgebaut, so daß Graf Wilhelm
!) Quartalblätter d. Hist. Ver. 1902 S. 351f.
:2) Einen Heggraben (hegrabin) nennt eine Urkunde von 1359. Wyß II, 988.
3) Mohr, Kriegsgeschichtliche Wanderungen S. 34.
*#) Handschriftlich.
5) Archiv XI, 420.
6), P. Wagner, Die Eppsteinischen Lehensverzeichnisse .. . 1927. S. 161. 163. 164.