Full text: Hülfswissenschaften zur Baukunde (Abtheilung 1, Band 1)

   
en Konkurrenzen 
-Verein i. J. 1877).*) 
Normen überein stimmend. 
hiedenen Richtungen ange- 
emacht werden. Die aus- 
vertheilt werden. Es ist 
ısführung übertragen wird. 
lung, Öffentlich ausgestellt 
Ausstellung zurück gezogen 
Igen und publizirt werden. 
iger Arbeiten entsprechen. 
   
ei architektonischen 
s; Neu-Auseabe vom 
‚der mehrerer Fachmänner 
nd deren Entscheidung für 
ebend sein soll. 
Ss Progamms. 
nkurrenzfähigen Entwürte. 
renz ausgeschlossen. 
st zu setzen. Perspektiven 
n. 
ıer definitiven Konkurrenz. 
ieferung von Skizzen. 
ine vorher zu bestimmende 
ıs bestimmter Honorirung, 
immte Architekt wird aus 
dem Verfasser des besten 
dem Programm zuwider 
uplatzes überschreiten, die 
Kostenanschlag fehlt. 
ındenen konkurrenzfähigen 
I der Ausstellung soll das 
n Entwurfs soll dem Ver 
ntwurf und dem Bauherrn 
icht vorlägen und anderer 
2 Monaten keinen Auftrasr 
steht demselben Anspruch 
irkung der fachmännischen 
kurrenz gezahlten Summe, 
gilt der in der Konkurrenz 
mt neben der loyalen 
zipiellen Anforderungen 
schick in Betracht, die 
tet werden. In erster 
s der Konkurrenz zu 
e das zumeist der Fall 
idender Werth gelegt, 
Verfahren zur Er- 
Auswahl der Preis- 
ebührend Rücksicht zu 
»wonnenen Erfahrungen 
es 1579 der Deutschen 
Honorare für baukünstlerische und technische Leistungen. 93 
G. Honorare für baukünstlerische und technische Leistungen. 
1. Honorar für technische Leistungen in Deutschland. 
a. Honorar-Norm für baukünstlerische Leistungen. 
Für das Honorar der Bau-Beamten bei Leistungen für Private sind früher 
vielfach gesetzliche Bestimmungen maassgebend gewesen; so ist dieser Gegenstand 
beispielsw. für Preussen durch eine „Taxe“ vom 13. Februar 1772*) und ein 
Zirkular - Reskript v. 26. November 1805 alleemein geregelt worden. Mit 
der Einführung der Gewerbefreiheit für den Nordd. Bund im Jahre 1869 sind 
derartige Vorschriften allenthalben ausser Gültigkeit getreten und, theils veranlasst 
hierdurch. theils durch den neben dem Baubeamtenthum mehr und mehr erstarkenden 
Stand der Privat-Architekten machten sich schon früh Bestrebungen zur Feststellung 
allgemein anerkannter Honorar-Sätze für baukünstlerische Leistungen geltend. 
Einige Architekten in Hannover hatten eine derartige Norm bereits 1855 
aufgestellt”*) und auch im Verein für Baukunde in Stuttgart wurde diese Ange- 
legenheit schon vor 1864 lebhaft verfolgt. Im letztangegebenen Jahre legte dieser 
Verein der XIV. Versammlung deutscher Architekten und Ingenieure zu Wien 
einen bezüglichen Entwurf vor. Derselbe ward als Material zur Weiterbear- 
beitung der Frage dem Architektonischen Verein zu Hamburg überwiesen. Auf 
der XV. Versammlung deutscher Architekten und Ingenieure zu Hamburg 1868 
erfolgte dann auf Grund von ferneren Vorschlägen des Archit.- u. Ingen.-Vereins 
zu Hannover und des Berliner Archit.-Vereins die Feststellung einer Honorar- 
Norm®®®*), welche später, auf der 1. Abgeordn.- Versammlung des Verbandes 
deutsch. Archit. u. Ingen.-Vereine zu Berlin 1871, sanktionirt worden ist. Diese Norm 
ist nachstehend in ihren wesentlichen Theilen zum Abdruck gebracht. f) 
Es scheint nicht überflüssig zu bemerken, dass die Norm, als aus einer 
einseitiven Vereinbarung der Interessenten hervor gegangen, in dem Falle nicht 
ohne weiteres für den Bauherrn verbindlich ist, wenn der Architekt es unter- 
lassen hat. dieselben als vertragsmässige Sätze von jenem zuvor auSs- 
drücklich anerkennen zu lassen. In Rechtsstreiten unterliegt die Ange- 
messenheit der Sätze der Norm in jedem einzelnen Falle dem Ermessen des 
Richters. welcher seine Ansicht event. auf das Gutachten Sachverständiger stützen 
wird. In zahlreichen Fällen sind indess die Sätze der Norm gerichtsseitig 
als angemessen anerkannt worden, sei es ohne zuvoriges Gutachten von Sach- 
verständigen, sei es dass ein solches zuvor eingeholt worden war. Je öfter die 
Sätze der Norm zur Anwendung gebracht werden, um so früher gewinnt diese 
Anwendung den Charakter eines durch Gewohnheit sanktionirten Rechtes und 
werden die heute noch hin und wieder vorkommenden Anzweifelungen ihrer all- 
oemeinen Gültiekeit aufhören. Vergl. über den betr. Zustand in Frankreich 
die bezügl. Angaben auf S. 103. 
a. Honorarsätze die nach Prozenten der Kostensumme berechnet werden. 
Betrag des Honorars in Prozenten der 
Anschlags-Summen in M. 
  
