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Röthges 337
den Verkaufsurkunden über das Gericht Münster—Bessingen von 1357 und 1377!)
mit aufgezählt ist und von Wagner?) und anderen fälschlich auf Rödchen bei Bön-
stadt bezogen wird.
Damit ist auch die herrschaftliche Zugehörigkeit bestimmt, der Ort
ist Münzenbergisch-Falkensteinisch. Bei der Solmsischen Bruderteilung v. J. 1423
wird das Dorf mit Niederbessingen von seinem Gericht Münster getrennt und fällt
an die Grafschaft Solms-Braunfels, die es ihrem Amt Hungen zuteilt.
Von den kirchlichen Verhältnissen sind auch nur wenige Nachrichten
erhalten. Es scheint, daß das Dorf einmal eigene Pfarrei gewesen ist, da es in
späterer Zeit noch so genannt wird. Graf Friedrich zu Solms-Laubach nennt es
Filial von Wetterfeld ‚von alters her‘), jedenfalls war es Filial schon beim Über-
gang an Solms-Braunfels und blieb es auch merkwürdigerweise nachher. Wetter-
feld war im Besitz der Herren von Bellersheim, die seit 1440 die Vogtei als Solms-
Lichisches Lehen trugen, und wurde 1456 von ihnen an Graf Johann von Lich
verkauft?). So entstand das merkwürdige Verhältnis, daß Röthges als Braun-
felsischer Ort Filial einer Lichischen Kirche wurde und auch nach Einführung
der Reformation verblieb. Hieraus erwuchsen im Lauf des 16. und 17. Jahrhunderts
zwischen den beiden Linien Streitigkeiten, von denen Graf Friedrich zu Solms-
Laubach (a. a. O.) berichtet.
Dicht bei dem Dorf befand sich eine „Burg‘
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‚ von der heute nur noch der
Name der Anhöhe, auf der sie stand, zeugt. Sie hatte einen Flächeninhalt von etwa
300 qm und war „mit einem 1-3 m tiefen, 6—--8 m breiten, kreisrunden Graben
umschlossen?‘“). Sie ist nirgends erwähnt, aber im Anfang des 14. Jahrhunderts
besaß das Rittergeschlecht v. Birklar einen Hof und Güter im Dorf: 1322 schenkt
die Tochter Johanns von Birklar ihre vom Vater ererbten Höfe in Lich und Röth-
ges dem Kloster Arnsburg‘), und Ritter Conrad v. Birklar genannt Rode gibt
im gleichen Jahre demselben Kloster eine Gült auf Güter daselbst”). Vielleicht
ist dieser Hof die „Burg“
heim 1456 bei dem Verkauf des Dorfes Wetterfeld an Johann von Solms-Lich
sich vorbehalten hat. Ist diese Annahme richtig, dann müßte er bei der Teilung
und jedenfalls derselbe gewesen, den Kraft von Bellers-
von 1423 im Besitz von Solms-Lich verblieben und von diesem als Lehen vergeben
worden sein. Dafür spricht auch der gleiche Vorbehalt, den Kraft bezüglich der
von Solms-Lich zu Lehen gehenden Vogtei von Wetterfeld in jenem Kaufvertrag
gemacht hat°).
Die Lage der Burg in der Nähe der „Hessenfurt‘ setzt sie möglicherweise
in irgendeine Beziehung zu diesem bedeutungsvollen Übergang über die Wetter. £.
1) S. bei Münster und Niederbessingen.
?) Wüstungen, Oberhessen 344.
®) Gervinus, Chronik von Wetterfeld (1882) S. 51£f. Anm. 1.
“) Uhlhorn, Gesch. d. Grafen v. Solms im. Mittelalter 399f.
5) Röschen in Quartalblätter des hist. Vereins f. d. Gr. Hessen NF I, 1891 —95, S. 201.
©), AUB 545.
’) Günther, Bilder aus der hess. Vorzeit 147.
8) Vgl. Uhlhorn.aa.a. ©. u. Anmerkung.