Full text: Südlicher Teil ohne Arnsburg ([C, 3], Band 3)

   
    
   
   
   
   
   
  
   
   
  
     
    
  
    
   
    
  
  
  
  
    
   
  
  
  
   
   
     
Reinhard- 
stein 
Stein- 
kreuz 
    
Lich. Münster 
Im Hardtwald unweit des Kolnhäuser 
Hofes steht eine Steinplatte, 0,90 m hoch, 
0,60 m breit. Nur die Vorderfläche glatt. 
  
  
7 38 
  
  
Gedenkstein für einen Grafen Reinhard 
zu Solms-Lich, der hier 1596 beim Reiten 
  
  
einen Unfall erlitt, an dessen Folgen er 
verstarb. Der Stein von 1771. Inschrift: 
  
PRO NOTATIONE 
JUSSUS SUM SIGNARE LO 
COSUBELAGELIDA PRALCL OS) -— 
REINHARDI COMITIS PE 
CTORA FREGIT EQUUS 
ANNO DNI 1596 
1,20 
mn 
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aan. 
AI; 
anf 
RENOVA 1071 
Abb. 235. 
Steinkreuz ander 
Straßenach Kolnhausen. 
Steinkreuz neben der Straße Lich 
— Kolnhäuserhof, 45 cm hoch, ohne 
Profilierung. Auf dem Querbalken die Jahreszahl 1758. Rückseite glatt. Abb. 235. 
MÜNSTER 
Pfarrdorf nö. Lich, sw. Laubach. 
Die Gemarkung besitzt keine Anlagen aus vorgeschichtlicher Zeit. Die alte 
Fernstraße nach Hessenbrücker Hammer — Grünberg bildet die östliche Ge- 
markungsgrenze von Münster. H. 
Der Name kommt nicht früher als im zweiten Viertel des 12. Jahrhunderts 
vor, in dem Verzeichnis der Erwerbungen des 1137 gestorbenen Erzbischofs 
Adalbert I. von Mainz, dem ein domnus genannter Hugo u.a. im Dorf ein Gut 
mit Dienstmannen und Gesinde geschenkt hat, in der Form ‚„Munstere‘), sodann 
erst wieder 1239 als „Monstere‘“?). Er geht wie die gleichlautenden Ortsnamen 
auf lat. monasterium zurück und deutet auf eine ehemalige klösterliche Nieder- 
lassung, die aber nicht nachweisbar ist. Vielleicht ist die Vermutung erlaubt, 
daß hier ursprünglich eine Einsiedlerzelle mit einem Wallfahrtskirchlein gestanden 
hat. Die heutige alte Kirche zeigt neben dem Portal in der Außenmauer einen 
Schlitz, der zum Einwurf von Opfergaben bestimmt war, wodurch diese Annahme 
bestätigt würde. 
Von der Geschichte des Ortes ist nicht viel bekannt. Als er zum zweiten Male 
1239 genannt wird, finden wir ihn im Besitz Ulrichs von Münzenberg, der einer 
teihe von Rittern Einkünfte und Rechte als Entgelt für die ihm gegen seinen Sohn 
Cuno geleistete Hilfe abtrat. Darunter befand sich das judicium in villa Monstere, 
!) Mainzer UB I (1932) Nr. 616. 
2) Archiv I, 285 Nr. 2.
	        
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