Obbornhofen 331
Obbornhofen ist der älteste Ort des Kreises, nächst Altenstadt auch der
älteste der Provinz. Die erste Nachricht, die uns nebst vielen anderen aus dem
8. Jahrhundert der Lorscher Traditionscodex überliefert, reicht in das letzte
Regierungsjahr Pipins des Kleinen zurück). Dann aber, seitdem die Lorscher
Urkunden schweigen, taucht das Dörfchen wieder in das Dunkel hinab, um erst
im 12. Jahrhundert wieder zum Vorschein zu kommen. Es sind die Schiffenberger
und danach die Arnsburger Mönche, die uns einiges von ihm berichten.
Obbornhofen gehört in die altmünzenbergischen Lande, macht deren Erb-
gänge mit und findet sich schließlich als Solms-Braunfelsischer Ort, der bei den
Teilungen im Anfang des 15. Jahrhunderts dem Grafen Bernhard II. zugefallen war?).
Im Jahre 1271 war esin der Teilung zwischen den Brüdern Philipp und Werner
v. Falkenstein dem letzteren zugeteilt und dabei „Gericht“ genannt worden?).
Welche Orte in dieses Gericht gehörten, wissen wir nicht, aber 1343 wird ein
Centgraf (centurio) in Obbornhofen genannt®). Unter Solmsischer Herrschaft ge-
hörte das Dorf in das Amt Wölfersheim.
Die Kirche besaßen die beiden Linien Solms-Braunfels und Solms-Lich ge-
meinschaftlich. Sie übten das Patronat nicht selbst aus, sondern hatten es als
altmünzenbergisches Mannlehen der Herren v. Nordeck dieser Familie gelassen.
In den Jahren 1462, 1467 und 1473 erteilen die Grafen Otto v. Solms-Braunfels
und Kuno v. Solms-Lich entsprechende Belehnungsurkunden>). Die v. Nordeck
präsentierten gelegentlich Angehörige ihrer Familien oder ihnen sonst nahestehende
Personen. So ist der erste bekannte Pfarrer Giselbert v. Nordeck (1333), der die
Pfarrei durch einen Vikar, Johannes Engelonis, versehen ließ®). Der zweite ist
Walther v. Londorf (1342), Kanonikus des Marienstifts in Lich, 1363 Stiftsdechant
in Amoeneburg”). Im kirchlichen Verband unterstand Obbornhofen dem Archi-
diakonat der Wetterau des Stifts St. Mariae ad Gradus in Mainz, speziell dem
Friedberger Ruralkapitel®).
Im Dorfe finden wir, abgesehen von den ehemaligen Besitzungen des Klosters
Lorsch, einige kirchliche Güter. Schiffenberg besitzt einen freien Hof, der vielleicht
der „Mönchhof‘ des Jahres 1343 ist?) und später Komthurhof heißt. Einen Wein-
garlen tauscht von ihm 1293 Werner v. Bellersheim ein!P). Die Hube, die es von
Graf Wilhelm v. Gießen 1239 erhielt, hatte vor ihm Gerlach v. Büdingen zu Lehen
und an Konrad Milchling v. Nordeck weiterverliehen!!). Das Gut der Deutsch-
ordensherren ist jetzt Solms-Laubachisch®?). Der Besitz des Klosters Arnsburg war
!) Scriba O.2. — Dort (0. 3.7.28. 30. 122. 145) auch die übrigen Citate aus Cod. Laur.
?) R. Graf Solms S. 46. — Landau (Wettereiba 18) gibt irrig Solms-Lich an.
®) Archiv VIII, 240 Nr. 14.
*) Wyß II, 730.
5) Steiner, Patrimonialgericht Londorf, S. 149 ff. Nr. 13. 14.
6) Wyß II, 587.
”) AUB 706. — Wyß III, 1026.
°) Würdtwein, Dioec. Mog. III, 11. 86.
°?) Wyß II, 730.
10) Wyß III, 1379.
ı) Wyß III, 1349.
22) Dieirenbach im Archiv. V, 13. S. 134: