Full text: Südlicher Teil ohne Arnsburg ([C, 3], Band 3)

  
  
  
   
24 Eberstadt 
Besitz der Herren von Eppenstein!), kommt 1438 an die Königsteiner Linie dieses 
Hauses und wird von ihr 1479 an Solms-Lich veräußert?). Im Jahre 1638 erhält 
Landgraf Georg Il. von Hessen-Darmstadt den Ort durch den Kaiser, muß ihn 
aber 1648 wieder an seinen alten Herrn zurückgeben?). 
Das Münzenberg-Falkensteinische Gericht, zu dem Eberstadt gehörte, hatte 
ehedem seinen Sitz vermutlich zu Trais-Münzenberg. Es umfaßte noch die Orte 
Münzenberg, Eberstadt und die Wüstung Gerlachshausen®). Seit 1252 jedoch 
erscheint urkundlich ein Zentgraf in Eberstadt’), womit ein eigenes Gericht in 
diesem Ort nachgewiesen ist, das aber noch 1360 kein Siegel besitzt®). 
Mit dem alten Gerichtsbezirk fiel die Pfarrei zusammen. Mutterkirche war 
ebenfalls Trais-M. Das Filial Eberstadt löst sich erst 1360 mit Zustimmung des 
Klosters Arnsburg, dem die Kirche in Trais inkorporiert war, und Philipps von 
Falkenstein zur selbständigen Pfarrkirche los”). Natürlich bleibt auch die neue 
Pfarrei dem Kloster von Anfang an inkorporiert, das Verhältnis wird hundert 
Jahre später (1461) zugleich mit der Inkorporation anderer Kirchen vom Heiligen 
Stuhl bestätigt®). Der erste Pfarrer war Arnold Steyn von Rockenberg (1367 bis 
1402); er errichtete 1367 neben dem Kirchhof ein Gebäude, das wohl nichts anderes 
als das Pfarrhaus gewesen ist?). 
Auch nach der Reformation behielt Kloster Arnsburg die Kollatur und hatte 
für den Unterhalt des Pfarrers zu sorgen. Der erste evangelische Pfarrer war 
Hartmann Bruiler (1564)19), 
Von Besitzern Eberstädter Güter haben wir oben schon Kloster Fulda 
erwähnt, dessen Anteil als Lehen der Falkensteiner erscheint. Ihm gesellte sich 
schon in karolingischer Zeit Kloster Lorsch mit einigen Huben. In der Wetterau 
hatten die Grafen von Nürings ausgedehnte Besitzungen, von denen sie im 12. Jahr- 
hundert große Teile an die Herren von Eppenstein zu Lehen gegeben hatten. 
Darunter mag Reichsgut gewesen sein, denn nach dem Aussterben des Geschlechts 
(um 1171) fielen Güter davon an das Reich. Unter diesen befand sich ein Hof zu 
Eberstadt, den Gottfried von Eppenstein in seinem Lehensregister aufführt. Er 
hatte ihn von Gerhard von Nürings, nach dessen Tod vom Reich zu Lehen. Der 
Hof war wohl an das Kloster Lorsch verpachtet, denn im Verzeichnis führt er 
den Zusatz „que perlinet ad monasterium Lorse‘‘!}). Andere, offenbar allodiale Güter 
hatten Gottfried und Gerhard von Eppenstein an Eberwin von Cransberg (E. 
Cranech dielus de Cranechesberg} zu Lehen gegeben, der sie 1252 an das Kloster 
») Archiv I, 528. 
2) Archiv I, 529. 536. — Landau, Wettereiba 72. 
°) Beurk. Rechts-Beweiß der Hessen-Darmstädt. Mitlandeshoheit ete. 1648 S. 60 u. 63 Nr. 29 u.30. 
*) Landau, Wettereiba 70. 
5) AUB 62, 78, 81 u.s.w. 
®) AUB 882 Zus. 
?) Ebenda. 
8) AUB 1163 Anm. 
°) AUB 956. 
10) Dieh!, Reformationsbuch 1917 S. 393. — D ers., Hassia sacra IV, 195. Die Notiz über die In- 
korporation S. 194 ist nach den obigen Mitteilungen zu berichtigen. 
2), Paul Wagner 66. 85. 151f. - Reimer I, 705. 
     
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
   
  
    
  
   
  
   
   
	        
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