Full text: Hülfswissenschaften zur Baukunde (Abtheilung 1, Band 1)

Bauführung. 
D. Kosten-Anschläge. 
Litteratur. 
Für das Formale: 
Benkwitz. Das Veranschlagen von Hochbauten nach der im preuss. Ministerium d. öffentl. 
Arb. erlassenen Anweisung. Berlin 1883, Springer. 
Für das Formale und die Preisbestimmung: 
Schwatlo. Handbuch zur Beurtheilung und Anfertigung von Bauanschlägen. 
Knapp. — Manger. Hülfsbuch zur Anfertigung von Bauanschlägen, 4. Aufl., bearb. von 
Neumann. Berlin 1879, Ernst & Korn. — Cremer u. Delius. Handbuch der Bauanschläge 
von Hochbauten. Braunschweig 1879, Schwetschke & Sohn. Busch. Die Bauführung. 
Berlin, E. Toeche. 
Für die Preisbestimmung: 
Jahrbuch der BaupreiseBerlins;herausgegeb. vom 
Leipzig 1883, 
„Bunde der Bau-, Maurer- u. Zimmer- 
meister zu Berlin.“ — Deutscher Baukalender. Berlin, E. Toeche. Junk. Wiener 
Baurathgeber. Wien 1880, Lehmann & Wentzel. Wagner. Der praktische Baurechner. 
Wien 1881, Faesy & Frick. Hilgers.. Die Bauunterhaltung in Haus und Hof. Wiesbaden 
1882. E. Rodrian. — Siebert. Die Kosten ländlicher Bau-Ausführungen. Königsberg 1882. 
Ostpreuss. Zeitung u. Verlagsdruckerei. — v. Tiedemann. Das landwirthschaftliche 
Bauwesen; Anhang: Veranschlagen ländlicher Gebäude. Halle 1882, Hofstetter. 
Peters. Hültfs- 
A. Koch. Taschenbuch der schweizerischen Baupreise. Zürich, Schmidt. 
1877, Wasmuth. 
buch zur Aufstellung von Preisberechnungen d. Bautischlerarbeiten. Berlin 
— Peters. Der Bautischler. Leipzig 1872, Scholtze. Osthoff. Hülfsbuch zur Anfertigung 
von Kosten-Bereehnungen im Gebiete des gesammten Ingenieurwesens. Leipzig 1879, 
Knapp. Levitus. Preise für den Maschinenbau. Berlin 1879, Gaertner. Meissner. 
Illustrirter Rathgeber und Preiskatalog für Maschinen. Jena, Costenoble. Messer- 
schmitt. Kalkulation im Maschinenwesen. Essen 1882, Baedeker. 
1. Der generelle Kostenanschlag (Kostenüberschlag) für Neubau. 
Zu einer beabsichtigten Bauausführung ist zunächst eine Skizze und ein 
oenereller Kostenanschlag aufzustellen. Ist der Entwurf in der Skizze fixirt 
und von dem Bauherrn, bezw. der zuständigen Behörde eenehmigt, so erfolgt 
die Bearbeitung des detaillirten Entwurfs und des speziellen Kostenanschlags; 
diese sind zur Revision und Genehmigung vorzulegen. Auf Grund der in der 
Revision fest gestellten Entwürfe und Anschläge geschieht die Ausführung, nachdem 
zu deren Beginn besonderer Auftrag ertheilt worden ist. 
Die Aufstellung des generellen K.-A. bezweckt, den ungefähren Kosten- 
betrag der Bauausführung zu ermitteln, sowie bei grösseren Bauten den Rahmen für 
die Buchung abzugeben. 
Umfasst eine Bauausführung mehrere Objekte, so ist für jedes einzelne der- 
selben ein besonderes Konto anzulegen. Die Anordnung der Koßten ist durch den 
oenerellen K.-A. vorzuzeichnen. Die einzelnen Konten, wie die für dieselben 
aufzustellenden Spezialanschläge erhalten die Bezeichnungen Litt. A, B ete., sind 
darnach in dem generellen K.-A. getrennt aufzuführen und zu unterscheiden. 
Es ist bei gröfseren Bauausführungen selten möglich, alle speziellen K.-A. 
oleichzeitie zur Feststellung zu bringen; dieselben werden vielmehr meist nach 
einander und zum Theil erst nach Beginn des Baues angefertigt und eingereicht. 
Da indessen häufig für Arbeiten oder Lieferungen zu später zu spezialisirenden 
Objekten bereits im ersten Stadium der Ausführung Zahlungen zu leisten sein 
werden. als z. B. für Maurermaterialien, zu später in Angriff zu nehmenden Objekten, 
Erdarbeiten. Brunnen ete., so ist es erforderlich, dass sämmtliche Konten schon beim 
Beeinn der Bauausführung, event. unter Vorbehalt der späteren speziellen Anordnung, 
eröffnet werden: dies ermöglicht die vorläufige richtige Buchung der Ausgaben.“) 
Die Anordnung des generellen K.-A. ist mit Rücksicht auf die Kosten- 
Statistik so zu treffen, dass die Schlusssummen der Konten direkten Aufschluss 
über die Baukosten des einzelnen Objekts geben. Es müssen daher, auch wenn 
in einem Spezialfalle nur ein einziges Gebäude zur Ausführung kommt, die Kosten 
von Anlagen ausserhalb desselben besonders berechnet und dazu eigene Konten 
eröffnet werden. Nur wenn solche Anlagen sehr unerheblich sind, kann von diesem 
Prinzip abgegangen werden. 
*) Dieses Verfahren wird nicht selten verabsäumt, indem man 2. B. Kosten der Erdarbeiten, 
der Brunnen und für Bauleitung in den zuerst aufgestellten Anschlag eines Gebäudes aufnimmt und 
die bezügl. Ausgaben auf das Konto desselben, oft in einem unentwirrbaren Knäuel von kleinen 
Einzelbeträgen, bei dem Titel „Insgemein“ bucht. Bei einem derartigen Verfahren können die 
Schlhısssummen der Konten ein klares Bild über die wirklichen Ausführungskosten 
der einzelnen Bauobjekte nicht geben. 
    
   
    
       
  
  
   
   
  
  
   
   
   
    
    
   
  
    
     
    
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
   
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
    
   
   
  
  
  
  
  
  
  
   
     
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