Reinhard-
stein
Stein-
kreuz
Lich. Münster
Im Hardtwald unweit des Kolnhäuser
Hofes steht eine Steinplatte, 0,90 m hoch,
0,60 m breit. Nur die Vorderfläche glatt.
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Gedenkstein für einen Grafen Reinhard
zu Solms-Lich, der hier 1596 beim Reiten
einen Unfall erlitt, an dessen Folgen er
verstarb. Der Stein von 1771. Inschrift:
PRO NOTATIONE
JUSSUS SUM SIGNARE LO
COSUBELAGELIDA PRALCL OS) -—
REINHARDI COMITIS PE
CTORA FREGIT EQUUS
ANNO DNI 1596
1,20
mn
- u
aan.
AI;
anf
RENOVA 1071
Abb. 235.
Steinkreuz ander
Straßenach Kolnhausen.
Steinkreuz neben der Straße Lich
— Kolnhäuserhof, 45 cm hoch, ohne
Profilierung. Auf dem Querbalken die Jahreszahl 1758. Rückseite glatt. Abb. 235.
MÜNSTER
Pfarrdorf nö. Lich, sw. Laubach.
Die Gemarkung besitzt keine Anlagen aus vorgeschichtlicher Zeit. Die alte
Fernstraße nach Hessenbrücker Hammer — Grünberg bildet die östliche Ge-
markungsgrenze von Münster. H.
Der Name kommt nicht früher als im zweiten Viertel des 12. Jahrhunderts
vor, in dem Verzeichnis der Erwerbungen des 1137 gestorbenen Erzbischofs
Adalbert I. von Mainz, dem ein domnus genannter Hugo u.a. im Dorf ein Gut
mit Dienstmannen und Gesinde geschenkt hat, in der Form ‚„Munstere‘), sodann
erst wieder 1239 als „Monstere‘“?). Er geht wie die gleichlautenden Ortsnamen
auf lat. monasterium zurück und deutet auf eine ehemalige klösterliche Nieder-
lassung, die aber nicht nachweisbar ist. Vielleicht ist die Vermutung erlaubt,
daß hier ursprünglich eine Einsiedlerzelle mit einem Wallfahrtskirchlein gestanden
hat. Die heutige alte Kirche zeigt neben dem Portal in der Außenmauer einen
Schlitz, der zum Einwurf von Opfergaben bestimmt war, wodurch diese Annahme
bestätigt würde.
Von der Geschichte des Ortes ist nicht viel bekannt. Als er zum zweiten Male
1239 genannt wird, finden wir ihn im Besitz Ulrichs von Münzenberg, der einer
teihe von Rittern Einkünfte und Rechte als Entgelt für die ihm gegen seinen Sohn
Cuno geleistete Hilfe abtrat. Darunter befand sich das judicium in villa Monstere,
!) Mainzer UB I (1932) Nr. 616.
2) Archiv I, 285 Nr. 2.