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über die Theilung des elektrischen Stromes.
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5. Die elektromotorische Kraft des Stromerzeugers
sollte nie mehr als 170 Volts betragen.
6. Der Stromerzeuger und der-Kraftmotor sollten
in kräftigen Verhältnissen ausgeführt werden.
7. Die Ableitungsstellen sollten nach Möglichkeit
alle dieselbe Potential-Differenz haben und auf derselben
erhalten werden.
8. Die unabwendbaren Energieverluste in der Ar-
matur und den Leitungen verhalten sich umgekehrt
wie die Widerstände an den Verwendungsstellen oder
wie die Quadrate der Theilströme.
9. Da in einem einzelnen Stromerzeuger die ge-
sammte verwendete Kraft von der Anzahl der Ver-
wendungsstellen im Schliesskreise nicht abhängt, sollte
die Maschine stets bis nahe zu ihrer Leistungsfähigkeit
getrieben werden.
10. Es sollte sowohl der Stromerzeuger als aych
jede einzelne Zweigleitung vor Beschädigung gesichert
sein, gleichzeitig aber auch allen äusseren Anforderungen
in Bezug auf Widerstand und Stromstärke durch passende
Abänderung des ersten und der vom Erzeuger ge-
lieferten Stromstärke entsprechen können.
11. Die Beziehungen zwischen dem äusseren und
inneren Widerstand sollten im ganzen Stromtheilungs-
System dieselben sein wie im Stromerzeuger allein,
wenn derselbe bis nahe an die Grenzen seiner Leistungs-
fähigkeit getrieben werden soll.
12. Bei solchen festen Beziehungen zwischen innerem
und äusserem Widerstand wird die elektromotorische
Kraft nur geringen Schwankungen unterliegen und die
aufgewendete Kraft wird nahezu proportional sein zu
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Japing. Elektr. Kraftübertragung.