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das Gunthram und Craft von Schweinsberg erhielten. Münster gehörte also damals
schon der Münzenbergischen Herrschaft, auf die es wohl von den Hagen-Arns-
burgern gekommen ist, denn mit seinem Gericht wird später öfter die Burg Warns-
berg zusammen genannt. Die von Eigenbrodt aufgeworfene Frage, ob Dorf und
Gericht nicht erst nach Anfall der Münzenbergischen Erbschaft an die Falken-
steiner von diesen von unbekannten Besitzern erworben worden sei, muß also
nach der von ihm selbst (a. a. 0.) veröffentlichten Urkunde verneint werden.
Unter Falkensteinischer Herrschaft besaßen zeitweise zwei Linien dieses Hauses
Ort und Gericht je zur Hälfte; 1357 verkauften Johann und Philipp VII. ihren
Anteil an Philipp VI.!), der nun das ganze Gericht in seiner Hand vereinigte.
In der großen Fehde, die dieser Philipp einige Jahre später mit dem Reich, richtiger
mit Hanau und seinen Falkensteiner Vettern führte?), wurden ihm Dorf und Ge-
richt mit der Burg Warnsberg entrissen und mußten laut Friedensvertrag von 1366
bei Werner von Bellersheim mit 1000 schweren kleinen Gulden Mainzisch ausgelöst
werden. Nach dem Tode Erzbischof Werners von Falkenstein (4. Oktober 1418)
blieb das Gericht zunächst in gemeinsamer Verwaltung der an der Erbschaft
beteiligten Häuser außer Eppenstein, fielen aber bei der Teilung vom 28. Mai 1420
mit dem sog. Licher Drittel, zu dem sie gehörten, an die Brüder Bernhard und
Johann von Solms. Bei der Auseinandersetzung, die über die neuangefallenen
Besitzungen in der Wetterau am 22. Juni 1423 zwischen den beiden stattfand,
erhielt Johann die Dörfer Münster, Ettingshausen und Oberbessingen?). Von da
an blieb Münster bei der Johanneslinie.
Zu dem Gericht gehörten außer Münster die Orte Ober- und Niederbessingen,
Ettingshausen, Röthges, Mühlsachsen, Meilbach, Entersburn und die Burg Warns-
berg. Bei der Teilung von 1423 wurden Röthges und Niederbessingen abgetrennt
und fielen an Solms-Braunfels. Obgleich das Gericht meist als „Bessinger Gericht
bezeichnet wurde, war doch Münster der Hauptort, in ihm saß 1323 der officiatus,
der Amtmann®). Auch dieses Verhältnis weist darauf hin, daß hier schon in alter
Zeit ein Mittelpunkt für die Bevölkerung der Umgegend gewesen ist.
Die Kirche lernen wir erst durch ihre Inkorporation in das 1316 gegründete
Marienstift in Lich kennen. Sie gehört zu den ersten Kirchen, die dem Stift am
31. Juli dieses Jahres einverleibt werden?). Das Marienstift behielt auch nach der
Reformation das Recht der Besetzung der Pfarrstelle, zu der Solms-Lich zu
präsentieren hatte, und verlor es erst 1833, die Präsentation aber blieb bei dem
Fürsten von Lich. Der erste evangelische Pfarrer war Gerlach Licinius, um 1560
bis 1580 im Amt®).
Über die Befestigung berichtet August Röschen?): umschlossen war das
Dorf von einem Graben, der auf der Nord- und Ostseite noch 1892 in einer Länge
ı) Eigenbrodt, Arch. I, 28.
®) Ebel, Reichskrieg gegen Ph. VI. MOHGV 22, 1291f.
») Uhlhorn, Gesch. d. Grafen v. Solms im MA. S. 369.
4) Landau, Wettereiba 63f., wo alles Nähere über das Gericht zu vergleichen ist.
5, Ebel, Zur Gesch. d. Marienstifts in L. Beiträge z. Hess. Kirchengesch. III, 7 und 24, Beil. 1.
6) Diehl, Hassia sacra IV, 186.
?) Quartalblätter N. F. I, 190.