   
Bezeichnung Bezeichnung n n 2 
der der As|@g9|7 
402-8) 
Bauklasse Leistung SH 22 
2 OH. nl 
a + N 
_ a | 
1. Rangklasse. Gewöhnliche | | | | 
ländliche Gebäude ; Geb. mitgrossen | | | | 
hohlen Räumen in einf. Konstrukt. | Skizze... .....- 0,71 06/05 | 05| 0,4, 0,3 0,3 |.0,25| 0,2 
(Magaz., Turn- und Markthallen, | Entwurf ...... 1,0 | 1,010,9 | 0,8} 0,71 06.05 | 0,4 0,4 
Schuppen, Bahnh.-Nebengeb., prov. | Arbeitsrisseu.Det. || 1,0 | 1,0 | 0,9 | 0,8| 0,7 | 0,6 | 0,55| 0,5 | 0,4 
Ausstellungs- u. Festgebäude etc.); | Kostenanschlag . . 0,6 | 0510,55 | 0,4| 0,4 | 0,4 | 0,3 | 0,25| 0,2 
einf. Fabrikgeb. u. Arbeitssäle exel. | Ausführung ....| 1,2| 1,1| 1,0 | 1,0| 0,9 | 0,8 | 0,7 | 0,6 | 0,6 
Maschinen; die einfachsten städt.u. | Revision ......»)| 0,5| 0,4104 | 03| 0,3 | 0,3 |:0,25| 0,2 | 0,2 
ländlichen Wohngebäude (Bauern Zusammen ..| 5,0| 4,6|4,2 | 3,8| 3,4| 3,0|2,6 |2,2 | 2,0 
häuser, Arbeiterhäuser u. drgl.). | | | | 
*) Deutsche Bauzeitg. 1871 S. 152. 
*) Zeitschr. d. Hannoy. Archit.- u. Ingen.-Ver. Jahrg. 1862. 
*) Deutsche Bauzeitg. 1868 S. 467. 
t) Separat- Ausgabe der Normen im Verlag der Deutschen Bauzeitung (Kommiss.-Verlag 
v. E. Toeche in Berlin). 
++) Deutsche Bauzeitg. 1871 8. 138; 1872 S. 36 u. 220; 1873 S. 249, 304, 390; 1875 S. 491, 
  
   
  
  
    
    
  
   
      
    
  
   
  
  
  
  
   
  
  
    
  
   
   
     
   
  
   
    
     
   
   
      
  
  
  
    
    
     
    
  
   
    
     
  
  
    
     
   
   
    
     
     
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.