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Siegel
Befesti-
gung
Kirche
Chor
332 Obbornhofen |
nur gering, er ging wenig über 2 Mansen hinaus; ob der Strackenhof dazu gehört
hat, ließ sich nicht feststellen. Außer diesem Hof nennt Dieffenbach noch den
Althof und den Junkernhof, deren Namen noch zu seiner Zeit gebräuchlich waren.
Ein anderer, jetzt Laubachischer Hof gehörte früher den Herren v. Bobenhausen,
dann den Freiherren v. Schenk zur Sorge!).
Das Obbornhofer Gerichtssiegel aus dem 18. Jahrhundert zeigt einen Greifen.
Der Ort war mit einem Haingraben umzogen, von dem noch im vorigen Jahr- |
hundert der Haingrabenzins an die Standesherrschaft bezahlt wurde?). E.
Abb. 261. Gerichtssiegel. Dm. 29 mm. |
Gerichtssiegel. Dm. 29 mm.
GERICHTS SIGEL ZV OBERNHOFEN
Im Feld ein schreitender Greif. Stempel, einschließlich Griff aus Eisen, im
Besitz der Gemeinde.
Ein Haingraben umgab den Ort — erwähnt in einem Schreiben von 1580
(Pfarrchronik). Die Namen der Tore: Oberpforte, Unterpforte, Falltor haben sich
bis auf den heutigen Tag erhalten.
Chorturm war beabsichtigt, jedoch nur sein Unterge-
schoß ausgeführt. Aus dieser Zeit das frühgotische Nord-
Fenster. Um 1500 wurde der Chor mit Fachwerkgiebel |
(jetzt beschiefert), mit Satteldach und spitzem Dachreiter
versehen. Aus dieser Zeit das östliche und südliche Chor-
fenster. — Schiff 1741—1742.
Chor quadratisch. Kreuzgewölbe über gekehlten
Rippen, die auf runden Ecksäulen mit primitiven Kapi-
tellen aufsitzen. Schlußstein rund mit dem Kehlprofil der Rippen, auf ihm eine
Rosette. An der Südseite breite Dreisitznische mit flachem Stichbogen. Daneben
1 A,2.0.
2) A.a. O0.