Full text: Hülfswissenschaften zur Baukunde (Abtheilung 1, Band 1)

    
  
   
     
      
   
   
    
   
    
    
     
     
     
   
    
      
      
   
    
       
   
     
       
   
   
   
   
       
        
  
   
   
   
  
   
      
      
   
  
  
   
  
  
      
   
   
   
  
  
   
   
    
        
  
     
     
Bauführung. 
If. Entwürfe, Anlagen, Bauausführungen. 
Bei der Uebernahme grösserer Arbeiten tür den Entwurf und die Ausführung von gewerb- 
lichen Anlagen empfiehlt sich die vorherige Vereinbarung des Honorars, 
Als Grundlage einer solchen kann die voraussichtliche Bausumme dienen, von welcher: 
l. für den maschinen-technischen Theil der Arbeiten 
Abschnitt A, 
2. für den bautechnischen Theil der Arbeiten die 
in Ansatz zu bringen sind. 
die Prozentsätze nach 
Prozentsätze nach Abschnitt B 
A, Maschinen-technische Arbeiten. 
Die Prozentsätze sind je nach der relativen Höhe 
des Kostenanschlaes wie folgt abzu 
stufen und zu berechnen: 
  
bi 5.000 10 000/20 000/40 00060 000! 90 000 120 000 150 000 200 000 
Anschlagssumme in Mark za bis bis bis bis bis bis bis bis bis 
R 10 000 20 000 40 00060 000/90 000.120 000 150 000 200 000|300 000 
Skizze und Kostenüberschlag 1,5 1,2 1,0 0,9 0,8 0,7 0,6 0,5 0,4 0,83 
General-Zeichnung BR 20|19 1,8 1,7 1,6 1,5 1,4 8:4: 1,0 
Spezial-Anschlag . . ... 1,0 | 0,8 0,75 0,7 0,6 0,5 0,45 0,35 0,3 0,25 
Detail-Zeichnungen Sees 3,5 | 3,25 | 2,95 2,6 2:3 1,9 1,55 1.3 1,0 0,9 
Generelle Leitung der Auf- 
stellung Ne le Re 1,0 1,0 0,9 0,8 0,7 0,7 0,6 0,6 0.5 0,5 
Spezielle Leitung der Auf- 
Stopp ker an 5,0145 4.0 3.5 3,0 2.5 27 1,8 6 1,4 
tevision der Rechnungen. . 10 |108 0,6 05 05 0.4 0.4 0.3 0.2 
  
Für mehrere dieser Arbeiten, welche zusammen 
geleistet werden, sind die Prozentsätze 
zu addiren. 
B. Bautechnische Arbeiten. 
(Vergl. hierzu die Bemerkungen S, 95 und die bezügl. Angaben aut $. 98, 94.) 
Die Prozentsätze der sub A und B enthaltenen Tabellen 
der Kostenanschlaes-Summen. Da jedoch infolge 
Kostenanschlags-Summen je am Anfang der tabellarischen Summen-Stufen kleiner: 
fallen würden, als für die Anschlaes-Summen je am Ende der zunächst vorher gehenden niedri 
geren Stufen, so hat es bei demjenigen Honorar, das sich je aus der höchsten Ziffer 
Summen-Stufe ergiebt, stets so lange sein Verbleiben, bis die 
höheren Stufe, in Verbindung mit dem zugehörigen Prozentsatz, 
gelten je für den ganzen Betrao 
davon auf eine beträchtliche Anzahl von 
» Honorare ent- 
einer 
Anschlags-Summe in der nächsten 
ein höheres Honorar zur Folge hat. 
IV. Zahlungs-Bestimmungen. 
Für die Honorare unter I u. II wird Zahlung sofort nach beendieter I 
Das Honorar unter III wird berechnet nach dem 
höhung des Honorars durch Anschlaes-1 eberschreitungen tritt nur ein nach Maassgabe seitens 
des Auftraggebers verlanster Erweiterung und konstruktiver Ausbildung des Werks. 
Es gilt als Regel, dass nach Verhältniss der aufgestellt 
tenden Arbeiten Abschlags-Zahlungen zeleistet 
Projekts seitens des Auftraggebers: 2. bei Fertigstellung des Rohbaues, bezw. 
Maschinen; 3. bei Uebergabe des Gebäudes 
nach Abschluss aller übernommenen 
eist 
ung bewerkstelligt., 
genehmigten Kostenanschla re. Eine Er- 
en Honorarsätze und der fort schrei- 
werden und zwar: 1. bei Genehmirune des 
Anlieferung der 
bezw. Inbetriebsetzung des Werkes; 4. der Rest 
Leistungen. 
  
2. Auszug aus den Normen zur Berechnung des Honorars für 
architekt. Arbeiten in Oesterreich. 
(Angen. v. österreich. Ineen.- u. Archit.-Verein i. Jahre 1879: abeeänd. 1883.) 
a. Honorar für Ingenieur-Arbeiten. 
a. Geschäfts- und Zeithonorar. 
Das „Geschäftshonorar“ wird gemäss den Sätzen der Honorar-Tabellen nach 
Prozent des Kostenanschlaes oder nach anderen Einheiten berechnet. Es ent- 
hält nur die Entschädigung für die eeistive und physische Arbeit des leitenden 
Ingenieurs oder Architekten und dessen Mitarbeiter, sowie für Beschaffune der 
erforderlichen Behelfe der Projekt-Verfassung. Nicht einbeeriffen sind. Kommis- 
sionskosten, Stempelgebühren, Vergütune der sogen. Trazirungs-Schäden und sonstiee 
mit der techn. Leistung nicht in direktem Zusammenhange stehende Arbeiten. 
Das „Zeithonorar* kommt in allen Fällen zur Anwendung, für welche in den 
Honorar-Tabellen keine Ansätze sich finden. Beim Zeithonorar kommt auch die 
zu den erforderlichen Vorarbeiten und zur Zurücklegung der Weee nöthive Zeit 
in Anrechnung: 
Für den leitenden Ingen. an dessen Wohnort 
Ausserhalb mindestens . 
techn. und 
mindestens . . . . 25,00 Gulden 
BETEN REN a RE . 50,00 
Für den Assistenten die Hälfte obiger Sätze. 
Auslagen für Hülfsarbeiter werden be 
Konsultationen, Anfragen und Erkundigungen . 
Konsultationen im Bürean 
sonders berechnet. 
3,00 Gulden 
5.0—25,00 
Dsgl. ausserhalb des Büreaus aber im Wohnorte . ER 10— 40,00 
Reisekosten werden neben den tarifmässigen Gebühren berechnet. Dem leitenden In 
genieur gebührt Berechnung 2spännigen Fuhrwerks, bei Eisenbahn- und Dampfschifffahrten die 
I. Klasse; dem Assistenten lspänniges Fuhrwerk, bei Eisenbahnfahrten die I., bei Dampfschiff- 
Fahrten die I. Klasse. Beförderung des Gepäcks und der Hilfsarbeiter werden besonders berechnet, 
An. 
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Für Situ 
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Für 
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Für 
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rechneı 
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Projekt 
rechnet 
Für An; 
a. Skizze 
b. Entwi 
e. Koste: 
d. Detail 
e. Baule 
f. Revisi 
Für Ans: 
a. Skizze 
b. Entwu 
ce. Kosteı 
d. Detail 
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f. Revisi
	        
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